Mindestens 60 % des Wertes der Gesellschaft werden in bebaute und unbebaute Grundstücke mit einem Verkehrswert von mind. EUR 4.000.000, die zu gewerblichen Zwecken vom Typ Büro, Handel, Hotel oder Logistik nutzbar sind, über eine vermietbare Fläche von mindestens 2.000 m² verfügen und in Deutschland in Regionen mit einem Einzugsbereich von mehr als 20.000 Einwohnern gelegen sind, investiert. In zu Wohnzwecken mit mindestens 4 Wohneinheiten nutzbaren Immobilien, die in deutschen Regionen mit einem Einzugsbereich von mehr als 20.000 Einwohnern liegen, können bis zu 30 % investiert werden. Zudem können bis zu 10 % in Anteile oder Aktien an geschlossenen Spezial-AIF, die eine ähnliche Investitionsstrategie verfolgen wie der AIF selbst, investiert werden.
Überschüsse aus Vermietung und Verpachtung sowie abschließender Verwertung der Immobilien.
2016 – 2020: 3,80% p.a.
2021 – 2024: 4,00% p.a.
2025 – 2026: 4,20% p.a.
2027 – 2028: 4,50% p.a.
zzgl. 108,01% aus Verkauf der Immobilien in 2028.
Gesamtmittelrückfluss 155%
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