Sie wollen mitdiskutieren?Nutzen Sie unser Forum!
KAGB ausgenommen – z.B. operativ tätig
Errichtung und der Betrieb von Windkraftanlagen.
Veräußerung der erzeugten Energie.
Angaben basieren einzig auf der Bekanntmachung gemäß VermAnlG
Diese Dokumente können Sie nur nach Anmeldung einsehen.