Bei dem Anlageobjekt ist es dem Emittenten freigestellt, sämtliche Investitionen zu tätigen, die der Verfolgung des Geschäftszwecks dienlich sind. Dies können Investitionen in Werbemaßnahmen, Personal, Waren oder andere Güter und Dienstleistungen seien. Des Weiteren darf der Emittent das Kapital zur Zahlung der unter Ziffer 9.2 genannten Vermittlungsgebühr sowie zur Zahlung der an die Anleger gerichteten Fest- und Erfolgsverzinsung verwenden.
Erlöse aus laufendem Geschäftbetrieb.
Laufzeit: 8 % p.a. zzgl. eines Erfolgzinses
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