Die Anlageobjekte 1. Ordnung der Emittentin sind die unmittelbaren Beteiligungs- und/oder Finanzierungsverträge, die die Emittentin jeweils einzugehen plant, sowie die Anlage einer Liquitätsreserve. Die Anlageobjekte 2. Ordnung und ggf. späterer Ordnung der Emittentin sind die Immobilienprojekte der jeweiligen Vertragspartner. Da die Anlageobjekte zum Zeitpunkt der Projektaufstellung noch nicht feststehen, können Sie nicht näher beschrieben werden.
Erlöse aus der Verwertung der Projektentwicklungen bzw. Immobilienprojekte.
3,00 % p.a. bis 31.12.2018
6,00 % p.a. ab 01.01.2019
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