Anteile oder Aktien an inländischen geschlossenen Publikums- oder Spezial-AIF oder an europäischen oder ausländischen geschlossenen Publikums- oder Spezial-AIF, welche direkt und/oder indirekt über geschlossene Immobilienfonds in Sachwerte i. S. d. § 261 Abs. 2 Nr. 1 KAGB (Immobilien, einschließlich Wald, Forst und Agrarland) investieren.
Erträge aus Vermietung und Verpachtung der mittelbar erworbenen Immobilien sowie aus dem Verkauf.
Eine Erhöhung auf bis zu 30 Mio. Euro ist möglich.
Blindpool: Die Gesellschaft hat noch keine Vermögensgegenstände erworben und es steht auch noch nicht fest, welche konkreten Vermögensgegenstände die Gesellschaft erwerben wird.
Kumulierter Gesamtrückfluss: 158 %
Diese Dokumente können Sie nur nach Anmeldung einsehen.