Es soll die Entwicklung, die Produktion und den Verkauf von Bio- und veganen Lebensmitteln auszuweitet werden. Mit den Einnahmen soll die geplante Investition zum Ausbau und zur Festigung der Beschaffungswege der Biovegan Bourbon Vanille aus Madagaskar teilfinanziert werden.
Erlöse aus laufendem Geschäftsbetrieb.
21 IN 82/23: Über das Vermögen der Biovegan GmbH, Biovegan-Allee 1, 56579 Bonefeld (AG Montabaur, HRB 5692), vertr. d.: Sven Uwe Pursche, (Geschäftsführer), ist am 01.11.2023 um 09:00 Uhr das Insolvenzverfahren eröffnet worden.
Sachwalter ist: Rechtsanwalt Dr. Alexander Jüchser, Josef-Görres-Platz 5, 56068 Koblenz, Tel.: 0261 – 304 790, Fax: 0261 – 911 47 29.
Es wurde Eigenverwaltung der Schuldnerin angeordnet.
Die Schuldnerin ist berechtigt, unter Aufsicht des Sachwalters die Insolvenzmasse zu verwalten und über sie zu verfügen (§ 270 Abs. 1 InsO).
Die Gläubiger werden aufgefordert:
a) Insolvenzforderungen (§ 38 InsO) bei dem Sachwalter schriftlich unter Beifügung von Urkunden, Rechnungen und ggf. weiteren über die Forderung bestehenden Unterlagen unter Beachtung des § 174 InsO bis zum 15.12.2023 anzumelden;
b) dem Sachwalter unverzüglich mitzuteilen, welche Sicherungsrechte sie an beweglichen Sachen oder an Rechten der Schuldnerin in Anspruch nehmen. Der Gegenstand, an dem das Sicherungsrecht beansprucht wird, die Art und der Entstehungsgrund des Sicherungsrechts sowie die gesicherte Forderung sind zu bezeichnen. Wer die Mitteilung schuldhaft unterlässt oder verzögert, haftet für den daraus entstehenden Schaden (§ 28 Abs. 2 InsO).
Das Verfahren wird mündlich durchgeführt.
Vor dem Insolvenzgericht wird am Donnerstag, 18.01.2024, 10:00 Uhr, 125, 1. Stock, Amtsgericht Neuwied, Hermannstr. 39, 56564 Neuwied eine Gläubigerversammlung zur Berichterstattung durch die Schuldnerin sowie Stellungnahme des Sachwalters und zur Prüfung der angemeldeten Forderungen (Berichts- und Prüfungstermin) abgehalten.
Der Termin dient zugleich der Entscheidung der Gläubiger über
– die Person des Sachwalters (§§ 274 Abs. 1, 57 InsO),
– die Einsetzung bzw. Beibehaltung und Besetzung eines Gläubigerausschusses (§ 68 InsO)
sowie gegebenenfalls über:
– die Wirksamkeit der Sachwaltererklärung zu Vermögen aus selbstständiger
Tätigkeit (§ 35 Abs. 2 InsO),
– Beantragung der Sachwalterzustimmung (§ 277 Abs. 1 S. 1 InsO)
– Zwischenrechnungslegungen gegenüber der Gläubigerversammlung
(§ 66 Abs. 3 InsO),
– eine Hinterlegungsstelle und Bedingungen zur Anlage und Hinterlegung von Geld, Wertpapieren und Kostbarkeiten (§ 149 InsO),
– den Fortgang des Verfahrens (§ 157 InsO); z. B. Unternehmensstilllegung, vorläufige Fortführung oder Insolvenzplan,
– die Verwertung der Insolvenzmasse (§ 159 InsO),
– besonders bedeutsame Rechtshandlungen der Schuldnerin (§ 276 S. 1 InsO); insbesondere: Veräußerung des Unternehmens oder des Betriebs der Schuldnerin, des Warenlagers im Ganzen, eines unbeweglichen Gegenstandes aus freier Hand, einer Beteiligung der Schuldnerin an einem anderen Unternehmen, die der Herstellung einer dauernden Verbindung zu diesem Unternehmen dienen soll, die Aufnahme eines Darlehens, das die Masse erheblich belasten würde, Anhängigmachung, Aufnahme, Beilegung oder Vermeidung eines Rechtsstreits mit erheblichem Streitwert,
– eine Betriebsveräußerung an besonders Interessierte oder eine Betriebsveräußerung unter Wert (§§ 162, 163 InsO),
– eine Beantragung der Aufhebung der Anordnung der Eigenverwaltung (§ 272 InsO),
– eine Einstellung des Verfahrens durch das Gericht gem. § 207 InsO ohne Einberufung einer besonderen Gläubigerversammlung.
Aufgrund der bei der Abgabe des Angebotes zum Abschluss des Sachzins-Nachrangdarlehens für die gesamte Laufzeit verbindlich getroffenen Wahl des
Anlegers wird der Basiszins in Form von Gutscheinen des Emittenten für Produkte des Sortiments des Emittenten mit einem Bruttowert (=Nennwert der Gutscheine) in Höhe des Basiszinses zuzüglich 30 % des Bruttowertes p.a. geleistet.
Fester Zins, der durch ein Bieterverfahren festgelegt wird plus zusätzlich gewinnabhängigem Zinsbonus.
Agio: Bearbeitungsgebühr 1%, mind. 25 Euro
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