Bettervest ist besonders intransparent

Verbindliche Vorzeichnung für unklares Investment

Crowdinvestments sind in! Kritik wird deshalb nicht gerne gehört. Und gerade deshalb ist sie wichtig. So wie der Fall Bettervest einmal mehr bestätigt. Gesucht wird das Kapital für ein „Energiewende-Nachrangdarlehen“ in Höhe von 400.000 Euro. Allerdings steht noch nicht fest, wer das Geld erhalten soll. Es bekommt der Gewinner des „Solar for All Wettbewerbs“, initiiert durch die Canopus Stiftung in Zusammenarbeit mit dem Fraunhofer Institut für Solare Energiesysteme. Gesucht wird die innovativste Idee zur dezentralen Stromversorgung ländlicher Gebiete in Schwellen- und Entwicklungsländern. Das mag ja eine sinnvolle Initiative sein. Aber mit einer Kapitalanlage, bei der Investoren ein Zinssatz von 5 Prozent über eine Laufzeit von 8 Jahren angeboten wird, hat das wenig gemein.

Vorvertrag. Eigentlich kann noch kein richtiger Darlehensvertrag geschlossen werden, da der Darlehensnehmer der noch nicht feststehende Gewinner eines Wettbewerbes ist. Trotzdem gibt es bereits einen „Vorvertrag über die verbindliche Zeichnung eines Energiewende-Nachrangdarlehen“. Besonders interessant erscheint dabei die Klausel zum Zustandekommen des Fundings: „Die Wirksamkeit aller rechtlichen Verpflichtungen aus diesem Vertrag steht unter der auflösenden Bedingung, dass das Projekt bis spätestens zum 31.12.2016, 24.00 Uhr nicht im Rahmen geltenden Rechts auf der Plattform zum offiziellen Crowdfunding eingestellt wurde.“ Gut, man muss schon zweimal lesen, um zu verstehen was vermutlich gemeint ist: Das Crowdfunding darf nicht eingestellt werden. Das heißt, das Geld muss erfolgreich gesammelt werden. Davon ist auszugehen, wie bettervest an anderer Stelle selbst schreibt: „Die gemeinnützige Canopus Stiftung wird einen […] möglicherweise noch fehlenden Restbetrag nach Bekanntgabe des ‚Solar for All‘-Gewinners aus eigenen Mitteln zur Verfügung stellen. Das Projekt wird also in jedem Fall erfolgreich finanziert.“

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