Prognostizierter Blindflug (Teil 1)

Der Gesetzgeber schreibt nachvollziehbare Ertragsprognosen vor

Manche Anbieter bezeichnen die Beipackzettel für strukturierte Kapitalanlagen mit Ertragsrisiken als lästige Pflicht. Für Verbraucher sind sie hingegen ein gutes Mittel, um sich auf maximal drei Seiten über die Kosten, Risiken und Ertragsaussichten einer Kapitalanlage zu informieren und verschiedene Angebote besser vergleichen zu können. Auch wenn derzeit auf europäischer Ebene mit der PRIIPs-Verordnung (packaged retail and insurance-based investment products) neue inhaltliche Vorgaben an diese Basisinformationsblätter formuliert werden sollen, ist bereits der aktuelle Stand ein Fortschritt in Sachen Anlegerschutz. Wie viel Fortschritt es im Einzelfall bedeutet, hängt allerdings davon ab, wie viel Mühe sich ein Anbieter in der individuellen Formulierung gibt. Von Juristen formulierte Standardfloskeln helfen am Ende nicht wirklich weiter.

Produktabgrenzung. In den letzten Jahren hat der Gesetzgeber zahlreiche Änderungen auf den Weg gebracht, die den grauen Kapitalmarkt grundlegend umkrempeln sollten. Entstanden ist daraus ein breites Spektrum an unterschiedlich regulierten Produkten, was den Anlegern häufig in seinen Auswirkungen nicht deutlich wird. Vereinfacht ausgedrückt gibt es vier unterschiedliche Qualitätsebenen, die sich hinsichtlich Regulierung und Transparenz unterscheiden:

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