Aus Genuss wurde Verdruss

Butlers Insolvenz trifft Genussrechtsanleger hart

„Genuss pur“ war ein Slogan, mit dem Butlers für die eigenen Genussrechte warb. Große Versprechen gehörten bei dem Betreiber von Wohndeko-Läden standardmäßig ins Programm. Als Familienunternehmen „mit besten Erfolgsaussichten“ wurde um Kapital geworben: „Die Wurzeln von Butlers gründen in Erfahrung, Engagement und Berechenbarkeit; das ist die Basis für unser gewachsenes Familienunternehmen.“ Über 40 Millionen Menschen besuchten jährlich die rund 150 Filialen. „Heute zählen wir zu den führenden Anbietern von Wohnmöbeln und -accessoires in Europa.” Ein Teil der Kunden hat in die Genussrechte investiert und bangt nun um sein Geld.

Genussrecht. Ab 100 Euro war die Zeichnung möglich. Bis zu 10 Millionen Euro sollten es werden. Das gelang allerdings nicht, wie der Jahresabschluss 2015 offenbart. Bis zum Bilanzstichtag 31. Dezember 2015 wurden Genussrechte mit qualifiziertem Rangrücktritt im Wert von 1,51 Millionen ausgegeben. 147.000 Euro waren zu diesem Stichtag schon wieder gekündigt worden. Hier erfolgte die Rückzahlung noch im Januar 2016. Zu diesem Zeitpunkt wurde der Vertrieb auch eingestellt. Offenbar waren da die Unternehmensprobleme schon so groß, dass ein weiterer Vertrieb nicht mehr verantwortet werden konnte.

Die rosa Brille haben Genussrechtsanleger verloren
Über 100 Millionen Euro Umsatz mit Krims-Krams-Läden und trotzdem insolvent
Quelle: Auszug von der Homepage www.butlers.com

Jahresabschluss 2015. Das Geschäftsjahr 2015 war ein absolutes Desaster. Bei 102,5 Millionen Euro Jahresumsatz entstand ein Konzernjahresfehlbetrag von 12,4 Millionen Euro: „Der zunehmende Wettbewerbsdruck, die sich stark verändernden Einkaufsverhalten sowie ein in 2015 sehr starker US-Dollar haben zu einem deutlichen Ertragsverlust in der Butlers Gruppe geführt.“ Einige der Gründe für den dramatischen Verlust waren allerdings hausgemacht: „Ursachen hierfür liegen unter anderem in der Mengen- und Sortimentspolitik für die Saisonware. Der Anteil neuer bzw. innovativer Produkte war wesentlich geringer als im Vorjahr, was besonders
in den Saisonmonaten März bis August zu Umsatzrückgängen führte.“ Der steigende Druck aus dem Online-Handel war ebenfalls für Umsatzrückgänge verantwortlich: „Aufgrund der spürbaren Verlagerung des klassischen Filialgeschäfts in Richtung Online Handel wurden erstmals mehr Filialen im Geschäftsjahr geschlossen als neu eröffnet. Insgesamt wurden im Konzern zwei Filialen (VJ 12) neu eröffnet und neun Filialen (VJ zehn) geschlossen.“

Fortführungsprognose. Schon im Verlauf des Geschäftsjahres 2015 zeichnete sich eine Zuspitzung der Lage ab. „Auf Grund dieser Entwicklungen wurde im Auftrag von Butlers für die finanzierenden Kreditinstitute im September des Geschäftsjahres 2015 ein Restrukturierungsgutachten erstellt.“ Spätestens ab diesem Zeitpunkt war also klar, dass die Unternehmensgruppe in existenziellen Schwierigkeiten steckte. Auch eine andere Formulierung im Jahresabschluss deutet auf schon früh erkennbare Schwierigkeiten hin: „Das zu erwartende schlechtere Ergebnis sowie die vereinbarungsgemäße Rückzahlung von Gesellschafterdarlehen führten im Vergleich zum Vorjahr zu einer schlechteren Finanzlage.“

Vermögensanlagengesetz. Recht deutlich ist das Vermögensanlagengesetz in Bezug auf Veröffentlichungspflichten von ergänzenden Angaben. Ein Nachtrag muss nach Paragraph 11 erstellt werden, wenn wichtige neue Umstände auftreten, „die die Beurteilung der Vermögensanlagen oder des Emittenten beeinflussen könnten“. Als Beispiel für einen solchen wichtigen Umstand wird im Absatz 1 Satz 3 aufgeführt: „… jeder Umstand, der sich auf die Geschäftsaussichten des Emittenten mindestens für das laufende Geschäftsjahr erheblich auswirkt und geeignet ist, die Fähigkeiten des Emittenten zur Erfüllung seiner Verpflichtungen gegenüber dem Anleger erheblich zu beeinträchtigen.“ Ein von den finanzierenden Banken gefordertes Restrukturierungsgutachten, das die Streichung aller Kredite nach sich ziehen könnte, dürfte wohl klar darunter fallen. Und für den Zeitraum nach Beendigung der Platzierung hätte eigentlich irgendwann Paragraph 11a Absatz 1 greifen müssen: „Der Emittent einer Vermögensanlage ist nach Beendigung des öffentlichen Angebots einer Vermögensanlage verpflichtet, jede Tatsache, die sich auf ihn oder die von ihm emittierte Vermögensanlage unmittelbar bezieht und nicht öffentlich bekannt ist, unverzüglich gemäß Absatz 3 Satz 1 zu veröffentlichen, wenn sie geeignet ist, die Fähigkeit des Emittenten zur Erfüllung seiner Verpflichtungen gegenüber dem Anleger erheblich zu beeinträchtigen.“

Loipfinger’s Meinung. Die Genussrechte wurden bis Anfang 2016 verkauft. Schon Monate vorher war offenbar die schwierige Situation des Unternehmens bekannt. Im November 2015 wurde sogar ein Nachtrag 2 veröffentlicht, der im Wesentlichen den Jahresabschluss 2014 und den Gesellschaftsvertrag der Butlers GmbH & Co. KG enthielt. Im Grunde auf Seite 85 versteckt befindet sich ein Zwischenbericht des Butlers Konzerns, aus dem für neun Monate ein Verlust von 13,1 Millionen Euro ersichtlich war (Ergebnis nach Umlage und nach Ertragssteuern). Damit war das Eigenkapital weitgehend aufgebraucht. Eine Überschuldung stand kurz bevor, was die Forderung der Banken nach einem Restrukturierungsgutachten erklärt. Für die Anleger stellt sich damit klar die Frage, ob sie rechtzeitig und ausreichend gemäß Vermögensanlagengesetz informiert wurden. Ein erster Blick lässt zumindest starke Zweifel daran aufkommen.


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