Vorsicht bei Werbung von Metropol Immobilien

Werbebroschüre nur mit Genehmigung weiterleitbar

Zwölf DIN-A4-Seiten umfasst der Werbeflyer für ein Nachrangdarlehen der Metropol Immobilien GmbH. Der Inhalt ist höchst fragwürdig und dürfte in verschiedenen Punkten gegen das Vermögensanlagengesetz verstoßen. Konkret damit konfrontiert antwortete Erwin Herresthal völlig ausweichend, dass die Broschüre „ohne Genehmigung“ an investmentcheck.de gelangt wäre. Das Exemplar sollte zurückgeschickt werden, damit es aus dem Verkehr gezogen werden könnte. Antworten auf die konkreten Fragen blieben aus. Ein höchst fragwürdiges Vorgehen, das massive Zweifel an dem Anbieter aufkommen lässt.

Fehlerner Warnhinweis. Im Paragraph 12 Absatz 2 Vermögensanlagengesetz ist vorgeschrieben, dass Werbung einen deutlich hervorgehobenen Warnhinweis enthalten muss: „Der Erwerb dieser Vermögensanlage ist mit erheblichen Risiken verbunden und kann zum vollständigen Verlust des eingesetzten Vermögens führen.“ Auf die Frage, warum diese Warnung in der Broschüre mit dem Titel „Attraktive Zinsen auf soliden Fundamenten“ fehlt, hat der Anbieter nicht geantwortet.

Fehlerhafte Werbung
Ein Nachrangdarlehen mit zweifelhafter Werbung
Bild: Auszug vom Deckblatt der Broschüre

Prospektverweis. Damit Anleger von dem rechtlich verbindlichen Verkaufsprospekt wissen, schreibt das Vermögensanlagengesetz in Paragraph 12 Absatz 1 für Werbung einen Hinweis auf das Dokument und dessen Veröffentlichung vor. Stattdessen verweist der Anbieter auf „Angaben im Exposé der Metropol Immobilien GmbH vom 15.09.2016“. Leider blieb auch die Frage unbeantwortet, warum nicht wie vorgeschrieben auf das korrekte Dokument verwiesen wird.

Renditeeinschränkung. Ohne konkrete Stellungnahme blieb ebenfalls die Frage, warum der in Paragraph 12 Absatz 3 des Vermögensanlagengesetzes vorgeschriebene Hinweis nicht angegeben wurde: „Der in Aussicht gestellte Ertrag ist nicht gewährleistet und kann auch niedriger ausfallen.“ Das Gesetz schreibt diese Aufklärung in deutlich hervorgehobener Weise vor, wenn nicht lediglich eine vertraglich feste Verzinsung beschrieben wird.

Versandprobleme. Sehr merkwürdig an dem ganzen Vorfall ist außerdem, warum die Mails mit der Presseanfrage zurückgekommen sind. Ein anschließender Telefonanruf landete in der Verwaltungsabteilung, weil die Zentrale an einem Nachmittag um kurz nach 14 Uhr nicht mehr besetzt war. Am nächsten Tag um 10 Uhr vormittags blieben die Anrufversuche ebenfalls ohne Erfolg. Niemand hob ab. Erst am Nachmittag des zweiten Tages war wieder die Mitarbeiterin in der Verwaltungsabteilung erreichbar. Sie bestätigte, dass die zusätzlich per Fax verschickte Anfrage angekommen und an die Anwälte weitergeleitet worden sei.

Loipfinger’s Meinung. Werbung hat eigentlich das Ziel, dass sie möglichst häufig und intensiv wahrgenommen wird. Die Metropol Immobilien GmbH hat eine Werbebroschüre mit der Überschrift „Attraktive Zinsen auf soliden Fundamenten“ erstellt. Daraus ist nicht ersichtlich, dass diese nur nach Genehmigung weitergegeben werden darf. Um nun die inhaltlichen Fehler in dem Hochglanzpapier zu vertuschen, wird eine angeblich fehlende Genehmigung angemahnt und die Rücksendung eingefordert. Finanzdienstleiser sollten doppelt aufpassen, wenn sie die Werbebroschüre ohne Genehmigung weiterleiten und damit den Kunden eventuell nicht korrekt aufklären.

Nachtrag vom 12. Juli 2017. Erwin Herresthal hat auf die Kritik von Investmentcheck reagiert. Alle bisherigen Kunden haben eine neue Broschüre erhalten, in der die kritisierten Punkte beseitigt wurden. Die alte Broschüre wurde entsorgt. Zusätzlich wurde bereits ein Nachtrag zum Verkaufsprospekt bei der BaFin eingereicht, der nach seiner Gestattung ebenfalls veröffentlicht wird.


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