Warum wird das VIB versteckt?

Finnest rät zu Informationsverweigerung

Investmentcheck verfolgt das Ziel, die Transparenzbereitschaft der Anbieter von Vermögensanlagen zu testen. Bestimmte Informationen werden von seriösen Anbietern auf freiwilliger Basis zur Verfügung gestellt. Sie haben verstanden, dass Geldeinsammeln auf dem Kapitalmarkt mit gewissen moralischen Verpflichtungen einhergeht. Ein Teil der Informationen sind allerdings sogar gesetzlich vorgegeben an Jedermann zu liefern. Die Crowd-Plattform Finnest rät nun einem Ihrer Kunden, das Gesetz sehr eigenwillig auszulegen.

Unterlagen. Seit einigen Tagen sammelt die Crowd-Plattform finnest.com bis zu 1,5 Millionen Euro Anlegerkapital für die Polytechnik Luft- und Feuerungstechnik GmbH aus Österreich. Investmentcheck hat deshalb bei der Anbieterin und Emittentin um Übersendung von Unterlagen gebeten. Neben ein paar freiwilligen Informationen wurde das Anlegerinformationsblatt VIB sowie der letzte Geschäftsbericht erbeten. Weder die Crowd-Plattform noch die Anbieterin haben diese Papiere geliefert. Dabei schreibt das Vermögensanlagengesetz, dass zumindest das VIB „bereitgehalten“ werden muss.

Ein Weltmarktführer sucht Geld
Bild: Homepage Finnest.com, Aktuelles Funding für Polytechnik Luft- und Feuerungstechnik

Gesetz.Noch deutlicher ist das Gesetz bei der Veröffentlichung des VIBs im Internet. Laut Paragraph 13 Absatz 5 Vermögensanlagengesetz muss es „stets auf der Internetseite des Anbieters zugänglich sein“. Das ist der Fall, allerdings nur sehr versteckt. Investmentcheck konnte das VIB erst einmal nicht finden. Nur die Suchroboter von Google sind dazu offenbar in der Lage. Somit kann jeder Nutzer der Suchmaschine mit der speziellen Abfrage „Informationsblatt site:polytechnik.com“ einen Treffer verbuchen.

Anfrage. Geschäftsführer Leo Schirnhofer wurde zu seinem Versteckspiel befragt. Eine Antwort blieb das vom Staat Österreich ausgezeichnete Unternehmen allerdings schuldig. Das gilt ebenso für eine Reihe weiterer Fragwürdigkeiten. Zum Beispiel klärt das VIB nur über die vom Investor direkt zu zahlende Kosten auf. Mit einmalig einem Prozent, mindestens 25 Euro, dürften damit aber nicht alle Kosten abgedeckt sein. Gibt es weitere Kosten und warum darüber nicht aufgeklärt wird, bleibt somit offen. Mehr als eigenwillig ist auch die Auslegung der Ertragsbeschreibung im VIB. So wird ausführlich über den „Zinsbonus“ aufgeklärt, aber der Festzinssatz nicht näher quantifiziert. Dabei könnte zumindest die Bandbreite des im Bieterverfahren zu ermittelnden Zinses angegeben werden. Im Grunde schreibt das Vermögensanlagengesetz das vor. Denn das Informationsblatt muss „die Aussichten für die Kapitalrückzahlung und Erträge unter verschiedenen Marktbedingungen“ beschreiben.

Finnest. Jörg Bartussek von der Crowd-Plattform Finnest dürfte nicht ganz unschuldig sein an dem merkwürdigen Verhalten von Polytechnik. Er rät seinen „Kunden stark davon ab, diese sensiblen Daten an unbekannte externe Dritte“ weiterzugeben. Doch was ist am VIB sensibel? Auch der Geschäftsbericht, der zukünftig ohnehin im elektronischen Bundesanzeiger zu veröffentlichen ist, sollte kein Geheimnis sein. Bartussek hat offenbar nicht begriffen, dass Aktivitäten am Kapitalmarkt etwas mit Transparenz zu tun haben.

Loipfinger’s Meinung. Ein informationsarmes VIB zu verstecken spricht nicht für den Anbieter eines qualifiziert nachrangigen Darlehens. Warum sucht mit der Polytechnik Luft- und Feuerungstechnik GmbH
überhaupt ein Unternehmen mit 67 Millionen Euro Umsatz, knapp 40 Millionen Euro Bilanzsumme und sieben Millionen Euro Bilanzgewinn (Geschäftsjahr 31. Dezember 2016) bis zu 1,5 Millionen Euro Anlegerkapital? Laut VIB will das zu den weltweit führenden Anbietern von Biomasseverbrennungsanlagen zählende Unternehmen die Expansion nach Asien vorantreiben. Inwieweit da angesichts des normalen Cash-Flows zusätzliche 1,5 Millionen Euro helfen, ist nicht erkennbar.


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