Verkaufsprospekt nur mit Personalausweis

Informiert die Raiffeisenbank Lorup nicht gesetzeskonform?

Das Vermögensanlagengesetz lässt keine Zweifel zu, dass jedem Interessenten ein Verkaufsprospekt zur Verfügung gestellt werden muss. Gleiches gilt für den Beipackzettel, das Vermögensanlagen-Informationsblatt (VIB). Doch leider wird dagegen von einer Reihe von Produktanbietern verstoßen. Bei windigen Bürgerparks ist das häufig der Fall. Für den Energiepark Hümmling werden die Verkaufsunterlagen beispielsweise „in den Filialen der Raiffeisenbank Lorup eG und der Hümmlinger Volksbank eG an Zeichnungsinteressenten gegen Vorlage des gültigen Personalausweises ausgehändigt.“

Gesetz. Das Vermögensanlagengesetz ist völlig unmissverständlich in Sachen Transparenz. In Paragraph 9 Absatz 2 ist geregelt: Der Verkaufsprospekt muss „auf der Internetseite des Anbieters und im Bundesanzeiger veröffentlicht […] oder auf der Internetseite des Anbieters veröffentlicht und bei den im Verkaufsprospekt benannten Zahlstellen zur kostenlosen Ausgabe bereitgehalten“ werden. Für das 3-seitige VIB ist die Veröffentlichungspflicht in Paragraph 13a Absatz 1 geregelt: „Das hinterlegte Vermögensanlagen-Informationsblatt muss mindestens einen Werktag vor dem öffentlichen Angebot auf der Internetseite des Anbieters veröffentlicht werden oder vom Anbieter zur kostenlosen Ausgabe bereitgehalten werden.“

Intransparente Raiffeisenbank Lorup eG
Intransparente Raiffeisenbank Lorup eG
Quelle: www.raiffeisenbank-lorup.de

Energiepark Hümmling. Am 9. Oktober 2017 hat der Anbieter des Energieparks Hümmling im Bundesanzeiger die vorgeschriebene Bekanntmachung veröffentlich, wonach die RBI – Raiffeisen Bauträger- u. Immobilien GmbH beabsichtigt, „von der Firma Energiepark Hümmling GmbH & Co. KG begebene Kommanditanteile öffentlich anzubieten“ Bei der Anbieterin handelt es sich um eine 100-prozentige Tochtergesellschaft der Raiffeisenbank Lorup eG. Vollmundig wird auf der Homepage verkündet: „Der Windpark mit 23 Windenergieanlagen, einem Investitionsvolumen von 150 Mio. Euro und einer Jahresstromproduktion von über 250 Mio. kWh wird auf jeden Fall der größte Energiepark des Hümmlings werden und voraussichtlich mit über 1.000 Gesellschaftern dann auch der größte Bürger-Windpark Niedersachsens sein.“

Beratungsgespräch. Die Raiffeisenbank Lorup eG und die Hümmlinger Volksbank eG haben Hinweise zu einem Beratungsgespräch veröffentlicht. Positiv ist, dass danach ein Beratungsgespräch im Schnitt 90 Minuten dauert. Skeptisch stimmt aber der Hinweis zu den Verkaufsunterlagen: „Das Verkaufsprospekt und das Vermögensanlageblatt (VIB) ist zum Beratungsgespräch wieder mitzubringen.“ Weshalb ist das notwendig? Werden die ausgehändigten Unterlagen wieder eingezogen?

Loipfinger’s Meinung. Schon vor gut einem Monat hat investmentcheck.de über die Verweigerung zur Prospektherausgabe bei Bürgerwindparks berichtet. Wie angekündigt, wurden die säumigen Anbieter bei der BaFin angezeigt. Das wird nun auch in diesem Fall passieren, da auch die Tochtergesellschaft der Raiffeisenbank Lorup investmentcheck.de keine Verkaufsunterlagen zur Verfügung stellt. Skeptisch stimmt außerdem der Hinweis, wonach selbst vor Ort eine Aushändigung nur gegen Vorlage eines gültigen Personalausweises erfolgt. Was will die Bank damit eigentlich verstecken? Warum wird der Verkaufsprosekt nicht auf der Homepage zum Download angeboten?


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