Warum tut die BaFin nichts dagegen?

Bauminvestment ohne Verkaufsprospekt

Manchmal können einem sogar Politiker leidtun. In 2016 änderten sie beispielsweise das Vermögensanlagengesetz, um die Prospektpflicht für Direktinvestments noch einmal zu erweitern. Seit Anfang 2017 müssen nun alle Anbieter einen Verkaufsprospekt veröffentlichen, wenn sie für eine zeitweise Überlassung von Geld eine Verzinsung und Rückzahlung gewähren oder in Aussicht stellen. Soweit das Gesetz und die zum Ausdruck gebrachte Intention. In der Praxis umsetzen muss das die Aufsichtsbehörde BaFin. Und die setzt den Willen der Politik nicht wirklich durch, wie ein Beispiel vermuten lässt.

Bäume fürs Leben. Die Firma UAB Family Trees präsentiert ihre Forstinvestments in Litauen und Lettland über die in Deutsch verfügbare Homepage www.baeume-fuers-leben.eu: „Pflanzen Sie Bäume in Europa, profitieren Sie vom Holzboom und erzeugen Sie hohe Erträge für Ihr Investment und die Natur.“ Ab 2.000 Euro soll das möglich sein. Zwischen 4,54 und 6,61 Prozent Renditechance wird in Aussicht gestellt. Ein „Rundum-Sorglos und All-Inclusive“-Paket wird versprochen, damit „Sie bei Ihrem Bauminvestment ganz entspannt bleiben können.“

Hannes Jaenicke wirbt bei ProVita für das Angebot „Bäume fürs Leben“
Hannes Jaenicke wirbt bei ProVita für das Angebot „Bäume fürs Leben“
Quelle: Screenshot der Homepage www.provita-gmbh.com; Bild Jeanicke verpixelt

Anfrage. Im Februar 2017 hat investmentcheck erstmals eine Antwort auf die Frage nach einem Verkaufsprospekt erhalten. Diese löste allerdings große Verwunderung aus: „Unsere Vertragsunterlagen lagen der deutschen Bundesanstalt für Finanzdienstleistungsaufsicht zur Einsichtnahme vor. Diese Behörde kam zu dem Schluss, dass unser Angebot fällt nicht unter das deutsche Vermögensanlagengesetz.“ [!sic]

BaFin. Um diese Aussage des Anbieters zu verifizieren, gab es mehrere Kontakte zur Aufsichtsbehörde BaFin. Im August 2017 wurde darauf hingewiesen, dass die Beurteilung einer Prospektpflicht eine Einzelfallentscheidung sei: „Hinzuzuziehen ist in einer wertenden Gesamtschau der Gesamteindruck. Hierzu zählt, ob dem Anleger trotz fehlender Regelung über eine Rückzahlung bzw. einen Weiterverkauf mit Erlösauskehr eine solche versprochen wird, etwa indem mit einer Rendite geworben wird, die sich aus einer Gesamtsumme zusammensetzt.“ Das dürfte bei den Bäumen fürs Leben alles zutreffen. Im Kaufvertrag mit Grundstücksüberlassung wird die Laufzeit mit höchstens 25 Jahren als „fest abgeschlossen“ bezeichnet und die Renditeangaben auf zwei Stellen hinter dem Komma müssten einer BaFin als „in Aussicht gestellte Verzinsung“ wohl reichen. Die wirtschaftliche Vergleichbarkeit mit einer Vermögensanlage ist ein weiteres Indiz der BaFin, wenn „der Eindruck für den Anleger eines ‚Rundum-Sorglos-Pakets‘ mit einer Auszahlung am Ende“ steht. Auch genau das verspricht der Anbieter.

Anzeige. Investmentcheck kann nicht erkennen, warum die BaFin in diesem Fall keinen Verkaufsprospekt einfordert. Dazu teilte die Aufsichtsbehörde auf Anfrage mit, dass konkrete Aussagen zu einzelnen Fällen leider nicht möglich sind. Um nun diese aus Verbrauchersicht unbefriedigende Haltung aufzubrechen, wurde offiziell Anzeige erstattet. Dann ist an der Tatsache, ob sich beim Anbieter etwas ändert oder nicht, indirekt das Ergebnis der BaFin-Prüfung ablesbar. Dem Anzeigeerstatter wird leider kein Ergebnis verkündet: „Selbstverständlich sind Anzeigen bei uns möglich, und natürlich gehen wir diesen nach. Nur zum Ausgang von Prüfungen können wir uns aus Verschwiegenheitsgründen leider nicht äußern.“

Vertrieb. Kapitalakquise für dieses zweifelhafte Angebot betreibt die ProVita GmbH aus Stuttgart. Sie beschreibt die hohe Sicherheit für Investoren als wesentlichen Vorteil und konnte sogar den bekannten Schauspieler Jannes Jaenicke als Fürsprecher gewinnen. Er sieht Bäume als Lösung für den Klimawandel: „Daher unterstütze ich das Projekt von ProVita ‚Bäume fürs Leben‘. Jeder kann mit dieser so einfachen wie grossartigen [!sic] Idee Verantwortung übernehmen und etwas gegen den Klimawandel unternehmen. Macht mit!“

Loipfinger’s Meinung. Ein schlechtes Produkt wird durch einen Verkaufsprospekt nicht zu einer guten Vermögensanlage. Das mag sein. Aber ohne Prospekt kann ein Anleger viel schwerer oder vielleicht überhaupt nicht beurteilen, was von einem Angebot zu halten ist. Genau deshalb setzt der Gesetzgeber zu Recht auf Transparenz. In der Praxis hilft das allerdings wenig, wenn die BaFin als zuständige Aufsichtsbehörde Gesetze zu Gunsten der Anbieter auslegt und den Anlegerschutz mit Füßen tritt. Der kollektive Verbraucherschutz als Auftrag ist bei der Behörde noch nicht angekommen. Für den Fall „Bäume fürs Leben“ bleibt noch die Hoffnung, dass gut ein Vierteljahr Reaktionszeit auf eine Anzeige zu optimistisch gedacht war und sich irgendwann doch noch ein Transparenzschub bei dem Anbieter zeigt.


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