Strafbarkeit als Ausrede

Companisto verweigert Antworten

Insgesamt 581 Anleger haben 2015 über Companisto gut 400.000 Euro in die Firma noDNA investiert. Investmentcheck wollte vom Emittenten und der Crowd-Plattform wissen, weshalb die Vermögensauskunft gegenüber einem Gerichtsvollzieher nicht gemäß Zivilprozessordnung erfüllt wurde und was das für die Investoren bedeutet. Die Antworten beruhigen allerdings nicht wirklich.

Schuldnerverzeichnis. Gemäß Paragraph 882c Zivilprozessordnung ordnet ein Gerichtsvollzieher von Amts wegen eine Eintragung in das Schuldnerverzeichnis an, wenn beispielsweise der Schuldner seiner Pflicht zur Abgabe einer Vermögensauskunft nicht nachgekommen ist. Dies ist so passiert bei dem Companisto-Funding noDNA GmbH, für das ab September 2015 gegen ein Zinsversprechen von acht Prozent pro Jahr qualifizierte Nachrangdarlehen ausgegeben wurden. Das Geld floss in den Ausbau des Geschäftsbetriebes: „Unternehmensgegenstand der Emittentin ist die Herstellung und der Vertrieb von Robotern und sensorischen Systemen, Schulung und Beratung im Bereich Robotik und Sensorik.“

Ein Eintrag ins Schuldnerverzeichnis dürfte 581 Companisten beunruhigen.
Ein Eintrag ins Schuldnerverzeichnis dürfte 581 Companisten beunruhigen.
Quelle: Screenshot der Homepage companisto.de

Companisto. Aufgrund des Eintrags in das Schuldnerverzeichnis wurde Companisto nach den Gründen und den Auswirkungen für die Investoren befragt. Weiterhin sollte die Plattform beantworten, ob die halbjährlich fälligen Zinsen immer bezahlt und warum der Jahresabschluss 2015 nicht gemäß Vermögensanlagengesetz veröffentlicht wurde. Völlig ausweichend antwortete die Sprecherin von Companisto per Mail: „Die interne Kommunikation zwischen Unternehmen und Investoren unterliegt jedoch der Verschwiegenheit – ‚Nicht-Informationsberechtigten‘ gegenüber. Die Weitergabe dieser Informationen ist sogar strafbar. Ich bitte daher um Ihr Verständnis, dass ich nicht auf Betriebsinterna eingehen kann.“ Nur die Frage nach den bisherigen Zinszahlungen wurde mit einem „ja“ beantwortet.

noDNA. Geschäftsführer Robert Dotzauer erklärte zumindest etwas konkreter zu den Hintergründen: „Bei der Forderung handelt es sich noch um eine Altforderung, für die wir eine Ratenzahlung vereinbart haben, und die den geregelten Lauf geht. Wir sind dabei, den Eintrag wieder entfernen zu lassen, was sich aber leider als sehr langwierig herausgestellt hat. Seien Sie versichert, dass dies kein Problem darstellt.“ Zur Zukunft führte Dotzauer dann noch aus, dass er offenbar noch weiteres Kapital sucht: „Momentan sind wir im Gespräch mit Investoren und erarbeiten ein Förderkonzept, um auch die Gesamtforderung abdecken zu können. Wir beginnen deshalb recht frühzeitig damit, um die Rückzahlung auch auf keinen Fall zu verzögern.“ Ganz allgemein fasste er optimistisch zusammen: „Das Geschäft entwickelt sich sehr gut und wir sind durchaus zufrieden mit dem Verlauf.“

Loipfinger’s Meinung. Geradezu dreist ist meines Erachtens die Aussage von Companisto, wonach die Beantwortung der Fragen von Investmentcheck eine Strafbarkeit auslösen könnte. noDNA als Emittent blieb mit den Antworten ebenfalls weit hinter den Erwartungen an ein Unternehmen, das am öffentlichen Kapitalmarkt Geld eingesammelt hat. Am Rande wurde dann sogar noch eine Aussage getätigt, die auf eine Zerrüttung des Verhältnisses zur eigenen Crowd-Plattform hindeutet: „Wir sind stolz darauf, den Break-Even geschafft zu haben und sehen als einer der wenigen Startups von Companisto einer erfolgreichen Zukunft entgegen.“ Es ist die Meinung von Robert Dotzauer, die allerdings kein gutes Licht auf Companisto wirft, wenn schon noDNA eines der erfolgversprechendsten Investments sein soll.


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