Beschluss. Unter dem Aktenzeichen 1542 IN 3055/18 hat das Amtsgericht München die Sicherung des Vermögens von Heinz Roth angeordnet. Seit gestern 11 Uhr ist ihm nach Paragraph 21 Insolvenzordnung damit ein allgemeines Verfügungsverbot auferlegt worden. Diese fachliche Formulierung bedeutet, dass Roth verboten ist, über sein Vermögen zu verfügen, ohne dass der vorläufige Insolvenzverwalter Miguel Grosser zustimmt.
Klageerhebung. Anne Leiding von der Staatsanwaltschaft München I erklärte auf Nachfrage, dass die Ermittlungen der Arbeitsgruppe Container bereits sehr weit fortgeschritten seien. Die Klageerhebung wegen des Verdachts auf Betrug soll deshalb bereits Anfang 2019 erfolgen, so dass einem zeitnahen Prozessbeginn nichts mehr im Wege steht.
Loipfinger’s Meinung. Miguel Grosser ist Mitarbeiter der Kanzlei Jaffé. Damit ist ein kurzer Draht zu den beiden Insolvenzverwaltern der P&R-Gesellschaften gegeben. Interessenskonflikte zu Lasten der P&R-Anleger sind derzeit nicht zu erkennen, da der Hauptgläubiger Michael Jaffé als Vertreter der Investoren fungiert. Sollten im Rahmen der Aufarbeitung der Insolvenzgründe bei P&R Indizien für Offshore-Transaktionen und eventuell versteckte Gelder auftauchen, dann können diese Erkenntnisse direkt in das Verfahren um Roth einfließen. Nur wenige Tage vor seinem 76-sten Geburtstag muss damit Heinz Roth die nächste Niederlage einstecken. Wie viel das den Anlegern am Ende bringt, bleibt abzuwarten. Etwas Genugtuung ist es aber allemal.
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