Die Fondsgesellschaft wird Anteile an mindestens zwei geschlossenen Alternativen Investmentfonds (nachfolgend auch „AIF“) erwerben. Dabei handelt es sich um von der KVG verwaltete Spezial-AIF (nachfolgend auch „Investmentgesellschaften“). Die Investmentgesellschaften werden sich im Wesentlichen an bereits bestehenden geschlossenen Immobilienfonds (Altfonds) beteiligen. Daneben können auch Beteiligungen an geschlossenen Publikums- oder Spezial-AIF, die in Immobilien investieren, sowie sonstigen Immobiliengesellschaften erworben werden (geschlossene Immobilienfonds (Altfonds und AIF) und Immobiliengesellschaften nachfolgend zusammen auch „Zielgesellschaften“).
Erlöse aus Vermietung und Verpachtung sowie späterer Verkauf.
Eine Erhöhung auf bis zu 30 Mio. Euro ist möglich.
BlindPool: Die Gesellschaft hat noch keine Vermögensgegenstände erworben und es steht auch noch nicht fest, welche konkreten Vermögensgegenstände die Gesellschaft erwerben wird.
Gesamtmittelrückfluss (Prognose): 153,9 %
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