Die Nettoeinnahmen aus dem Angebot der Vermögensanlage sollen auf Ebene der Emittentin für die Vergabe von Finanzierungen an zum Zeitpunkt der Prospektaufstellung noch nicht konkret feststehende und noch zu gründende Immobilienprojektgesellschaften genutzt werden. Die über den jeweiligen Finanzierungsvertrag vereinbarten Finanzierungen werden ausschließlich für die Realisierung von zum Zeitpunkt der Prospektaufstellung noch nicht feststehenden Immobilienprojekten genutzt.
Nachhaltige und langfristige Erträge aus den Finanzierungsverträgen in Form von Zinsen oder
Ergebnisbeteiligungen zu erzielen.
Blind-Pool: Zum Zeitpunkt der Prospektaufstellung stehen weder unmittelbare Anlageobjekte der Emittentin (Vergabe von Finanzierungen an noch zu gründende Immobilienprojektgesellschaften) noch mittelbare Anlageobjekte (Immobilien) fest.
6,75 % p.a.
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