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Fragen zu den Investitionen:
- Welche Investitionen wurden getätigt bzw. dürfen getätigt werden?
RE16 Meeresenergie Bay of Fundy II finanziert den Bau und Betrieb des Gezeitenkraftprojektes FORCE 2. Geplant sind sechs schwimmende Kraftwerke mit jeweils sechs steuerbaren Unterwasserturbinen. Die Anlagen können sich selbstständig nach der wechselnden Strömung in alle Richtungen ausrichten und eignen sich daher speziell für den Betrieb in Gezeitengewässern. Für die mittelbare Investition in die Errichtung und den Betrieb des Gezeitenkraftprojektes FORCE 2 wird die Emittentin als Holdinggesellschaft langfristig in die Beteiligung an ihrer Tochtergesellschaft reconcept 16 Meeresenergie Bay of Fundy II Limited Partnership, Kanada, (Betreibergesellschaft) investieren.
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- Welche Bedingungen an Investitionen gibt es? (z.B. Mindestrendite von Investitionen, Notwendige Drittgutachten vor einer Investition)
Das Investitionsobjekt von „RE16 Meeresenergie“ ist klar definiert (s. Antwort auf Frage 1) und befindet sich bereits im Ready-to-Build-Status. Alle wesentlichen Genehmigungen sind für den Projektpartner Sustainable Marine Energy Canada (SMEC) ausgestellt und werden über das Asset Purchase Agreement (APA) an die Betreibergesellschaft (reconcept 16 Meeresenergie Bay of Fundy II LP) übertragen. Die Projektrealisierung erfolgt mit sukzessiver Auslieferung und Installation der Einheiten vor Ort, beginnend im April 2022. Die Inbetriebnahme ist für Oktober 2022 geplant. Basis hierfür ist eine Konditionenvereinbarung („Term Sheet“) über die schlüsselfertige Errichtung des 2,52-MW-Gezeitenkraftprojektes FORCE 2 zwischen der Betreibergesellschaft (reconcept 16 Meeresenergie Bay of Fundy II Limited Partnership) und den kanadischen Projektpartnern Sustainable Marine Energy (Canada) Ltd. sowie Spicer Marine Energy Inc. Die Konditionenvereinbarung enthält grundlegende Übereinkünfte insbesondere zur künftigen Vertrags- und Transaktionsstruktur. Eine detaillierte Beschreibung des Term Sheets findet sich im Abschnitt „Konditionenvereinbarung („Term Sheet") vom 28. August 2020“ im Verkaufsprospekt auf Seite 123 ff.
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- In welcher Höhe wird zur Finanzierung der Investitionen neben dem Anlegerkapital noch weiteres Fremdkapital hinzugezogen?
Das geplante Gesamtinvestitionsvolumen liegt bei CAD 33.908.517 (konsolidierte Betrachtung); davon wird über „RE16 Meeresenergie Bay of Fundy II“ plangemäß CAD 12.400.000 finanziert. Die FK/EK-Quote liegt somit bei 62,3 zu 37,6 Prozent. Neben einer Zwischenfinanzierung auf Ebene der Emittentin durch die reconcept GmbH wird ein langfristiges Fremdkapital prospektgemäß in Höhe von CAD 21.135.477 hinzugezogen, siehe Finanzierungsplan im Verkaufsprospekt auf Seite 59.
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- Werden Gelder im Rahmen der Investitionen auch an mit Ihnen bzw. dem Emittenten kapitalmäßig und/oder personell verflochtene Unternehmen vergeben? Wenn ja, in welcher Höhe ist dies geplant bzw. zulässig?
Ja, die Emittentin investiert als Holding mittelbar in die Betreibergesellschaft reconcept 16 Meeresenergie Bay of Fundy II Limited Partnership, Kanada (Anlageobjekt 1. Ordnung); Diese wird über das geplante „Design Build and Operating Agreement” („DBO-Agreement”) durch die Vertragspartnerin Spicer Marine Energy Inc. („Spicer”) das Gezeitenkraftwerk FORCE 2 errichten und betreiben und die hieraus erzeugte elektrische Energie auf ihre eigene Verantwortung veräußern. Sie ist also die Betreibergesellschaft (Anlageobjekt 2. Ordnung). Das Anlageobjekt 3. Ordnung der Emittentin ist das Gezeitenkraftwerk FORCE 2, bestehend aus sechs Gezeitenkraftwerken.
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Fragen zur Wirtschaftlichkeit:
- Mit welcher Rendite (berechnet nach dem Internen Zinsfuß) können Anleger vor Steuern bei plangemäßem Verlauf rechnen?
Der geplante Gesamtmittelrückfluss liegt bei 195,24 Prozent über eine Laufzeit der Emittentin bis 31. Dezember 2037, vor individuellen kanadischen und deutschen Steuern (Progressionsvorbehalt). Die Sensivitätsanalyse basiert auf einer Kalkulation nach kanadischen Steuern, aber vor deutschen Steuern (Progressionsvorbehalt). Danach liegt der Gesamtmittelrückfluss gemäß Prognose bei 161,64 Prozent.
Bei angenommener Investitionstätigkeit zum 1.1.2021 und Rückzahlungen jeweils zum 31.3. des Folgejahres unter den im Prospekt genannten Prämissen, ergeben sich folgende Projektrenditen auf Ebene der Betreibergesellschaft nach Anwendung der Excel-Formel (XINTZINSFUSS):
• Anleger IRR vor dt. Steuern (EK ohne Agio 12.401.000 CAD, kein Progressionsvorbehalt) = 4,61%
• Anleger IRR vor dt. Steuern (EK zzgl. Agio 12.773.030 CAD, kein Progressionsvorbehalt) = 4,31%
• IRR ohne kanadische Steuern und Steuerberatungskosten (EK ohne Agio 12.401.000 CAD, kein Progressionsvorbehalt) = 6,75%
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- Welche Rendite ist aus den Investitionen notwendig, um die in Aussicht gestellte Anlegerrendite zu erwirtschaften?
Bei angenommener Investitionstätigkeit zum 1.1.2021 und Rückzahlungen jeweils zum 31.3. des Folgejahres unter den im Prospekt genannten Prämissen, ergeben sich folgende Projektrenditen auf Ebene der Betreibergesellschaft nach Anwendung der Excel-Formel (XINTZINSFUSS):
• IRR vor kanadischen Steuern und Steuerberatungskosten der Anleger (Eigenkapitaleinlage 10.000.010 CAD in der Betreibergesellschaft) = 11,38%, bezogen auf das Eigenkapital der Emittentin ohne Agio (12.401.000 CAD) = 8,52%
• IRR nach kanadischen Steuern und Steuerberatungskosten der Anleger (Eigenkapitaleinlage 10.000.010 CAD in die Betreibergesellschaft) = 9,15%, bezogen auf das Eigenkapital der Emittentin ohne Agio (12.401.000 CAD) = 6,44%
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Sonstige Themen:
- Über welche Vertriebswege wird Ihre Kapitalanlage platziert? Welche Vertriebserlaubnis liegt der Kapitalanlage zugrunde?
über Finanzpools sowie freie Finanzberater und Finanzvermittler; gemäß § 34f, Absatz 1, Satz 1, Nr. 1, 2 und 3, GewO.
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- Gibt es einen Anlegerbeirat oder ein ähnliches Gremium bzw. wird es ein solches geben? Wer bestimmt die Mitglieder in diesem Gremium? Über welche besonderen Rechte verfügt dieses Gremium?
Gem. § 9 des Gesellschaftsvertrages kann ein Beitrat mit einfacher Mehrheit der abgegebenen Stimmen eingerichtet werden. Der Beirat besteht aus drei Personen. Zwei Beiratsmitglieder, die Kommanditisten oder Treugeber der Emittentin sein müssen, werden für die Dauer von drei Jahren in einem Wahlgang durch die Kommanditisten bzw. Treugeber gewählt; Wiederwahl ist möglich. Ein Beiratsmitglied wird durch die Komplementärin bestellt. Beschlusse werden mit einfacher Stimmenmehrheit gefasst.
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- Gibt es zu Ihrem Kapitalanlageangebot bereits Einschätzungen von Analysten oder der Fachpresse? Wie bewerten diese Ihr Angebot?
nein