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Fragen zu den Investitionen:
- Welche Investitionen wurden getätigt bzw. dürfen getätigt werden?
Im Investitionsfokus des ProReal Private 3 stehen Beteiligungen oder Finanzierungen von Neubau- und Revitalisierungsvorhaben mit dem Schwerpunkt Wohnen in Metropolregionen in Deutschland und Österreich. Die Emittentin strebt dahingehend den Aufbau eines diversifizierten Portfolios von Investitionen in derartige Immobilienprojekte an. Das wirtschaftliche Konzept basiert auf der Annahme, dass die Emittentin über die Investitionen in Immobilienprojekte Erträge generiert, die – einschließlich der Rückflüsse der jeweils investierten Mittel – für die Bedienung der Verzinsungen und der Rückzahlung der Namensschuldverschreibungen sowie der laufenden Verwaltungskosten und der Steuerzahlungen der Emittentin verwendet werden. Der ProReal Private 3 wurde als Blindpool aufgelegt
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- Welche Bedingungen an Investitionen gibt es? (z.B. Mindestrendite von Investitionen, Notwendige Drittgutachten vor einer Investition)
Die Emittentin hat sich gemäß § 1 Absatz 2 des Schuldschreibungsbedingungen zur Einhaltung von Investitionskriterien verpflichtet. So dürfen beispielsweise keine Investitionen in Investmentvermögen (AIF) getätigt werden und vor der Investition ist eine Wirtschaftlichkeitsprüfung nötig. Ebenso in den Investitionskriterien enthalten: Der wohnwirtschaftliche Fokus mit einer Quote von mindestens 60 %. Zudem müssen mindestens 90 % der Investitionen in Neubau- und Revitalisierungsvorhaben erfolgen, die sich überwiegend in deutschen und österreichischen Metropolregionen befinden (Die ausführlichen Investitionsgrundsätze finden Sie auf den S. 45 f. des Investmentmemorandums sowie auf S. 88 als Anlage I zu den Bedingungen für die nachrangigen Schuldverschreibungen).
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- In welcher Höhe wird zur Finanzierung der Investitionen neben dem Anlegerkapital noch weiteres Fremdkapital hinzugezogen?
Neben dem Stammkapital wird die Emittentin ausschließlich über die Platzierung der Namensschuldverschreibungen in Höhe von plangemäß EUR 15 Mio. (entsprechen des Investitions- und Finanzierungsplans, S. 15 des Investmentmemorandums) kapitalisiert. Die Investitionen der Emittentin erfolgen aus den liquiden Mitteln, die ihr aus der Emission der angebotenen Namensschuldverschreibung zufließen. Die Nutzung von weiterem Fremdkapital ist nicht vorgesehen. (siehe S. 59 des Investmentmemorandums sowie S. 87 in den Bedingungen für die nachrangigen Schuldverschreibungen). Auf Ebene der einzelnen Projektgesellschaften kann weiteres Fremdkapital integriert sein.
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- Werden Gelder im Rahmen der Investitionen auch an mit Ihnen bzw. dem Emittenten kapitalmäßig und/oder personell verflochtene Unternehmen vergeben? Wenn ja, in welcher Höhe ist dies geplant bzw. zulässig?
Im Investitionsfokus stehen insbesondere die Projekte unserer Muttergesellschaft SORAVIA. Grundsätzlich können aber auch andere Projekte externer Entwickler finanziert werden. Investitionsfokus stehen insbesondere die Projekte unserer Muttergesellschaft SORAVIA. Grundsätzlich können aber auch andere Projekte externer Entwickler finanziert werden.
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Fragen zur Wirtschaftlichkeit:
- Mit welcher Rendite (berechnet nach dem Internen Zinsfuß) können Anleger vor Steuern bei plangemäßem Verlauf rechnen?
In der Zeichnungsphase (bis zum 30.06.2022) erhält der Anleger eine Verzinsung mit 6,00 % p. a. zeitanteilig (die „Frühzeichnerverzinsung“), anschließend (ab 01.07.2022) eine laufende Verzinsung von 7,00 % p. a. Für einen Musteranleger, berechnet ab 01.10.2021, ergibt sich ein geplanter Gesamtmittelrückfluss von 136 % bis zum Laufzeitende 31.12.2026.
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- Welche Rendite ist aus den Investitionen notwendig, um die in Aussicht gestellte Anlegerrendite zu erwirtschaften?
Auf Ebene der Zielinvestments ist eine Rendite von rund 10 % erforderlich. (Diese Konditionen wurden und werden bereits bei vergangenen Investments vereinbart.)
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Sonstige Themen:
- Über welche Vertriebswege wird Ihre Kapitalanlage platziert? Welche Vertriebserlaubnis liegt der Kapitalanlage zugrunde?
Die Vermögensanlage als Private Placement wird im Wesentlichen über einen exklusiven Vermittlerkreis aus dem freien Vertrieb platziert. Das Angebot richtet sich nur an Anleger, die Namensschuldverschreibungen zu einer Mindestzeichnungssumme von EUR 200.000 je Anleger erwerben. Dieses Angebot ist daher gemäß § 2 Abs. 1 Ziffer 3 c) des Vermögensanlagengesetzes (VermAnlG) von der Prospektveröffentlichungspflicht des § 6 VermAnlG ausgenommen.
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- Gibt es einen Anlegerbeirat oder ein ähnliches Gremium bzw. wird es ein solches geben? Wer bestimmt die Mitglieder in diesem Gremium? Über welche besonderen Rechte verfügt dieses Gremium?
Neben den konkreten Investitionskriterien gibt es bei dem ProReal Private 3 keinen gesonderten, beschlussfassenden Investitionsbeirat. Es wurde kürzlich das One Group Advisory Board gegründet. Dieses besteht aus derzeit 8 Vertriebspartnern und wird neben einer beratenden Funktion auch einen ausführlichen, allgemeinen Investitionseinblick erhalten.
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- Gibt es zu Ihrem Kapitalanlageangebot bereits Einschätzungen von Analysten oder der Fachpresse? Wie bewerten diese Ihr Angebot?
Da es sich um ein exklusives Private Placement handelt, gibt es keine externen Analystenmeinungen. Gern stellen wir ergänzend auf Anfrage den Geschäftsbericht unserer Konzernmutter SORAVIA zur Verfügung.