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Fragen zu den Investitionen:
- Welche Investitionen wurden getätigt bzw. dürfen getätigt werden?
Im Verkaufsprospekt sind die Anlageobjekte wie folgt definiert: - am Zweitmarkt (Erwerb von Anteilen von i. d. R. vollplatzierten geschlossenen Alternativen Investmentfonds mit Immobilieninvestitionen
sowie Teilnahme an Kapitalerhöhungen) unmittelbar und mittelbar erworbene bzw. zu erwerbende Beteiligungen an Zielfonds, - unmittelbar gewährte variable Gesellschafterdarlehen an die
100%igen Tochtergesellschaften des Emittenten, die asuco Beteiligungs GmbH (100%ige wirtschaftliche Beteiligung des Emittenten) sowie die asuco Zweite Beteiligungs GmbH (100%ige wirtschaftliche Beteiligung des Emittenten), - mittelbar erworbene bzw. zu erwerbende, durch den Emittenten ausgegebene nachrangige Namensschuldverschreibungen sowie vergleichbare Fremdkapitalprodukte, - am Erstmarkt (in der Platzierung befindliche Zielfonds) unmittelbar erworbene bzw. zu erwerbende Beteiligungen an Zielfonds, - unmittelbar und mittelbar direkt zu erwerbende Immobilien, - unmittelbar und mittelbar gewährte bzw. zu gewährende Gesellschafterdarlehen an Zielfonds sowie - mittelbar Immobilien, die von den durch den Emittenten, die 100%igen Tochtergesellschaften, die asuco Beteiligungs GmbH bzw. die asuco Zweite Beteiligungs GmbH am Erst- sowie Zweitmarkt erworbenen bzw. zu erwerbenden Zielfonds bzw. von den Zielfonds, an die unmittelbar und mittelbar Gesellschafterdarlehen gewährt wurden bzw. werden, gehalten werden.
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- Welche Bedingungen an Investitionen gibt es? (z.B. Mindestrendite von Investitionen, Notwendige Drittgutachten vor einer Investition)
In § 8 (2) des Gesellschaftsvertrages des Emittenten (siehe Seite 179) sind die folgenden, für den Emittenten verbindlichen Investitionskriterien festgelegt: - Mittelbare (durch Beteiligung an Zielfonds)
oder unmittelbare Investitionen überwiegend in inländische Gewerbeimmobilien an entwicklungsfähigen Standorten und/oder mit hohem Vermietungsstand. - Rechtsform der Zielfonds Kommanditgesellschaft,
geschlossene Investmentkommanditgesellschaft, GmbH & Co. KG, stille Gesellschaft oder Gesellschaft bürgerlichen Rechts (mit Haftungsbegrenzung bei der Fremdfinanzierung). - Einkünfte aus Vermietung und Verpachtung bzw. Einkünfte aus Kapitalvermögen gemäß den bei der jeweiligen Ankaufsentscheidung
berücksichtigten Unterlagen. Bei anderen Einkunftsarten muss der Erwerb mittelbar über eine Kapitalgesellschaft (100%ige Tochtergesellschaft des Emittenten) erfolgen. - Vorlage des Verkaufsprospektes und/oder von Unterlagen, die zumindest wesentliche Angaben zur Vermietung, Finanzierungsstruktur, Liquiditätssituation, zu wesentlichen Geschäftsvorfällen und zur steuerlichen Situation beinhalten. - Vertragswerk, welches nach Ansicht der geschäftsführenden Gesellschafter des Emittenten anlegerfreundlich ist (z. B. Mitspracherecht möglichst bei allen wesentlichen Geschäftsvorfällen wie z. B. angemessener Veräußerungserlös beim Verkauf von Fondsimmobilien, Teilnahme am Verkehrswert der Immobilien – Ausnahme: Leasingkonzeptionen). - Investition in Zielfonds überwiegend in Beteiligungen, die am Zweitmarkt gehandelt werden. - Maximale Einzelinvestition 10 % der emittierten Namensschuldverschreibungen aller Serien. - Ankaufskurs für die Zielfonds orientiert sich am inneren Wert
(Verkehrswert), den die geschäftsführenden Gesellschafter des Emittenten ermittelt haben. Bei Leasingfonds entspricht der innere Wert dem Barwert der zukünftigen Zahlungsströme.
Die Anlageentscheidungen treffen ausschließlich die geschäftsführenden Gesellschafter des Emittenten.
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- In welcher Höhe wird zur Finanzierung der Investitionen neben dem Anlegerkapital noch weiteres Fremdkapital hinzugezogen?
Die Aufnahme von nicht nachrangigem Fremdkapital ist nur zur Finanzierung von Investitionen für eine voraussichtliche Laufzeit von einem Jahr und zur Rückzahlung fälliger Namensschuldverschreibungen zum Nominalbetrag, einschließlich der Zahlung der zu diesem Zeitpunkt fälligen Zinsen und Zusatzzinsen, erlaubt.
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- Werden Gelder im Rahmen der Investitionen auch an mit Ihnen bzw. dem Emittenten kapitalmäßig und/oder personell verflochtene Unternehmen vergeben? Wenn ja, in welcher Höhe ist dies geplant bzw. zulässig?
Geplant ist es nicht (Ausnahme 100%ige Tochtergesellschaften des Emittenten sowie die asuco Beteiligungs GmbH (100%ige wirtschaftliche Beteiligung des Emittenten) und die asuco Zweite Beteiligungs GmbH (100%ige wirtschaftliche Beteiligung des Emittenten)), im Rahmen des im Verkaufsprospekt dargestellten Cash-Managements aber erlaubt. Für asuco-Fondsgesellschaften ist hierfür Voraussetzung, dass die kapitalaufnehmende Gesellschaft entsprechende Sicherheiten stellt (z.B. verpfändete Beteiligungen an Zielfonds), einen frei verfügbaren Kreditrahmen bei einer Bank hat oder die Kapitalaufnahme im Rahmen des gewöhnlichen Geschäftsverkehrs (kurzfristige Kreditaufnahme) erfolgt.
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Fragen zur Wirtschaftlichkeit:
- Mit welcher Rendite (berechnet nach dem Internen Zinsfuß) können Anleger vor Steuern bei plangemäßem Verlauf rechnen?
Die Rendite (berechnet nach dem internen Zinsfuß) vor Steuern beträgt ca. 4,9 % p.a. (pessimistisches Szenario), ca. 5,9 % p.a. (mittleres Szenario) bzw. ca. 6,9 % p.a. (optimistisches Szenario).
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- Welche Rendite ist aus den Investitionen notwendig, um die in Aussicht gestellte Anlegerrendite zu erwirtschaften?
pessimistisches Szenario: Ausschüttungsrendite 4 %, Tilgungsgewinn 3 % mittleres Szenario: Ausschüttungsrendite 5 %, Tilgungsgewinn 3,5 % optimistisches Szenario: Ausschüttungsrendite 6 %, 4 Tilgungsgewinn %
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Sonstige Themen:
- Über welche Vertriebswege wird Ihre Kapitalanlage platziert? Welche Vertriebserlaubnis liegt der Kapitalanlage zugrunde?
Der Kapitalanlage liegt das Vermögensanlagengesetz zugrunde. Der Vertrieb erfordert eine § 34 f Absatz 1 Nr. 3 der Gewerbeordnung. Der Vertrieb erfolgt über Finanzdienstleister und Banken.
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- Gibt es einen Anlegerbeirat oder ein ähnliches Gremium bzw. wird es ein solches geben? Wer bestimmt die Mitglieder in diesem Gremium? Über welche besonderen Rechte verfügt dieses Gremium?
Bei einer Namensschuldverschreibung kann es nach unserer Ansicht keinen Anlegerbeirat geben, da sonst die Gefahr besteht, dass die Vermögensanlage unter das KAGB fällt.
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- Gibt es zu Ihrem Kapitalanlageangebot bereits Einschätzungen von Analysten oder der Fachpresse? Wie bewerten diese Ihr Angebot?
Es liegt eine TKL Analyse für eine parallel vertriebene Serie von Namensschuldverschreibungen vor, die zu folgendem zusammenfassenden Ergebnis kommt: Insgesamt handelt es sich um ein sehr gutes Angebot mit einem sehr eingeschränkten Blind-Pool-Charakter und sehr erfahrenem Management. Das Rating fällt mit 5 von maximal 5 Sternen und dem Urteil "sehr gut" aus. Für das weitgehend identische Vorgängerprodukt gab es eine Beurteilung durch Dr. Tilman Welther, abgedruckt in der Sonderausgabe der Fondszeitung. Hinsichtlich der Bewertung der Plausibilität kommt Dr. Welther zu folgendem Ergebnis: Bewertung der Plausibilität asuco hat viel Erfahrung und nimmt sich selbst mit einem Modell der Erfolgsbeteiligung auf eine Weise in die Pflicht, wie es im Kapitalanlagemarkt einzigartig ist. denn asuco nimmt nicht nur an einer positiven Abweichung von der Prognose teil, sondern gleicht über eine Malus-Regelung auch eine negative Abweichung von der Prognose wenigstens zu einem nennenswerten Teil aus. Dass die Interessen von Anbieter und Anleger hier gleichgerichtet sind, ist mehr als nur ein Lippenbekenntnis. Das für die Investition in eine Namensschuldverschreibung notwendige Vertrauen wird durch die Erfahrung und den bisherigen Erfolgsnachweis der asuco und ihr Kommunikationsverhalten im Hinblick auf Transparenz und Verbindlichkeit gerechtfertigt. Die formale Struktur der Namensschuldverschreibung, das betriebene Geschäftsmodell, die Erfahrung des Teams und die bisherige Performance der asuco-Investments machen das Angebot plausibel und insbesondere für die Beimischung in Stiftungsvermögen geeignet.