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Fragen zu den Investitionen:
- Welche Investitionen wurden getätigt bzw. dürfen getätigt werden?
Die Fondsgesellschaft ist Eigentümerin eines rund 38.190 m² großen Grundstücks am Nordstern-Park 11 in 52134 Herzogenrath, welches mit einem Bau- und Gartenmarkt sowie kleineren Fachmärkten, Stellplätzen und Außenanlagen bebaut ist. Ferner ist die Fondsgesellschaft Eigentümerin eines rund 30.276 m² großen Grundstücks am Landabsatz 10 in 41836 Hückelhoven sowie eines rund 22.514 m² großen Grundstücks am Brunnfeld 6 in 92421 Schwandorf, welche jeweils mit einem Bau- und Gartenmarkt sowie Stellplätzen und Außenanlagen bebaut sind.
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- Welche Bedingungen an Investitionen gibt es? (z.B. Mindestrendite von Investitionen, Notwendige Drittgutachten vor einer Investition)
Grundsätzlich müssen Investitionen der Fondsgesellschaft den Anlagegrenzen der Anlagebedingungen entsprechen (vgl. Verkaufsprospekt, Seite 28 - 29). Die Anlagebedingungen sind in vollem Umfang im Verkaufsprospekt auf den Seiten 133 – 136 abgedruckt. Die Fondsgesellschaft ist bereits vollständig investiert und somit ist kein weiterer Objekterwerb geplant.
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- In welcher Höhe wird zur Finanzierung der Investitionen neben dem Anlegerkapital noch weiteres Fremdkapital hinzugezogen?
Die Fondsgesellschaft ist zum Zeitpunkt der Prospektaufstellung neben Eigenkapital über ein Darlehen der Volksbank in Schaumburg eG in Höhe von ursprünglich 41.000.000 Euro finanziert (Zwischenfinanzierung). Das Darlehen wurde bis längstens zum 30.06.2023 gewährt und wird mit 1,90 Prozent p. a. verzinst. Zum Zeitpunkt der geplanten Fondsschließung zum 30.09.2022 wird die Restvaluta der Zwischenfinanzierung durch ein langfristig gewährtes Darlehen der Volksbank in Schaumburg eG Bank in Höhe von 23.500.000 Euro sowie durch Eigenkapital getilgt. Mit der dann bestehenden Finanzierungsstruktur der Fondsgesellschaft wird der in den Anlagebedingungen festgeschriebene maximale Umfang der Kreditaufnahme / des Leverage in Höhe von 150 Prozent des aggregierten eingebrachten Kapitals und noch nicht eingeforderten zugesagten Kapitals der Fondsgesellschaft mit Beitritt der Anleger zum 30.09.2022 unterschritten. Die Fondsgesellschaft wird nach derzeitiger Planung darüber hinaus kein weiteres Leverage in Anspruch nehmen (vgl. Verkaufsprospekt, Seite 74).
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- Werden Gelder im Rahmen der Investitionen auch an mit Ihnen bzw. dem Emittenten kapitalmäßig und/oder personell verflochtene Unternehmen vergeben? Wenn ja, in welcher Höhe ist dies geplant bzw. zulässig?
Neben den im Investitionsplan der Fondsgesellschaft ausgewiesenen Initialkosten (Beteiligungsvermittlung und Konzeptionsgebühr) werden keine Gelder im Rahmen der Investitionen an mit dem Emittenten kapitalmäßig und/oder personell verflochtene Unternehmen vergeben (vgl. Verkaufsprospekt, Seite 71).
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Fragen zur Wirtschaftlichkeit:
- Mit welcher Rendite (berechnet nach dem Internen Zinsfuß) können Anleger vor Steuern bei plangemäßem Verlauf rechnen?
Bei Eintritt aller Annahmen der Prospektprognose beträgt die Effektivverzinsung des eingesetzten Kapitals 3,66 Prozent p. a. vor Steuern (vgl. Verkaufsprospekt, Seite 120).
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- Welche Rendite ist aus den Investitionen notwendig, um die in Aussicht gestellte Anlegerrendite zu erwirtschaften?
Um die in Aussicht gestellte Anlegerrendite zu erwirtschaften, ist eine Rendite in Höhe von 4,29 % p. a. aus der Investition notwendig.
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Sonstige Themen:
- Über welche Vertriebswege wird Ihre Kapitalanlage platziert? Welche Vertriebserlaubnis liegt der Kapitalanlage zugrunde?
Es handelt sich um einen geschlossenen inländischen Publikums-AIF dessen Vertrieb im Sinne des § 316 KAGB (Anzeigepflicht einer AIF-Kapitalverwaltungsgesellschaft beim beabsichtigten Vertrieb von inländischen Publikums-AIF im Inland) der Bundesanstalt für Finanzdienstleistungsaufsicht zur Genehmigung angezeigt werden muss. Die BaFin-Gestattung für den öffentlichen Vertrieb ist bereits erfolgt. Der Vertrieb erfolgt im Wesentlichen über freie Finanzdienstleister mit Zulassung nach § 34 f. GewO.
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- Gibt es einen Anlegerbeirat oder ein ähnliches Gremium bzw. wird es ein solches geben? Wer bestimmt die Mitglieder in diesem Gremium? Über welche besonderen Rechte verfügt dieses Gremium?
Gemäß § 22 des Gesellschaftsvertrages kann - auf Beschluss der Gesellschafter - ein Beirat eingerichtet werden (vgl. Verkaufsprospekt, Seite 129). Die Gesellschafter können per Beschluss einen Beirat, der aus drei (3) stimmberechtigten Mitgliedern besteht, einrichten. Mitglied des Beirats kann nur eine natürliche, unbeschränkt geschäftsfähige Person sein. Auch Personen, die nicht Gesellschafter oder Treugeber sind, können zu Mitgliedern des Beirates gewählt werden. Die Wahl eines Beiratsmitglieds erfolgt im Rahmen von Gesellschafterversammlungen mit einfacher Mehrheit der abgegebenen Stimmen. Beiratsmitglieder können nicht für längere Zeit als bis zur Beendigung der Gesellschafterversammlung bestellt werden, die über die Entlastung für das dritte Geschäftsjahr nach dem Beginn der Amtszeit beschließt. Das Geschäftsjahr, in dem die Amtszeit beginnt, wird nicht mitgerechnet. Die Amtszeit des Beirats beträgt drei (3) Jahre. Eine Wiederwahl ist zulässig. Während der Amtszeit können die Mitglieder des Beirats durch Gesellschafterbeschluss abberufen werden. Beiratsmitglieder können ihr Amt auch ohne wichtigen Grund niederlegen. Für ausgeschiedene Mitglieder findet eine Nachwahl bis zum Ablauf der Restamtszeit statt. Rechte und Pflichten des Beirates ergeben sich aus den Absätzen (1) - (10) gemäß § 22 des Gesellschaftsvertrages (vgl. Verkaufsprospekt, Seite 129 - 130).
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- Gibt es zu Ihrem Kapitalanlageangebot bereits Einschätzungen von Analysten oder der Fachpresse? Wie bewerten diese Ihr Angebot?
Ja, eine Analyse von TKL.Analysen liegt vor (Ergebnis: 5 Sterne, Sehr gut).