Das Einwerben und die Aufnahme von Darlehen mit qualifiziertem Rangrücktritt von Dritten und die Gewährung von Darlehen ausschließlich an Mutter-, Tochter- oder Schwesteruntemehmen.
Das Angebot wurde erneut am 11.09.2017 im Bundesanzeiger gemäß § 9 Abs. 2 Nummer 2 VermAnlG veröffentlicht.
Veröffentlichung nach § 11a Absatz 1 VermAnlG
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Ungesicherte Refinanzierung der VertsKebap Finance GmbH
Der noon Mediterranean Inc. (vormals firmierend unter Verts Mediterranean Grill Inc.), die Schwestergesellschaft der VertsKebap Finance GmbH, ist es im Zeitraum zwischen dem 12.09.2017 und 5.12.2017 weder gelungen ausreichende Umsätze zu erwirtschaften noch neues Eigen-/Fremdkapital in ausreichender Höhe aufzunehmen, um sowohl ihre Aufwendungen aus dem operativen Geschäftsbetrieb zu decken als auch gleichzeitig ihre Zinszahlungen und Rückzahlungen auf die von der VertsKebap Finance GmbH gewährten Nachrangdarlehen zu leisten. Infolgedessen hat die noon Mediterranean Inc. ihre Zinszahlungen und Rückzahlungen gegenüber der VertsKebap Finance GmbH Anfang Dezember 2017 bis auf weiteres ausgesetzt. Daraufhin hat die VertsKebap Finance GmbH ihrerseits Anfang Dezember 2017 ihre Zinszahlungen und Rückzahlungen gegenüber den Darlehensgebern der Nachrangdarlehen Typ A sowie den Darlehensgebern der Nachrangdarlehen Typ B ebenfalls bis auf weiteres ausgesetzt und das öffentliche Angebot für die Nachrangdarlehen Typ A und die Nachrangdarlehen Typ B vorzeitig am 5.12.2017 beendet.
Sollte es der noon Mediterranean Inc. weiterhin nicht gelingen, ausreichende Umsätze zu erwirtschaften und/oder neues Eigen-/Fremdkapital in ausreichender Höhe aufzunehmen, um sowohl ihre Aufwendungen aus dem operativen Geschäftsbetrieb zu decken als auch gleichzeitig ihre Zinszahlungen und Rückzahlungen auf die von der VertsKebap Finance GmbH gewährten Nachdarlehen zu leisten, ist dies ein Umstand, der geeignet ist, die Zins- und Rückzahlungsverpflichtungen der noon Mediterranean Inc. auf die von der VertsKebap Finance GmbH gewährten Nachrangdarlehen bis auf weiteres erheblich zu beeinträchtigen. Dies ist wiederum ein Umstand, der geeignet ist, die Fähigkeit der VertsKebap Finance GmbH, ihren Zins- und Rückzahlungsverpflichtungen gegenüber den Darlehensgebern der Nachrangdarlehen Typ A sowie den Darlehensgebern der Nachrangdarlehen Typ B nachzukommen, erheblich zu beeinträchtigen.
Die inhaltliche Richtigkeit der veröffentlichten Tatsache unterliegt nicht der Prüfung durch die Bundesanstalt für Finanzdienstleistungsaufsicht (Bundesanstalt).
Die Bundesanstalt geht davon aus, dass die Vermögensanlagen, für die diese Tatsache bekanntgemacht wird, den Voraussetzungen des § 1 Vermögensanlagengesetz entspricht, und hat diese Voraussetzungen nicht erneut geprüft.
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