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Fragen zu den Investitionen:
Welche Investitionen wurden getätigt bzw. dürfen getätigt werden?
Es wurden noch keine Investition getätigt, da der Vertriebsstart erst kürzlich erfolgte.
Der Fokus des PI Immobilienfonds 3 liegt auf B-Städten wie Hannover, Nürnberg, Dresden oder auch prosperierenden C-Städten wie z.B. Koblenz, Braunschweig, Leverkusen oder Ingolstadt in den Metropolregionen Deutschlands.
Alle Investitionen müssen sich dabei innerhalb der Anlagegrenzen, die in den Anlagebedingungen fest vorgegeben sind, bewegen.
Regelung in den Anlagebedingungen:
§ 2 Anlagegrenzen
Bei Festlegung der Anlagegrenzen stehen die konkreten Vermögensgegenstände noch nicht fest. Bei der Auswahl der Vermögensgegenstände hat die AIF-KVG die nachfolgend aufgeführten Anlagegrenzen zu berücksichtigen:
1. Die Investitionen in die Vermögensgegenstände nach § 1 der Anlagebedingungen können direkt oder über Objektgesellschaften erfolgen. Die Objektgesellschaften haben ihren jeweiligen Sitz in der Bundesrepublik Deutschland.
2. Investitionen werden ausschließlich in der Bundesrepublik Deutschland und in Euro getätigt.
3. Mindestens 80 % des investierten Kapitals werden in Bestandsimmobilien und deren Erhaltungs- bzw. Sanierungsaufwendungen investiert.
4. Mindestens 60 % des investierten Kapitals werden in Immobilien angelegt, die jeweils über mindestens 500 Quadratmeter Mietfläche verfügen oder die jeweils einen Verkehrswert von mindestens 1.000.000 Euro aufweisen.
5. Mindestens 60 % des investierten Kapitals wird in Wohnimmobilien investiert. Der jeweilige Anteil wird nutzflächenbezogen ermittelt.
6. Maximal 40 % des investierten Kapitals wird in Gewerbeimmobilien, einschließlich der gewerblich genutzten Flächen bei Immobilien zu gemischtgenutzten Zwecken, investiert. Der jeweilige Anteil wird nutzflächenbezogen ermittelt.
7. Maximal 20 % des investierten Kapitals kann in Bankguthaben gemäß § 1 Abs. 1.1 lit. c) gehalten werden.
8. Von der Eröffnung des Liquidationsverfahrens der Fondsgesellschaft und bis zu dessen Abschluss können bis zu 100 % des investierten Kapitals dauerhaft in Bankguthaben gemäß § 1 Abs. 1.1 lit. c) gehalten werden.
9. Investitionen in Immobilien erfolgen nach dem Grundsatz der Risikomischung gemäß § 262 Abs.1 KAGB. Spätestens 18 Monate nach Beginn des Vertriebs muss die Fondsgesellschaft risikogemischt investiert sein.
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Welche Bedingungen an Investitionen gibt es? (z.B. Mindestrendite von Investitionen, Notwendige Drittgutachten vor einer Investition)
Die jeweilige Immobilie muss dem Anlageziel des AIF dienen. Dementsprechend muss die Immobilie eine bestimmte Grundrentabilität aufweisen oder entsprechendes Wertschöpfungspotential bieten. Sollten diese und viele weitere Parameter passen, bedarf es einer sorgfältigen Prüfung, in der wirtschaftliche, technische und rechtliche Sachverhalte geprüft werden (DD). Abschließend erfolgt eine unabhängige externe Bewertung durch einen BaFin zugelassenen Immobilienbewerter, in welcher der Marktwert der jeweiligen Immobilie ermittelt wird. Der Kaufpreis, den der AIF dann bezahlt, darf den ermittelten Wert nicht überschreiten. Andernfalls darf die Immobilie nicht gekauft werden. Die durch die BaFin beaufsichtigte Verwahrstelle darf in einem solchen Fall keine Zahlung freigeben.
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In welcher Höhe wird zur Finanzierung der Investitionen neben dem Anlegerkapital noch weiteres Fremdkapital hinzugezogen?
Der Gesetzgeber hat eine Regelung entwickelt, wonach der Fremdkapitalanteil der Höhe nach begrenzt ist.
Für den PI Immobilienfonds 3 wurde diese Regelung in den Anlagebedingungen festgeschrieben. Vereinfacht ausgedrückt beträgt der Finanzierungsanteil rund 60% der Anschaffungskosten.
Regelung in den Anlagebedingungen:
§ 3 Leverage und Belastungen
Für die Fondsgesellschaft dürfen Kredite bis zur Höhe von 150 % des aggregierten eingebrachten Kapitals und noch nicht eingeforderten zugesagten Kapitals der Fondsgesellschaft, berechnet auf der Grundlage der Beträge, die nach Abzug sämtlicher direkt oder indirekt von den Anlegern getragener Gebühren, Kosten und Aufwendungen für Anlagen zur Verfügung stehen, aufgenommen werden, wenn die Bedingungen der Kreditaufnahme marktüblich sind.
Bei der Berechnung der vorgenannten Grenze sind Kredite, welche Gesellschaften im Sinne des § 261 Abs. 1 Nr. 3 KAGB aufgenommen haben, entsprechend der Beteiligungshöhe der Fondsgesellschaft zu berücksichtigen.
Die Belastung von Vermögensgegenständen, die zu der Fondsgesellschaft gehören, sowie die Abtretung und Belastung von Forderungen aus Rechtsverhältnissen, die sich auf diese Vermögensgegenstände beziehen, sind zulässig, wenn dies mit einer ordnungsgemäßen Wirtschaftsführung vereinbar ist und die Verwahrstelle den vorgenannten Maßnahmen zustimmt, weil sie die Bedingungen, unter denen die Maßnahmen erfolgen sollen, für marktüblich erachtet. Zudem darf die Belastung insgesamt 150 % des aggregierten eingebrachten Kapitals und noch nicht eingeforderten zugesagten Kapitals der Fondsgesellschaft, berechnet auf der Grundlage der Beträge, die nach Abzug sämtlicher direkt oder indirekt von den Anlegern getragener Gebühren, Kosten und Aufwendungen für Anlagen zur Verfügung stehen, nicht überschreiten.
Die vorstehenden Grenzen für die Kreditaufnahme und die Belastung gelten nicht während der Dauer des erstmaligen Vertriebs der Gesellschaft, längstens jedoch für einen Zeitraum von 18 Monaten ab Beginn des Vertriebs
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Werden Gelder im Rahmen der Investitionen auch an mit Ihnen bzw. dem Emittenten kapitalmäßig und/oder personell verflochtene Unternehmen vergeben? Wenn ja, in welcher Höhe ist dies geplant bzw. zulässig?
Nein, sämtliche zu erwerbende Immobilien werden von natürlichen oder juristischen Personen erworben, die nicht mit der PI-Gruppe verflochten sind.
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Fragen zur Wirtschaftlichkeit:
Mit welcher Rendite (berechnet nach dem Internen Zinsfuß) können Anleger vor Steuern bei plangemäßem Verlauf rechnen?
Eine Rendite nach der IRR-Methode wird in unseren Verkaufsunterlagen nicht dargestellt. Wir stellen vielmehr auf die laufenden jährlichen Auszahlungen ab und weisen neben dem Gesamtrückfluss bezogen auf den Ausgabepreis (105) einen linearen durchschnittlichen Jahresertrag aus.
Die IRR beträgt auf Basis der Prognoserechnung rund 7% p.a..
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Welche Rendite ist aus den Investitionen notwendig, um die in Aussicht gestellte Anlegerrendite zu erwirtschaften?
Im Durchschnitt planen wir mit einem Einkaufsfaktor von 14 bzw. einer Ankaufsrendite von 7,14% bei einem identifizierten Wertschöpfungspotential von 10%, das aus Leerstand und/oder Mieterhöhungspotential gegeben sein kann. Bei höherem identifizierten Wertschöpfungspotential kann auch ein höherer Anschaffungspreis inkl. Erhaltungsaufwand gerechtfertigt sein.
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Sonstige Themen:
Über welche Vertriebswege wird Ihre Kapitalanlage platziert? Welche Vertriebserlaubnis liegt der Kapitalanlage zugrunde?
Wir vertrieben unseren AIF in der Regel über freie Finanzvermittler mit Erlaubnis nach §34 f Nr.2.
Die mit der Verwaltung beauftragte PI Fondsmanagement GmbH & Co. KG verfügt über eine Erlaubnis nach dem KAGB als vollregulierte Kapitalverwaltungsgesellschaft (§§20, 22 KAGB).
Der AIF hat von der BaFin die obligatorische Vertriebserlaubnis erhalten.
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Gibt es einen Anlegerbeirat oder ein ähnliches Gremium bzw. wird es ein solches geben? Wer bestimmt die Mitglieder in diesem Gremium? Über welche besonderen Rechte verfügt dieses Gremium?
Ja, die Bildung eines Anlegerbeirates wird von PI und der KVG sogar unterstützt. Aufgabe des Beirates ist die Beratung und Kontrolle bzw. Überwachung der Geschäftsführung. Der Anlegerbeirat wird von den Mitgesellschaftern gewählt und besteht aus drei natürlichen Personen, die wiederum selbst Gesellschafter des AIF sein müssen.
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Gibt es zu Ihrem Kapitalanlageangebot bereits Einschätzungen von Analysten oder der Fachpresse? Wie bewerten diese Ihr Angebot?
Fondsbrief: Meiner Meinung nach... Wohnungsfonds sind in. Anbieter werben gerne mit dem Spruch „Nicht wohnen geht nicht“, so auch die PI Gruppe. Anleger müssen sich jedoch im Klaren darüber sein, dass sie sich auf hohem Preisniveau beteiligen. Selbst an C-Standorten zahlt der Fonds das 14-fache des Jahresmiete für „Arbeitsimmobilien“ aus „Störungssituationen“. Kann der Anbieter die Wohnungen mit überschaubarem Aufwand sanieren und zum 16-fachen wieder verkaufen, geht die Rechnung auf. Voraussetzung ist, dass in fünf bis zehn Jahren Großanleger Portfolioaufschläge für Wohngebäude an zweit- und drittklassigen Standorten zahlen. Der Initiator hat mit solchen Objekten einen erhöhten Verwaltungsaufwand - den er sich bezahlen lässt. Anleger akzeptieren daher jährliche Verwaltungsgebühren in Höhe von immerhin rund drei Prozent des Nettoinventarwertes.
Fondstelegramm: PI bewegt sich seit Langem, wie inzwischen zahlreiche andere Anbieter auch, im Haifischbecken deutscher Immobilien, das durch ein Dauertief der Zinsen, hohe Immobilienpreise und Heerscharen bereitwilliger Käufer gekennzeichnet ist. Es ist sicherlich schwer, sich als kleiner Vermögensverwalter neben mächtigen Immobilienkonzernen mit eigenem Bestand und großem Apparat bemerkbar zu machen. PI versucht das, mit einem gewachsenen Netzwerk und indem sie für den Fonds an Sekundärstandorten Objekte kaufen will, die weniger begehrt sind. Diesen Immobilien soll der Fonds wieder zu Glanz verhelfen, sie bewirtschaften und mittelfristig wieder veräußern. Bei den beiden vor drei und fünf Jahren aufgelegten Fonds ist die Strategie aufgegangen — die gestiegenen Marktpreise kommen den Anlegern dabei zugute. Für den neuen Fonds werden primär die wertverbessernden Maßnahmen maßgeblich für den Erfolg sein, denn das allgemeine Immobilienpreisniveau ist bereits sehr hoch. Eine Anhebung der Zinsen in den nächsten Jahren könnte zu einer raschen Marktbereinigung für alle Immobilienanbieter führen.
Kleine, ambitionierte sachwertverwaltende Unternehmens-Gruppe, deren Immobilienfonds in Zeiten historisch hoher Kaufpreise auf wertschöpfende Maßnahmen setzen.
'k-mi'-Fazit: Auch im neuen PI Immobilienfonds 3 führt die PI Pro·Investor-Gruppe ihr Credo der Anlegerorientierung jetzt im Mantel eines voll regulierten Publikums AIF fort. Und auch bei der Immobilienstrategie setzt man nach den Erfolgen der beiden Vorgängerfonds auf Kontinuität: Statt auf praktisch renditelose vollvermietete Objekte in Vorzeigelagen setzt der Anbieter an prosperierenden B- und C-Standorten auf die 'Arbeitsimmobilie' mit Wertsteigerungspotential: Mittelgroße Bestandsobjekte mit bezahlbarem Wohnraum wieder auf Vordermann bringen, bündeln und im Portfolio an einen größeren Investor verkaufen, so das Erfolgsrezept der Franken.
Check Analyse: 1,18 „Exzellent“; Anlegergerechtes Wohnimmobilienbeteiligungsangebot mit vorbildlich weitreichenden Transparenzvorgaben und Mitbestimmungsrechten. Erste Immobilienankäufe für den Parallel-Spezial-AIF zeigen die Funktionsfähigkeit und Stärken des PI-Immobilienmanagementnetzwerks. Erfahrungshintergrund und Risikokompetenz der Emittentin sprechen für ein solides, renditestarkes Fondsergebnis.