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PI Pro Investor Immobilienfonds 3

PI Pro Investor Immobilienfonds 3

geschlossener Publikums-AIF

Investmentbeschreibung

Erwerb von in Deutschland gelegenen Bestandswohnimmobilien mit hohem Wertsteigerungspotential. Der Fokus der PI Immobilienfonds liegt hierbei auf B-Städte wie Hannover, Nürnberg, Dresden oder auch prosperierende C-Städte wie z.B. Koblenz, Braunschweig, Leverkusen oder Ingolstadt.

Einnahmequellen

Erträge aus der Vermietung sowie dem Verkauf der Immobilien.

www.proinvestorfonds.de
  • investmentcheck-Transparenzbewertung

  • Unterlagen & Information

    Der Anbieter/Emittent hat Unterlagen zur Verfügung gestellt, die ein Anleger für eine qualifizierte Anlageentscheidung benötigt.
  • Auskunftsbereitschaft

    Der Anbieter/Emittent hat die an ihn gestellten Fragen ausführlich beantwortet. Seine Transparenzbereitschaft in diesem Bereich kann als sehr gut bewertet werden.
  • Platzierungszahlen

    Der Anbieter/Emittent hat die an ihn gestellten Fragen zu den Platzierungserfolgen ausführlich beantwortet. Seine Transparenzbereitschaft in diesem Bereich kann als sehr gut bewertet werden.
  • Prognoserechnung

    Der Anbieter/Emittent hat eine nachvollziehbare Prognoserechnung in den Verkaufsunterlagen veröffentlicht. Die Eintrittswahrscheinlichkeit ist allerdings nicht Gegenstand dieser Transparenzbeurteilung.
  • After-Sales-Transparenz

    Der Emittent hat seine Bekanntmachungspflicht (VermAnlG bzw. KAGB) für den Jahresabschluss 2018 nicht eingehalten und dies auf Nachfrage begründet.
  • Verwahrstelle

    Asservandum Rechtsanwaltsgesellschaft mbH
    Spardorfer Straße 10
    91054 Erlangen
    09131-63023-60
    [email protected]

  • Treuhandkommanditist

    c3 fonds.concept Treuhandgesellschaft mbH
    Caffamacherreihe 5
    20355 Hamburg
    040-3576620
    [email protected]

  • Kapitalverwaltungsgesellschaft

    PI Fondsmanagement GmbH & Co. KG
    Am Gewerbepark 4
    90552 Röthenbach a.d. Pegnitz
    0911-91996-0
    [email protected]

  • Komplementär

    PI Komplementärs GmbH
    Am Gewerbepark 4
    90552 Röthenbach a.d. Pegnitz
    0911-91996-0
    [email protected]

  • Initiator/Emissionshaus

    PI Pro Investor GmbH & Co. KG
    Am Gewerbepark 4
    90552 Röthenbach an der Pegnitz
    0911-91996-0
    [email protected]

  • Emittent

    PI Pro Investor Immobilienfonds 3 GmbH & Co. geschlossene Investment-KG
    Am Gewerbepark 4
    90552 Röthenbach a.d. Pegnitz
    0911-91996-0
    [email protected]

  • Vertrieb

    PI Vertriebskoordination GmbH & Co. KG
    Am Gewerbepark 4
    90552 Röthenbach a.d. Pegnitz
    0911-91996-0
    [email protected]

Stammdaten
-

  • Investitionsart

    Immobilien Inland
    Vorgezogene JA-Bekanntmachung

  • Prospektherausgabe

    10/27/2016

  • Platzierungsende

    8/31/2018

  • Investmentstatus

    Kapitaleinwerbung beendet

  • Risikostreuung

    risikogemischt gemäß §262 KAGB

  • Einkunftsart

    Gewerbebetrieb

  • Platzierungsvolumen

    31,500,000.00 Euro

  • Gesamtinvestition

    66,900,000.00 Euro

  • Produktinformationen

    Das Kommanditkapitals kann auf max. 50.000.000 Euro erhöht werden.

Prognostizierte Eckdaten
-

  • Anlegertyp

    Kommanditist

  • Mindestbeteiligung

    10,000.00 Euro

  • Agio

    500.00%

  • Einzahlungsvariante

    Einmalzahlung nach Beitritt

  • geplante Anlagedauer

    31.12.2024

  • in Aussicht gestellter Anlageerfolg

    4,00% p.a. bis 2021
    5,00% p.a. für 2022 und 2023
    6,50% p.a. ab 2024
    Prognostizierte Gesamtauszahlung ca. 158,2%
    Prognostizierter durchschnittlicher Jahresertrag: ca. 7,4% p.a.

Platzierungszahlen
-

  • Zeitraum

    2017 (Januar - Dezember)

  • Platzierungsvolumen (in Mio. Euro)

    112

  • Gesamtinvestitionen (in Mio. Euro)

    238

  • Anleger

    270

  • Zeitraum

    2018 (Januar - August)

  • Platzierungsvolumen (in Mio. Euro)

    2095

  • Gesamtinvestitionen (in Mio. Euro)

    401

  • Anleger

    544

Dokumente
-

  • Geschäftsbericht - Jahresabschluss

    PI Pro Investor Immobilienfonds 3 - Jahresabschluss 2019

  • Nettoinventarwert

    PI Pro Investor Immobilienfonds 3 - Nettoinventarwert per 01.12.2016

  • Nettoinventarwert

    PI Pro Investor Immobilienfonds 3 - Nettoinventarwert Stand 01.08.2018

  • Nettoinventarwert

    PI Pro Investor Immobilienfonds 3 - Nettoinventarwert zum 31.12.2017

  • Produktbroschüre

    PI Pro Investor Immobilienfonds 3 - Produktbroschüre

  • Verkaufsprospekt

    PI Pro Investor Immobilienfonds 3 - Verkaufsprospekt inkl. Anlagebedingungen, Gesellschaftsvertrag und Treuhandvertrag Stand 27.10.2016

  • Verkaufsprospekt

    PI Pro Investor Immobilienfonds 3 - Verkaufsprospekt Stand 24.08.2017

  • WAI Wesentliche Anlegerinformationen

    PI Pro Investor Immobilienfonds 3 - WAI Wesentliche Anlegerinformationen Stand 15.05.2018

  • WAI Wesentliche Anlegerinformationen

    PI Pro Investor Immobilienfonds 3 - WAI Wesentliche Anlegerinformationen Stand 18.01.2017

  • WAI Wesentliche Anlegerinformationen

    PI Pro Investor Immobilienfonds 3 - WAI Wesentliche Anlegerinformationen Stand 24.08.2017

  • Geschäftsbericht - Jahresabschluss

    PI Pro Investor Immobilienfonds 3 - Jahresabschluss 2016

  • Geschäftsbericht - Jahresabschluss

    PI Pro Investor Immobilienfonds 3 - Jahresabschluss 2017

  • Geschäftsbericht - Jahresabschluss

    PI Pro Investor Immobilienfonds 3 - Jahresabschluss 2018

  • Geschäftsbericht - Jahresabschluss

    PI Pro Investor Immobilienfonds 3 - Jahresabschluss 2019

Presseanfragen
-

  • 10/15/2019 ▪ 28884:Presseanfrage zu dem Jahresabschluss 2018 des Emittenten der Kapitalanlage "PI Pro Investor Immobilienfonds 3 "
    • Gibt es einen speziellen Grund, warum Sie die Veröffentlichungsfrist für den Jahresabschluss 2018 nicht eingehalten haben? Wenn ja, bitte benennen Sie uns diesen.

      Bedauerlicherweise gab es aus einer Verkettung unglücklicher Einzelumstände Verzögerungen bei der Erstellung und der Prüfung, die in diesem Jahr auf Ressourcenengpässe bei Dienstleistern, Auslagerungsunternehmen und WP zurück zu führen sind. In der Folge haben wir die Ressourcen verstärkt und wo notwendig auch für das kommende Berichtsjahr geändert, so dass die termintreue Berichterstattung zukünftig wieder gewährleistet sein wird.
    • Bis wann denken Sie, dass Sie der Offenlegungspflicht nachkommen werden?

      Der Jahresabschluss liegt zwischenzeitlich vor und wird im Lauf der nächsten Tage das Testat erhalten. Nach dem dann anstehenden Feststellungsprozess mit den Gesellschaftern ist die Veröffentlichung rechtlich möglich. Das sollte aus heutiger Sicht im Lauf des November erledigt sein.
    • Haben Sie bereits Post vom Bundesministerium der Justiz erhalten, in der die Veröffentlichung angemahnt wird?

      Nein, bislang noch nicht. Die Komplementärin würde aber gegebenenfalls die Fondsgesellschaft von etwaigen wirtschaftlichen Nachteilen freistellen.
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  • 9/3/2018 ▪ 25778:Presseanfrage zu Ihren Platzierungszahlen 2018 für "PI Pro Investor Immobilienfonds 3 "
    • Von wann bis wann wurde in 2018 für „PI Pro Investor Immobilienfonds 3 “ bei Anlegern Kapital gesammelt?

      Der Platzierungszeitraum 2018 lief vom 1.1.2018 bis 31.8.2018
    • Wie viel Anlegerkapital (inkl. eventuell erhobenem Agio) wurde für „PI Pro Investor Immobilienfonds 3 “ in 2018 eingesammelt?

      20.951.000 EUR
    • Wie viele Investoren haben das in 2018 eingesammelte Anlegerkapital erbracht?

      544
    • Falls die Platzierung schon vor 2018 begonnen hat: Wie viel Anlegerkapital (inkl. eventuell erhobenem Agio) wurde 2017 oder vorher gesammelt?

      11.200.000
    • Wie viele Anleger haben sich vor 2018 an „PI Pro Investor Immobilienfonds 3 “ beteiligt?

      270
    • Bei einer weiteren Platzierung in 2019: Wie viel Anlegerkapital (inkl. eventuell anfallendem Agio) soll noch eingesammelt werden?

      Keine weitere Platzierung - AIF geschlossen
    • Bei Produkten mit zusätzlichem Fremdkapitaleinsatz: Wie hoch ist das Gesamtinvestitionsvolumen inkl. Bankkredite?

      Investitionsphase läuft noch. Erwartet ca. 60 Mio. EUR
    • Gibt es noch Anmerkungen oder Hinweise zu der Platzierung von „PI Pro Investor Immobilienfonds 3 “?

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  • 2/21/2017 ▪ 22428:Erinnerung an eine Presseanfrage zu Ihrer Ertragsprognose beim Angebot „PI Pro Investor Immobilienfonds 3 “
    • In Ihren Anlegerinformationen haben Sie konkrete Angaben zu den Ertragsaussichten gemacht, die ein Anleger bei Ihrem Angebot erwarten kann. Bekommt ein Anlageinteressierter eine nachvollziehbare Prognoserechnung über die gesamte geplante Anlagedauer, aus der die wesentlichen Einnahme- und Ausgabeströme ersichtlich sind?

      Bei dem Beteiligungsangebot handelt es sich um eine Investorengemeinschaft, deren Investitionsobjekte zum Zeitpunkt der Prospekterstellung noch nicht bekannt sind geschweige denn feststehen. So ist jede Prognoserechnung von einer Vielzahl von Annahmen derart geprägt, dass diese bereits am Tag der Erstellung keine Chance mehr hat exakt so einzutreten. Vor diesem Hintergrund gibt es seit vielen Jahren Diskussionen darüber, ob die Prospektierung einer Prognoserechnung irreführend für den Anleger sein könnte und daher der Abdruck bzw. die Aushändigung unsachgemäß sei. Wir begrüßen unserem Transparenzgrundsatz nach die Aufstellung und den Abdruck einer Prognoserechnung mit entsprechend auffälligem Hinweis darauf, dass diese für den faktischen Verlauf der Anlage nur bedingt Aussagekraft entfalten kann.Tatsächlich ist aber auf Wunssch der Aufsicht der Markt- und Zahlenteil aus dem Prospekt im Genehmigungsprozess zu streichen gewesen. Die Prognoserechnung ist aber natürlich erstellt und wird dem plausibilisierenden Vermittler zur Verfügung gestellt. Das Dokument ist aber nach den Vorschriften des WpHG nicht als Werbeunterlage qualifiziert und daher nicht in dem Vermittlungsprozess einzusetzen.
    • Falls ein Anlageinteressierter keine nachvollziehbare Prognoserechnung erhält: Warum legen Sie die Einnahmen- und Ausgabenströme nicht offen, die dem in Aussicht gestellten Anlageerfolg zugrunde liegen?

      Das Dokument ist aber nach den Vorschriften des WpHG nicht als Werbeunterlage qualifiziert und daher nicht in dem Vermittlungsprozess einzusetzen.
    • Sind Sie bereit, an Investmentcheck eine nachvollziehbare Prognoserechnung inklusive Erläuterung der Annahmen zu senden (bitte nachfolgenden Link zum Upload nutzen oder per Mail an [email protected] senden)?

      Selbstverständlich legen wir Investmentcheck die Berechnungen offen, ebenso wie diese aus unserer Sicht den Vermittlern zur Plausibilisierung zur Verfügung gestellt werden müssen.
  • alles lesen »
  • 2/3/2017 ▪ 22373:Presseanfrage zu Ihrem Kapitalmarktangebot „PI Pro Investor Immobilienfonds 3 “
    • Fragen zu den Investitionen:

      Welche Investitionen wurden getätigt bzw. dürfen getätigt werden?

      Es wurden noch keine Investition getätigt, da der Vertriebsstart erst kürzlich erfolgte. Der Fokus des PI Immobilienfonds 3 liegt auf B-Städten wie Hannover, Nürnberg, Dresden oder auch prosperierenden C-Städten wie z.B. Koblenz, Braunschweig, Leverkusen oder Ingolstadt in den Metropolregionen Deutschlands. Alle Investitionen müssen sich dabei innerhalb der Anlagegrenzen, die in den Anlagebedingungen fest vorgegeben sind, bewegen. Regelung in den Anlagebedingungen: § 2 Anlagegrenzen Bei Festlegung der Anlagegrenzen stehen die konkreten Vermögensgegenstände noch nicht fest. Bei der Auswahl der Vermögensgegenstände hat die AIF-KVG die nachfolgend aufgeführten Anlagegrenzen zu berücksichtigen: 1. Die Investitionen in die Vermögensgegenstände nach § 1 der Anlagebedingungen können direkt oder über Objektgesellschaften erfolgen. Die Objektgesellschaften haben ihren jeweiligen Sitz in der Bundesrepublik Deutschland. 2. Investitionen werden ausschließlich in der Bundesrepublik Deutschland und in Euro getätigt. 3. Mindestens 80 % des investierten Kapitals werden in Bestandsimmobilien und deren Erhaltungs- bzw. Sanierungsaufwendungen investiert. 4. Mindestens 60 % des investierten Kapitals werden in Immobilien angelegt, die jeweils über mindestens 500 Quadratmeter Mietfläche verfügen oder die jeweils einen Verkehrswert von mindestens 1.000.000 Euro aufweisen. 5. Mindestens 60 % des investierten Kapitals wird in Wohnimmobilien investiert. Der jeweilige Anteil wird nutzflächenbezogen ermittelt. 6. Maximal 40 % des investierten Kapitals wird in Gewerbeimmobilien, einschließlich der gewerblich genutzten Flächen bei Immobilien zu gemischtgenutzten Zwecken, investiert. Der jeweilige Anteil wird nutzflächenbezogen ermittelt. 7. Maximal 20 % des investierten Kapitals kann in Bankguthaben gemäß § 1 Abs. 1.1 lit. c) gehalten werden. 8. Von der Eröffnung des Liquidationsverfahrens der Fondsgesellschaft und bis zu dessen Abschluss können bis zu 100 % des investierten Kapitals dauerhaft in Bankguthaben gemäß § 1 Abs. 1.1 lit. c) gehalten werden. 9. Investitionen in Immobilien erfolgen nach dem Grundsatz der Risikomischung gemäß § 262 Abs.1 KAGB. Spätestens 18 Monate nach Beginn des Vertriebs muss die Fondsgesellschaft risikogemischt investiert sein.
    • Welche Bedingungen an Investitionen gibt es? (z.B. Mindestrendite von Investitionen, Notwendige Drittgutachten vor einer Investition)

      Die jeweilige Immobilie muss dem Anlageziel des AIF dienen. Dementsprechend muss die Immobilie eine bestimmte Grundrentabilität aufweisen oder entsprechendes Wertschöpfungspotential bieten. Sollten diese und viele weitere Parameter passen, bedarf es einer sorgfältigen Prüfung, in der wirtschaftliche, technische und rechtliche Sachverhalte geprüft werden (DD). Abschließend erfolgt eine unabhängige externe Bewertung durch einen BaFin zugelassenen Immobilienbewerter, in welcher der Marktwert der jeweiligen Immobilie ermittelt wird. Der Kaufpreis, den der AIF dann bezahlt, darf den ermittelten Wert nicht überschreiten. Andernfalls darf die Immobilie nicht gekauft werden. Die durch die BaFin beaufsichtigte Verwahrstelle darf in einem solchen Fall keine Zahlung freigeben.
    • In welcher Höhe wird zur Finanzierung der Investitionen neben dem Anlegerkapital noch weiteres Fremdkapital hinzugezogen?

      Der Gesetzgeber hat eine Regelung entwickelt, wonach der Fremdkapitalanteil der Höhe nach begrenzt ist. Für den PI Immobilienfonds 3 wurde diese Regelung in den Anlagebedingungen festgeschrieben. Vereinfacht ausgedrückt beträgt der Finanzierungsanteil rund 60% der Anschaffungskosten. Regelung in den Anlagebedingungen: § 3 Leverage und Belastungen Für die Fondsgesellschaft dürfen Kredite bis zur Höhe von 150 % des aggregierten eingebrachten Kapitals und noch nicht eingeforderten zugesagten Kapitals der Fondsgesellschaft, berechnet auf der Grundlage der Beträge, die nach Abzug sämtlicher direkt oder indirekt von den Anlegern getragener Gebühren, Kosten und Aufwendungen für Anlagen zur Verfügung stehen, aufgenommen werden, wenn die Bedingungen der Kreditaufnahme marktüblich sind. Bei der Berechnung der vorgenannten Grenze sind Kredite, welche Gesellschaften im Sinne des § 261 Abs. 1 Nr. 3 KAGB aufgenommen haben, entsprechend der Beteiligungshöhe der Fondsgesellschaft zu berücksichtigen. Die Belastung von Vermögensgegenständen, die zu der Fondsgesellschaft gehören, sowie die Abtretung und Belastung von Forderungen aus Rechtsverhältnissen, die sich auf diese Vermögensgegenstände beziehen, sind zulässig, wenn dies mit einer ordnungsgemäßen Wirtschaftsführung vereinbar ist und die Verwahrstelle den vorgenannten Maßnahmen zustimmt, weil sie die Bedingungen, unter denen die Maßnahmen erfolgen sollen, für marktüblich erachtet. Zudem darf die Belastung insgesamt 150 % des aggregierten eingebrachten Kapitals und noch nicht eingeforderten zugesagten Kapitals der Fondsgesellschaft, berechnet auf der Grundlage der Beträge, die nach Abzug sämtlicher direkt oder indirekt von den Anlegern getragener Gebühren, Kosten und Aufwendungen für Anlagen zur Verfügung stehen, nicht überschreiten. Die vorstehenden Grenzen für die Kreditaufnahme und die Belastung gelten nicht während der Dauer des erstmaligen Vertriebs der Gesellschaft, längstens jedoch für einen Zeitraum von 18 Monaten ab Beginn des Vertriebs
    • Werden Gelder im Rahmen der Investitionen auch an mit Ihnen bzw. dem Emittenten kapitalmäßig und/oder personell verflochtene Unternehmen vergeben? Wenn ja, in welcher Höhe ist dies geplant bzw. zulässig?

      Nein, sämtliche zu erwerbende Immobilien werden von natürlichen oder juristischen Personen erworben, die nicht mit der PI-Gruppe verflochten sind.
    • Fragen zur Wirtschaftlichkeit:

      Mit welcher Rendite (berechnet nach dem Internen Zinsfuß) können Anleger vor Steuern bei plangemäßem Verlauf rechnen?

      Eine Rendite nach der IRR-Methode wird in unseren Verkaufsunterlagen nicht dargestellt. Wir stellen vielmehr auf die laufenden jährlichen Auszahlungen ab und weisen neben dem Gesamtrückfluss bezogen auf den Ausgabepreis (105) einen linearen durchschnittlichen Jahresertrag aus. Die IRR beträgt auf Basis der Prognoserechnung rund 7% p.a..
    • Welche Rendite ist aus den Investitionen notwendig, um die in Aussicht gestellte Anlegerrendite zu erwirtschaften?

      Im Durchschnitt planen wir mit einem Einkaufsfaktor von 14 bzw. einer Ankaufsrendite von 7,14% bei einem identifizierten Wertschöpfungspotential von 10%, das aus Leerstand und/oder Mieterhöhungspotential gegeben sein kann. Bei höherem identifizierten Wertschöpfungspotential kann auch ein höherer Anschaffungspreis inkl. Erhaltungsaufwand gerechtfertigt sein.
    • Sonstige Themen:

      Über welche Vertriebswege wird Ihre Kapitalanlage platziert? Welche Vertriebserlaubnis liegt der Kapitalanlage zugrunde?

      Wir vertrieben unseren AIF in der Regel über freie Finanzvermittler mit Erlaubnis nach §34 f Nr.2. Die mit der Verwaltung beauftragte PI Fondsmanagement GmbH & Co. KG verfügt über eine Erlaubnis nach dem KAGB als vollregulierte Kapitalverwaltungsgesellschaft (§§20, 22 KAGB). Der AIF hat von der BaFin die obligatorische Vertriebserlaubnis erhalten.
    • Gibt es einen Anlegerbeirat oder ein ähnliches Gremium bzw. wird es ein solches geben? Wer bestimmt die Mitglieder in diesem Gremium? Über welche besonderen Rechte verfügt dieses Gremium?

      Ja, die Bildung eines Anlegerbeirates wird von PI und der KVG sogar unterstützt. Aufgabe des Beirates ist die Beratung und Kontrolle bzw. Überwachung der Geschäftsführung. Der Anlegerbeirat wird von den Mitgesellschaftern gewählt und besteht aus drei natürlichen Personen, die wiederum selbst Gesellschafter des AIF sein müssen.
    • Gibt es zu Ihrem Kapitalanlageangebot bereits Einschätzungen von Analysten oder der Fachpresse? Wie bewerten diese Ihr Angebot?

      Fondsbrief: Meiner Meinung nach... Wohnungsfonds sind in. Anbieter werben gerne mit dem Spruch „Nicht wohnen geht nicht“, so auch die PI Gruppe. Anleger müssen sich jedoch im Klaren darüber sein, dass sie sich auf hohem Preisniveau beteiligen. Selbst an C-Standorten zahlt der Fonds das 14-fache des Jahresmiete für „Arbeitsimmobilien“ aus „Störungssituationen“. Kann der Anbieter die Wohnungen mit überschaubarem Aufwand sanieren und zum 16-fachen wieder verkaufen, geht die Rechnung auf. Voraussetzung ist, dass in fünf bis zehn Jahren Großanleger Portfolioaufschläge für Wohngebäude an zweit- und drittklassigen Standorten zahlen. Der Initiator hat mit solchen Objekten einen erhöhten Verwaltungsaufwand - den er sich bezahlen lässt. Anleger akzeptieren daher jährliche Verwaltungsgebühren in Höhe von immerhin rund drei Prozent des Nettoinventarwertes. Fondstelegramm: PI bewegt sich seit Langem, wie inzwischen zahlreiche andere Anbieter auch, im Haifischbecken deutscher Immobilien, das durch ein Dauertief der Zinsen, hohe Immobilienpreise und Heerscharen bereitwilliger Käufer gekennzeichnet ist. Es ist sicherlich schwer, sich als kleiner Vermögensverwalter neben mächtigen Immobilienkonzernen mit eigenem Bestand und großem Apparat bemerkbar zu machen. PI versucht das, mit einem gewachsenen Netzwerk und indem sie für den Fonds an Sekundärstandorten Objekte kaufen will, die weniger begehrt sind. Diesen Immobilien soll der Fonds wieder zu Glanz verhelfen, sie bewirtschaften und mittelfristig wieder veräußern. Bei den beiden vor drei und fünf Jahren aufgelegten Fonds ist die Strategie aufgegangen — die gestiegenen Marktpreise kommen den Anlegern dabei zugute. Für den neuen Fonds werden primär die wertverbessernden Maßnahmen maßgeblich für den Erfolg sein, denn das allgemeine Immobilienpreisniveau ist bereits sehr hoch. Eine Anhebung der Zinsen in den nächsten Jahren könnte zu einer raschen Marktbereinigung für alle Immobilienanbieter führen. Kleine, ambitionierte sachwertverwaltende Unternehmens-Gruppe, deren Immobilienfonds in Zeiten historisch hoher Kaufpreise auf wertschöpfende Maßnahmen setzen. 'k-mi'-Fazit: Auch im neuen PI Immobilienfonds 3 führt die PI Pro·Investor-Gruppe ihr Credo der Anlegerorientierung jetzt im Mantel eines voll regulierten Publikums AIF fort. Und auch bei der Immobilienstrategie setzt man nach den Erfolgen der beiden Vorgängerfonds auf Kontinuität: Statt auf praktisch renditelose vollvermietete Objekte in Vorzeigelagen setzt der Anbieter an prosperierenden B- und C-Standorten auf die 'Arbeitsimmobilie' mit Wertsteigerungspotential: Mittelgroße Bestandsobjekte mit bezahlbarem Wohnraum wieder auf Vordermann bringen, bündeln und im Portfolio an einen größeren Investor verkaufen, so das Erfolgsrezept der Franken. Check Analyse: 1,18 „Exzellent“; Anlegergerechtes Wohnimmobilienbeteiligungsangebot mit vorbildlich weitreichenden Transparenzvorgaben und Mitbestimmungsrechten. Erste Immobilienankäufe für den Parallel-Spezial-AIF zeigen die Funktionsfähigkeit und Stärken des PI-Immobilienmanagementnetzwerks. Erfahrungshintergrund und Risikokompetenz der Emittentin sprechen für ein solides, renditestarkes Fondsergebnis.
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