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Fragen zum Emittenten und dessen Liquiditätsmanagement:
Wie viele Mitarbeiter sind derzeit beim Emittenten beschäftigt (Teilzeitkräfte bitte in Vollzeitstellen umrechnen)? Wann wurde der Emittent gegründet?
Gründung: Der Projektentwickler ist im Jahr 2014 gegründet worden.
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Wie ist aktuell die Eigenkapital/Fremdkapital-Relation und wie wird diese voraussichtlich nach Abschluss der Kapitaleinwerbung aussehen?
Die Aufnahme ist die Folgende:
EK: 395.000 Euro
FK: 600.000 Euro
Mezzanine Kapital: 750.000 Euro
Eigenkapital nach MaBV: 8.185.997 €
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Gibt es neben dem mit diesem Anlageangebot einzusammelndem Nachrangkapital bereits in der Vergangenheit bei Investoren platziertes sogenanntes wirtschaftliches Eigenkapital? Wenn ja, in welcher Höhe? Wenn ja, wann sind welche Beträge an Investoren zurückzuzahlen bzw. können Investoren erstmals welche Gesamtbeträge kündigen?
Nein, gibt es nicht.
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Wie hoch ist plangemäß die Quote von Eigenkapital, das im Insolvenzfall noch nach den Anlegern bedient werden würde, in Relation zum gesamten Nachrangkapital von Anlegern (evtl. kumuliert mit bereits in der Vergangenheit eingesammeltem nachrangigem Anlegerkapital)?
Die Nachrang-Darlehensgeber werden im Insolvenzfall zuletzt bedient, allerdings noch vor
dem Projektentwickler ausgezahlt. Es besteht die Möglichkeit eines Totalverlustes.
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Fragen zur rechtlichen Stellung eines Anlegers:
Verfügen die Anleger über Informations- und Kontrollrechte? Ist beispielsweise eine Einsicht in Geschäftsunterlagen möglich? Können Anleger an einer Gesellschafterversammlung o.ä. teilnehmen? Erhalten Investoren auf Wunsch einen vollständigen Jahresabschluss? Gibt es ein Testat und kann der Bericht angefordert werden?
Die Anleger besitzen keine Kontrollrechte. Alle für die Anleger relevanten Informationen
über die Geschäftsunterlagen des Emittenten sind auf unsere Homepage für die Anleger
einzusehen. Da die Anleger Nachrangdarlehen mit dem Emittenten geschlossen haben,
besitzen die Anleger keine Vetorechte. Die Anleger erhalten alle paar Monate ein Reporting
mit dem aktuellen Stand des Projektes, so dass sie über den Fortschritt des Projektes
unterrichtet werden.
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Welche Möglichkeiten gibt es für den Emittenten, vorrangig zu bedienendes Fremdkapital auszubauen? Gibt es beispielsweise dafür definierte Grenzen im Rahmen der Investitionen? Welche Möglichkeiten haben die stimmberechtigten Vollgesellschafter, die rechtlichen Regeln zu ändern (z.B. Gesellschaftsvertrag, Satzung, Kapitalüberlassungsvertrag oder sonstige relevante Verträge)? Wenn ja, für welche? Bedarf es dafür einer Zustimmung der Anleger bzw. haben sie ein Vetorecht? Wenn ja, mit welchem Quorum?
Es sind keine speziellen Grenzen definiert. Die Anleger besitzen kein Vetorecht.
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Sonstige Themen:
Welche Initialkosten fallen durch die Einwerbung des Anlegerkapitals an? Wie hoch sind die laufenden Kosten, die durch die Einwerbung des Anlegerkapitals voraussichtlich anfallen?
Die Initialkosten belaufen sich auf 11,08 % p.a.
Die Initialkosten beinhalten die Zinsen für die Anleger
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Über welche Vertriebswege wird Ihre Kapitalanlage platziert? Welche Vertriebserlaubnis liegt der Kapitalanlage zugrunde?
Über die Crowdinvesting-Plattform Zinsland.de
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Gibt es zu Ihrem Kapitalanlageangebot bereits Einschätzungen von Analysten oder der Fachpresse? Wie bewerten diese Ihr Angebot? Gibt es von unabhängigen Agenturen Bonitätseinschätzungen zum Emittenten? Wenn ja, von wem und wie sind diese ausgefallen?
Einschätzungen von Analysten oder der Fachpresse sind uns nicht bekannt.