Bei der Anlage in Immobilien bzw. in Objektgesellschaften gelten folgende Anlagegrenzen: a) Die Objektgesellschaften haben ihren jeweiligen Sitz in Deutschland. b) Mit mindestens 60 % des investierten Kapitals erwirbt die Investmentgesellschaft – unmittelbar oder mittelbar – Immobilien, die folgenden Anlagegrenzen entsprechen: (i) Region: Deutschland; (ii) Nutzungsart: Gewerbe (Büro, Handel, Hotel); (iii) Größenklasse: Der Verkehrswert der jeweiligen Immobilie beträgt mindestens 10 Mio. EUR; (iv) Objektqualität: Neubauten/Bestandsgebäude, wobei (innerhalb oder außerhalb der Investitionsphase gemäß § 2 (2) der Anlagebedingungen) die Bebauung von Grundstücken mit (weiteren) Gebäuden bzw. die Sanierung oder Erweiterung von Bestandsgebäuden möglich ist.
Meiteinnahmen und spätere Verkaufserlöse
Die Wealthcap Investment Services GmbH hat eine Platzierungs- und Einzahlungsgarantie i. H. v. plangemäß bis zu 50 Mio. EUR bis zum 31.12.2021 abgegeben.
Gesamtrückflüsse von 2019 bis 2037: 177 %
Diese Dokumente können Sie nur nach Anmeldung einsehen.