Aufgrund der Anlagepolitik der Vermögensanlage handelt es sich bei den zukünftig mit den Gesellschaften abzuschließenden Finanzierungsverträgen jeweils um unmittelbare Anlageobjekte. Die zu realisierenden Investitionen (Immobilien) der Gesellschaften, die eine Finanzierung von der Emittentin erhalten, stellen jeweils mittelbare Anlageobjekte dar.
Gewinnbringende Ergebnisse aus der Geschäftstätigkeit der jeweiligen Gesellschaft zu erzielen.
Zum Zeitpunkt der Prospektaufstellung stehen weder Gesellschaften fest, die eine Finanzierung von der Emittentin erhalten (unmittelbare Anlageobjekte) noch stehen Immobilien dieser Gesellschaften (mittelbare Anlageobjekte) fest. Es handelt sich um einen Blind-Pool.
6 % p.a.
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