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Fragen zum Emittenten und dessen Liquiditätsmanagement:
- Wie viele Mitarbeiter sind derzeit beim Emittenten beschäftigt (Teilzeitkräfte bitte in Vollzeitstellen umrechnen)? Wann wurde der Emittent gegründet?
Derzeit sind fest die vier Gründer bei der Lipozyt Marker GmbH beschäftigt. Allerdings nutzt die Gesellschaft in vieler Hinsicht Outsourcing, auch bei FuE-Aufgaben, so dass die Anzahl der wirtschaftlich tätigen Personen für das Unternehmen größer ist. Ein Umrechnung dieses Personenkreises auf VZE ist nicht möglich.
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- Wie ist aktuell die Eigenkapital/Fremdkapital-Relation und wie wird diese voraussichtlich nach Abschluss der Kapitaleinwerbung aussehen?
Die aktuelle Relation beträgt Eigenkapital (Stammkapital, Kapitalrücklage) ca. 65% zu Fremdkapital (staatlichen Förderdarlehen) 35%. Die Relation wird sich auf etwa 50% zu 50% nach der Einwerbung verschieben. Die endgültige Relation steht erst nach Abschluss der Crowd-Finanzierung fest.
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- Gibt es neben dem mit diesem Anlageangebot einzusammelndem Nachrangkapital bereits in der Vergangenheit bei Investoren platziertes sogenanntes wirtschaftliches Eigenkapital? Wenn ja, in welcher Höhe? Wenn ja, wann sind welche Beträge an Investoren zurückzuzahlen bzw. können Investoren erstmals welche Gesamtbeträge kündigen?
Das gesamte Eigenkapital ist fest in der Gesellschaft gebunden (Stammkapital, Kapitalrücklage).
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- Wie hoch ist plangemäß die Quote von Eigenkapital, das im Insolvenzfall noch nach den Anlegern bedient werden würde, in Relation zum gesamten Nachrangkapital von Anlegern (evtl. kumuliert mit bereits in der Vergangenheit eingesammeltem nachrangigem Anlegerkapital)?
Diese Frage ist mir nicht ganz verständlich. Es existiert derzeit kein anderes Nachrangkapital.
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Fragen zur rechtlichen Stellung eines Anlegers:
- Verfügen die Anleger über Informations- und Kontrollrechte? Ist beispielsweise eine Einsicht in Geschäftsunterlagen möglich? Können Anleger an einer Gesellschafterversammlung o.ä. teilnehmen? Erhalten Investoren auf Wunsch einen vollständigen Jahresabschluss? Gibt es ein Testat und kann der Bericht angefordert werden?
Die Rechte der Anleger sind im Standardvertrag der aescuvest festgelegt, der wiederum von den zuständigen Stellen genehmigt wurde.
Die Anleger werden vorab mit einem detaillierten Businessplan und Informationsmaterial unterrichtet. Während der Darlehenslaufzeit erhalten die Anleger Quartalsberichte/BWA und den Jahresabschluss innerhalb der vom Bundesverband Crowdfunding vorgegebenen Fristen (60 nach Quartalsende und 180 Tage nach Geschäftsjahresende). Jahresabschlüsse werden den Investoren ebenfalls zur Einsicht bereitgestellt.
Für die Teilnahme an Gesellschafterversammlungen besteht für die einzelnen Anleger keine Möglichkeit. Dies würde auch bei der potenziellen Vielzahl der Anleger weder wirtschaftlich noch organisatorisch für ein Start-Up möglich sein.
Die Jahresabschlüsse wurden uneingeschränkt durch die Wirtschaftsprüfer testiert.
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- Welche Möglichkeiten gibt es für den Emittenten, vorrangig zu bedienendes Fremdkapital auszubauen? Gibt es beispielsweise dafür definierte Grenzen im Rahmen der Investitionen? Welche Möglichkeiten haben die stimmberechtigten Vollgesellschafter, die rechtlichen Regeln zu ändern (z.B. Gesellschaftsvertrag, Satzung, Kapitalüberlassungsvertrag oder sonstige relevante Verträge)? Wenn ja, für welche? Bedarf es dafür einer Zustimmung der Anleger bzw. haben sie ein Vetorecht? Wenn ja, mit welchem Quorum?
Es besteht die Möglichkeit, weiteres Fremdkapital auszubauen. Dieses geschieht in Abstimmung mit aescuvest, um die Interessen der bereits vorhandenen Investoren zu wahren.
Die Grenzen für diese Investoren werden mit aescuvest vereinbart.
Die Gesellschafter sind durch die Satzung und durch die Vereinbarung des aescuvest-Standardvertrages gebunden.
Den Anlegern des Nachrangdarlehens steht nach dem Standardvertrag der aescuvest kein Vetorecht zu, allerdings bestehen umfassende Informationspflichten.
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Sonstige Themen:
- Welche Initialkosten fallen durch die Einwerbung des Anlegerkapitals an? Wie hoch sind die laufenden Kosten, die durch die Einwerbung des Anlegerkapitals voraussichtlich anfallen?
Dem Anleger entstehen keine Initialkosten. Die Kosten für das Unternehmen belaufen sich auf 12 % der erzielten Funding-Summe.
Die laufenden Kosten betragen 1,5 % p.a. über die volle Laufzeit der Nachrangdarlehen von 5 Jahren.
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- Über welche Vertriebswege wird Ihre Kapitalanlage platziert? Welche Vertriebserlaubnis liegt der Kapitalanlage zugrunde?
Das Investment kann nur über die Crowdfunding-Plattform aescuvest.de abgeschlossen werden.
aescuvest verfügt über die Zulassungen nach: § 34c, Absatz 1 GewO und § 34f Abs. 1, Satz 1, Nummer 1 und Nummer 3 GewO
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- Gibt es zu Ihrem Kapitalanlageangebot bereits Einschätzungen von Analysten oder der Fachpresse? Wie bewerten diese Ihr Angebot? Gibt es von unabhängigen Agenturen Bonitätseinschätzungen zum Emittenten? Wenn ja, von wem und wie sind diese ausgefallen?
Nein. Dies wäre auch untypisch für ein Start-Up-Unternehmen das gerade seine erste öffentliche Kapitaleinwerbung durchführt. Allerdings wurde die Lipozyt Marker durch die aescuvest einem intensiven und langdauernden Due Diligence unterzogen.