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Fragen zum Emittenten und dessen Liquiditätsmanagement:
- Wie viele Mitarbeiter sind derzeit beim Emittenten beschäftigt (Teilzeitkräfte bitte in Vollzeitstellen umrechnen)? Wann wurde der Emittent gegründet?
Keine, es handelt sich um eine Projektgesellschaft. Diese wurde 2020 gegründet.
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- Wie ist aktuell die Eigenkapital/Fremdkapital-Relation und wie wird diese voraussichtlich nach Abschluss der Kapitaleinwerbung aussehen?
Geplant: 1% Eigenkapital, 7% Crowd, 92% Bankkredit + Vorauszahlungen der Wohnungskäufer (nach österreichischem Bauträgervertragsgesetz)
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- Gibt es neben dem mit diesem Anlageangebot einzusammelndem Nachrangkapital bereits in der Vergangenheit bei Investoren platziertes sogenanntes wirtschaftliches Eigenkapital? Wenn ja, in welcher Höhe? Wenn ja, wann sind welche Beträge an Investoren zurückzuzahlen bzw. können Investoren erstmals welche Gesamtbeträge kündigen?
Beim Emittenten: Nein.
Bei der Muttergesellschaft des Emittenten: Ja, ca. 650.000 EUR in 2 Projekten. Ein Projekt ist bereits fertiggestellt, 4 von 5 Wohnungen sind verkauft.
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- Wie hoch ist plangemäß die Quote von Eigenkapital, das im Insolvenzfall noch nach den Anlegern bedient werden würde, in Relation zum gesamten Nachrangkapital von Anlegern (evtl. kumuliert mit bereits in der Vergangenheit eingesammeltem nachrangigem Anlegerkapital)?
Ein Nachrangdarlehen steht im Insolvenzfalle hinter den vorrangingen Gläubiern wie z.B. Lieferanten und Banken. Daher die Antwort: Grundsätzlich keins.
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Fragen zur rechtlichen Stellung eines Anlegers:
- Verfügen die Anleger über Informations- und Kontrollrechte? Ist beispielsweise eine Einsicht in Geschäftsunterlagen möglich? Können Anleger an einer Gesellschafterversammlung o.ä. teilnehmen? Erhalten Investoren auf Wunsch einen vollständigen Jahresabschluss? Gibt es ein Testat und kann der Bericht angefordert werden?
Wir berichten mindestens vierteljährlich über den Anleger-Informationsbericht von Dagobertinvest über den Projektfortschritt, auch mit Fotos von der Baustelle. Dagobertinvest hat unser Unternehmen, auch durch Einsicht in Geschäfts- und Buchhaltungsunterlagen ausführlich geprüft und hat weitere Informations- und Einsichtsrechte. Abgesehen davon, stehen wir mit Dagobertinvest in laufendem Kontakt. Die Informations- und Kontrollrechte des Anlegers werden also von Dagobertinvest geltend gemacht.
Anleger können nicht an einer Gesellschafterversammlung teilnehmen. Den vollständigen Jahresabschluss mit sämtlichen Angaben können wir leider nicht herausgeben, da sich aus diesem auch Objekte im Bau und in Planung befinden sowie solche, auf die wir bisher erst geboten haben und bereits in Planungen investiert haben, bei denen wir aber noch keine gesicherte Rechtsposition haben, also z.B. noch nicht Eigentümer sind. Es gibt kein Testat, wir sind aufgrund der Größenklasse unserer Gesellschaft dazu nicht verpflichtet.
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- Welche Möglichkeiten gibt es für den Emittenten, vorrangig zu bedienendes Fremdkapital auszubauen? Gibt es beispielsweise dafür definierte Grenzen im Rahmen der Investitionen? Welche Möglichkeiten haben die stimmberechtigten Vollgesellschafter, die rechtlichen Regeln zu ändern (z.B. Gesellschaftsvertrag, Satzung, Kapitalüberlassungsvertrag oder sonstige relevante Verträge)? Wenn ja, für welche? Bedarf es dafür einer Zustimmung der Anleger bzw. haben sie ein Vetorecht? Wenn ja, mit welchem Quorum?
Vorrangig zu bedienendes Fremdkapital (Bankdarlehen, besichert mit einem Pfandrecht an der Immobilie) werden bei jedem Projekt genutzt. Bei diesem Projekt wurde der Ankauf teilweise mit Eigenkapital, teilweise mit einem Darlehen finanziert. Ebenso haben wir ein weiteres Darlehen für die Baukosten, welches noch nicht ausgeschöpft ist. Es gibt außerdem die Möglichkeit, weitere Darlehen aufzunehmen. Hierfür steht auch die Besicherung mit anderen Objekten von uns zur Verfügung. Für die Bankdarlehen haben unsere Gesellschafter teilweise die Haftung übernommen.
Der Gesellschaftsvertrag kann per Gesellschafterbeschluss geändert werden. Derzeit sind keine Änderungen geplant. Dies bedarf keiner Zustimmung der Anleger, diese haben kein Vetorecht. Eine Änderung des Gesellschaftsvertrages beträfe die Nachrangdarlehen der Gesellschafter nicht, diese blieben unverändert.
Die Darlehensverträge mit den Anlegern können nicht geändert werden.
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Sonstige Themen:
- Welche Initialkosten fallen durch die Einwerbung des Anlegerkapitals an? Wie hoch sind die laufenden Kosten, die durch die Einwerbung des Anlegerkapitals voraussichtlich anfallen?
Grundentgelt Dagobertinvest: EUR 13.750,000 zzgl. USt.
Erfolgshonorar Dagobertinvest: 5% des eingeworbenen Nachrangdarlehenskapitals zzgl. USt.
Laufende Kosten: Administrationshonorar in Höhe von 1,0% pro Jahr vom eingeworbenen Nachrangdarlehenskapital zzgl. USt.
Diese Angaben sind auch im deutschen Vermögensanlagen-Informationsblatt enthalten.
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- Über welche Vertriebswege wird Ihre Kapitalanlage platziert? Welche Vertriebserlaubnis liegt der Kapitalanlage zugrunde?
Ausschließlich über die Plattform Dagobertinvest. Die Bewilligungen von Dagobertinvest sind auf https://www.dagobertinvest.at/impressum-crowdfunding.html ersichtlich.
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- Gibt es zu Ihrem Kapitalanlageangebot bereits Einschätzungen von Analysten oder der Fachpresse? Wie bewerten diese Ihr Angebot? Gibt es von unabhängigen Agenturen Bonitätseinschätzungen zum Emittenten? Wenn ja, von wem und wie sind diese ausgefallen?
Nein.