Vorvertrag. Eigentlich kann noch kein richtiger Darlehensvertrag geschlossen werden, da der Darlehensnehmer der noch nicht feststehende Gewinner eines Wettbewerbes ist. Trotzdem gibt es bereits einen „Vorvertrag über die verbindliche Zeichnung eines Energiewende-Nachrangdarlehen“. Besonders interessant erscheint dabei die Klausel zum Zustandekommen des Fundings: „Die Wirksamkeit aller rechtlichen Verpflichtungen aus diesem Vertrag steht unter der auflösenden Bedingung, dass das Projekt bis spätestens zum 31.12.2016, 24.00 Uhr nicht im Rahmen geltenden Rechts auf der Plattform zum offiziellen Crowdfunding eingestellt wurde.“ Gut, man muss schon zweimal lesen, um zu verstehen was vermutlich gemeint ist: Das Crowdfunding darf nicht eingestellt werden. Das heißt, das Geld muss erfolgreich gesammelt werden. Davon ist auszugehen, wie bettervest an anderer Stelle selbst schreibt: „Die gemeinnützige Canopus Stiftung wird einen […] möglicherweise noch fehlenden Restbetrag nach Bekanntgabe des ‚Solar for All‘-Gewinners aus eigenen Mitteln zur Verfügung stellen. Das Projekt wird also in jedem Fall erfolgreich finanziert.“
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