Stellungnahme. Auf Anfrage teilte Ingo Schmidt von der Valerum Invest AG nur ausweichendes mit: „Der ‘Antrag auf Prüfung einer Insolvenz‘ gegen die VALERUM Invest AG vom 23.01.2017 wurde von dritte Seite aus gestellt, jedoch bereits am darauffolgenden Tag vom Antragssteller per Schreiben an des Amtsgericht Charlottenburg für erledigt erklärt. Das Schreiben liegt uns in Kopie vor. Am Freitag, den 27.01.2017, erfolgte ein Telefonat zwischen dem zuständigen Rechtspfleger und Herrn Herbst. Am Montag, den 30.01.2017, wurde die Einstellung des Antrags amtlich bekanntgegeben (siehe insolvenzbekanntmachungen.de). Weitere Details zu diesem Vorgang können wir Ihnen leider nicht nennen und bitten hierfür um Ihr Verständnis.
Unabhängig der o. g. Geschehnisse waren bzw. sind sämtliche von uns vertriebenen Projekte, Wohnimmobilien und Selfstorage-Parks, zu keinem Zeitpunkt gefährdet. Zwischen der VALERUM Invest AG sowie den jeweiligen Bauträgern bestehen Stand 23.01.2017 (Datum des Antrags) keine wirtschaftlichen Verflechtungen.
Bitte beachten Sie, dass es sich bei unseren Immobilien-Investments ausschließlich um Realimmobilien handelt. Immobilienbeteiligungen befinden sich nicht im Vertrieb der VALERUM Invest AG.
Loipfinger’s Meinung. Wichtige Fragen bleiben mit der Antwort allerdings offen. Denn ein Insolvenzantrag kommt meist nicht aus heiterem Himmel. Wie es um die Bonität allgemein bestellt sei, hat Ingo Schmidt nicht ausgeführt. Höchst zweifelhaft ist auch die Aussage, wonach sich Immobilienbeteiligungen nicht im Vertrieb der Valerum Invest AG befänden. Vielleicht ist das juristisch spitzfindig auf die Gegenwart bezogen. Ein alter Screenshot der Homepage sagt etwas anderes: „Immobilienbeteiligung: Unser Konzept im Detail“. Unseriös wirkt auch die alte Werbung für den „Valerum-Immobilientresor“. Der Vorstand Sven Herbst wird noch viele Gemüter beruhigen müssen.