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  • Über 4.000 ForumsteilnehmerInnen bei Investmentcheck.community »

    12/2023: Wöchentlicher Kommentar von Stefan Loipfinger

    24.03.2023 ▪ Liebe Leserinnen und Leser,
    in Rosenheim gibt es jährlich eine Erlebnisausstellung, die mit einer Viertelmillion BesucherInnen sehr erfolgreich ist. Thema dieses Jahr sind Vulkane. Da muss ich rein, immerhin könnte ich selbst regelmäßig explodieren. Wie zum Beispiel bei einer Nachricht vom Amtsgericht Charlottenburg. Ein Anleger der Crowdplattform YNTO Deutschland wollte wissen, wo die Firma denn aktuell gemeldet sei. Das wisse man nicht. Gleiches gilt für die aktuelle Postanschrift des einzigen Geschäftsführers, weshalb die antwortende Rechtspflegerin auch nichts veranlassen könne. Die betrogenen AnlegerInnen stehen allein da. Auch CrowdDesk als ehemaliger Partner von YNTO hilft nicht. Und am schlimmsten finde ich Effecta. Bei diesem Haftungsdach war YNTO bis Februar 2022 als vertraglich gebundener Vermittler gemeldet. 150 AnlegerInnen sind schon im internen YNTO-Forum auf Investmentcheck.Community versammelt und wollen sich das nicht mehr länger gefallen lassen. Eine Eruption steht kurz bevor.

  • Grund zur Freude bei P&R und Leonidas »

    BGH weist erneut Anfechtungsansprüche zurück

    21.03.2023 ▪ Liebe Leserinnen und Leser,
    es soll nicht zur Regel werden, aber Exklusiv-News für 80.000 AnlegerInnen sind eben eine Sonderausgabe wert. Zumal die zweite Zurückweisung einer Nichtzulassungsbeschwerde wegen Anfechtungsansprüchen bei P&R nun wohl endgültig Klarheit schafft. Dieses Mal wurde die Münchner OLG-Entscheidung bestätigt, die den Sonderfall P&R-Leasing betrifft. Wenn überhaupt, dann hätte der BGH hier anders entscheiden können. Aber im Gegenteil: Er hat seinen Beschluss nicht einmal ausführlich begründet. Warum auch, das tat er ja schon in seinem ersten veröffentlichten Beschluss, der damit zusätzlich aufgewertet wird. Nur eines finde ich merkwürdig, bevor ich den hauptverantwortlichen Anlegervertreter zu Wort kommen lasse: Diese Entscheidung erging ebenfalls am 26. Januar 2023. Dabei teilte die Pressestelle zu diesem Verfahren am 9. März mit: „Die Sache liegt dem Senat noch zur Entscheidung vor.“ Hm, war das nur hier falsch oder kommen die nächsten Tage auch die zwei fehlenden Nichtzulassungsbeschwerden?

  • Von Oldenburg über Jena bis nach Nürnberg »

    11/2023: Wöchentlicher Kommentar von Stefan Loipfinger

    17.03.2023 ▪ Liebe Leserinnen und Leser,
    diese Woche hat mich die Gläubigerversammlung bei der Deutschen Lichtmiete beschäftigt. Ich war nicht vor Ort in Oldenburg, was vermutlich für meine Gesundheit besser war. Um es kurz zu machen: Es ging um die nachträgliche Genehmigung des Kauf- und Überlassungsvertrages für die Lichtmiete-Lampen vom 31. August 2022. Käufer ist die heutige Novalumen, die verflochten ist mit der One Square Advisory Services S.à.r.l., die als gemeinsame Vertreterin der Anleihen für den Vertrag stimmte. Das Insolvenzgericht hat das nicht gestört und der Vertrag ist nun bestätigt. Die Enteignung der DirektinvestorInnen kann also munter weiter gehen. In Juba, der Hauptstadt vom Südsudan – letzter Platz im Korruptionswahrnehmungsindex von Transparency International – hätte ich so etwas erwartet. Aber in Oldenburg?

  • Arbeitsbeschaffungsprogramme »

    10/2023: Wöchentlicher Kommentar von Stefan Loipfinger

    10.03.2023 ▪ Liebe Leserinnen und Leser,
    diese Woche habe ich schon wieder zwei Anwaltsschreiben erhalten. Wow, muss ich wichtig sein. Nein, jetzt mal ganz ernst. In einem Fall habe ich einen Brief von der Präsidentin des Amtsgerichts München erhalten. Wegen einer „Verdachtsmeldung“ werde ich gemäß Bayerischem Verwaltungsverfahrensgesetz (ich kannte das Gesetz vorher auch nicht) angehört. Ein Anwalt hat einen anderen Anwalt – beide kenne ich nicht – beauftragt, mich wegen unerlaubter Rechtsberatung anzugehen. Ob da nicht jemand ganz anderer dahintersteckt?

  • Keine Insolvenzanfechtungen bei P&R »

    Bundesgerichtshof weist erste Nichtzulassungsbeschwerde zurück

    07.03.2023 ▪ Liebe Leserinnen und Leser,
    nein, heute ist noch nicht Freitag. Ich sende ich Ihnen diesen Sondernewsletter, da ich die Freude über eine höchstrichterliche Entscheidung mit rund 80.000 P&R-AnlegerInnen sofort teilen möchte. Die Zahl ist kein Fehler, da 54.000 zum Insolvenzzeitpunkt investierte AnlegerInnen und rund 25.000 ehemalige P&R-AnlegerInnen auf diesen ersten Beschluss des Bundesgerichtshofs (BGH) warten. Dabei geht es um die Frage, ob Insolvenzanfechtungen bei P&R vorzunehmen sind oder nicht. Falls ja, dann wären bis zu vier Jahre vor den Insolvenzanträgen erhaltene Zahlungen zurückzuzahlen. Manche nennen es Sozialisierung der Verluste, da sich dadurch die Quote für jeden einzelnen erhöht. In Zahlen ausgedrückt: Die 2,5 Milliarden Schaden verteilen sich nicht auf 3,5 Milliarden Euro AnlegerInnenkapital, sondern auf vielleicht fünf oder sechs Milliarden Euro.

  • Sachwerte-Kolloquium am 28. Februar 2023 - municon am Flughafen München »

    9/2023: Wöchentlicher Kommentar von Stefan Loipfinger

    03.03.2023 ▪ Liebe Leserinnen und Leser,
    diese Woche fand das Sachwerte-Kolloquium statt. Am Nachmittag ging es um mein für den vzbv Verbraucherzentrale Bundesverband erstelltes Gutachten zum Grauen Kapitalmarkt. Ich wollte einen Vortrag dazu halten, doch schon bei der ersten Folio brach eine Lawine der Entrüstung über mich herein. Mein 20-minütiger Impulsvortrag war nach einer Stunde immer noch nicht gehalten, weil man mir politisch motiviertes und unwissenschaftliches Arbeiten vorwarf. Und das waren nur die harmloseren Unterstellungen in der als Diskussion angelegten Runde, die mehr einem Kampf „Alle gegen Einen“ glich. Was bei mir – subjektiv – hängen blieb: Die Vorwürfe zielten alle auf Lappalien und Nebensächlichkeiten. Die strukturellen Probleme konnte niemand ernsthaft wegdiskutieren. Ich sehe es als Erfolg, auch wenn ich vermute, dass andere branchennahe Medien das anders kommentieren werden.

  • Kanzlei Mattil auf Abwegen »

    8/2023: Wöchentlicher Kommentar von Stefan Loipfinger

    24.02.2023 ▪ Liebe Leserinnen und Leser,
    schon vor ein paar Wochen hat die Bundesregierung auf eine Kleine Anfrage der CDU/CSU zum Thema Schwarmfinanzierung geantwortet (Drucksache 20/5255). Hintergrund ist die Verordnung über European Crowdfunding Service Provider (ECSP-VO; EU 2020/1503), die die Harmonisierung des europäischen Kapitalmarkts voranbringen soll. In Deutschland ist von der BaFin noch keine Plattform danach zugelassen. Von den im EU-Ausland jeweils gestatteten Unternehmen haben sechs allerdings ihre Absicht angezeigt, auch bei uns Geld zu sammeln. Bis zu fünf Millionen Euro kann ein Emittent alle zwölf Monate mit einem KIIS (Key Investment Information Sheet) einsammeln. Gerne dürft ihr es meinem Problemdenken zuschreiben, wenn ich die Frage nach funktionierendem Schutz von AnlegerInnen aufwerfe. Wie soll das im EU-Ausland gelingen, wenn sich Schwarmfinanzierer schon bei deutschen Plattformen nur sehr schwer bis überhaupt nicht wehren können.

  • YNTO-Immobilienfunding ohne Grundstück »

    7/2023: Wöchentlicher Kommentar von Stefan Loipfinger

    17.02.2023 ▪ Liebe Leserinnen und Leser,
    vor drei Wochen habe ich über verschiedene Einsichtsanträge bei Grundbüchern berichtet. Nach mehrmaligem Schriftverkehr kamen nun die Blätter zu zwei Crowdfundings. In einem Fall konnte ich fast nicht glauben, was dort steht: Die Krondach & Steinmeister GmbH sollte eigentlich Eigentümerin bei einem Grundstück in der Papiermühlstraße in Leipzig sein. Zur Finanzierung sammelte die Crowdplattform YNTO im Jahr 2021 Geld bei AnlegerInnen, die längst vergeblich auf eine Rückzahlung warten. Zumindest geplant war der Kauf, da im Februar 2021 eine Auflassungsvormerkung eingetragen wurde. Im September löschte diese das Grundbuchamt allerdings wieder und trug eine Vormerkung für eine Immobilienfirma aus Sandhausen bei Mannheim ein. Sie können sich vorstellen, wie groß der Unmut von Betroffenen zu dieser Crowdplattform im Anlegerforum Investmentcheck.Community ist.

  • Drakonische Strafen für Transparenzverstöße »

    6/2023: Wöchentlicher Kommentar Stefan Loipfinger

    10.02.2023 ▪ Liebe Leserinnen und Leser,
    vor zwei Wochen war der rote Faden dieses Newsletters das Thema Boykott. Verschiedene Anbieter wollten durch einen stillen Boykottaufruf das Sachwerte-Kolloquium sabotieren. Das misslang völlig, wie die Reaktionen nach meinem Newsletterbeitrag zeigten. Zuletzt mussten nun Andy Wanschka, Markus Gotzi und ich darüber diskutieren, ab welcher Teilnehmerzahl wir keine Anmeldungen mehr annehmen. Bei 100 ist spätestens Schluss. Derzeit liegen 75 Anmeldungen vor (zum Programm).

  • Schlappe für One Square Advisors »

    OLG Oldenburg verbietet Verkauf von Lampen der Direktinvestoren

    07.02.2023 ▪ Das Landgericht Oldenburg ist vor drei Wochen dem Antrag auf Einstweilige Verfügung von Direktinvestoren für Lampen der Deutschen Lichtmiete noch nicht gefolgt (2 O 2878/22). Allerdings hat das Oberlandesgericht Oldenburg heute die Entscheidung korrigiert (2 U 8/23) und der DLM Deutsche Leuchtmittel verboten, bestimmte Lampen gegenüber Dritten zum Verkauf anzubieten. Die zwischenzeitlich in Novalumen umbenannte und zur One Square Gruppe gehörende Verwertungsgesellschaft muss damit eine von Dr. Wolfgang Schirp erstrittene empfindliche Schlappe im Kampf um das Restvermögen der insolventen Lichtmiete-Gruppe einstecken. Auch für die Arbeit des vom Gericht eingesetzten Insolvenzverwalters Rüdiger Weiß von der Kanzlei WallnerWeiß ist dieser Beschluss kein Ruhmesblatt.

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