Bundesgerichtshof weist erste Nichtzulassungsbeschwerde zurück
3/7/2023 ▪ Liebe Leserinnen und Leser,
nein, heute ist noch nicht Freitag. Ich sende ich Ihnen diesen Sondernewsletter, da ich die Freude über eine höchstrichterliche Entscheidung mit rund 80.000 P&R-AnlegerInnen sofort teilen möchte. Die Zahl ist kein Fehler, da 54.000 zum Insolvenzzeitpunkt investierte AnlegerInnen und rund 25.000 ehemalige P&R-AnlegerInnen auf diesen ersten Beschluss des Bundesgerichtshofs (BGH) warten. Dabei geht es um die Frage, ob Insolvenzanfechtungen bei P&R vorzunehmen sind oder nicht. Falls ja, dann wären bis zu vier Jahre vor den Insolvenzanträgen erhaltene Zahlungen zurückzuzahlen. Manche nennen es Sozialisierung der Verluste, da sich dadurch die Quote für jeden einzelnen erhöht. In Zahlen ausgedrückt: Die 2,5 Milliarden Schaden verteilen sich nicht auf 3,5 Milliarden Euro AnlegerInnenkapital, sondern auf vielleicht fünf oder sechs Milliarden Euro.
9/2023: Wöchentlicher Kommentar von Stefan Loipfinger
3/3/2023 ▪ Liebe Leserinnen und Leser,
diese Woche fand das Sachwerte-Kolloquium statt. Am Nachmittag ging es um mein für den vzbv Verbraucherzentrale Bundesverband erstelltes Gutachten zum Grauen Kapitalmarkt. Ich wollte einen Vortrag dazu halten, doch schon bei der ersten Folio brach eine Lawine der Entrüstung über mich herein. Mein 20-minütiger Impulsvortrag war nach einer Stunde immer noch nicht gehalten, weil man mir politisch motiviertes und unwissenschaftliches Arbeiten vorwarf. Und das waren nur die harmloseren Unterstellungen in der als Diskussion angelegten Runde, die mehr einem Kampf „Alle gegen Einen“ glich. Was bei mir – subjektiv – hängen blieb: Die Vorwürfe zielten alle auf Lappalien und Nebensächlichkeiten. Die strukturellen Probleme konnte niemand ernsthaft wegdiskutieren. Ich sehe es als Erfolg, auch wenn ich vermute, dass andere branchennahe Medien das anders kommentieren werden.
8/2023: Wöchentlicher Kommentar von Stefan Loipfinger
2/24/2023 ▪ Liebe Leserinnen und Leser,
schon vor ein paar Wochen hat die Bundesregierung auf eine Kleine Anfrage der CDU/CSU zum Thema Schwarmfinanzierung geantwortet (Drucksache 20/5255). Hintergrund ist die Verordnung über European Crowdfunding Service Provider (ECSP-VO; EU 2020/1503), die die Harmonisierung des europäischen Kapitalmarkts voranbringen soll. In Deutschland ist von der BaFin noch keine Plattform danach zugelassen. Von den im EU-Ausland jeweils gestatteten Unternehmen haben sechs allerdings ihre Absicht angezeigt, auch bei uns Geld zu sammeln. Bis zu fünf Millionen Euro kann ein Emittent alle zwölf Monate mit einem KIIS (Key Investment Information Sheet) einsammeln. Gerne dürft ihr es meinem Problemdenken zuschreiben, wenn ich die Frage nach funktionierendem Schutz von AnlegerInnen aufwerfe. Wie soll das im EU-Ausland gelingen, wenn sich Schwarmfinanzierer schon bei deutschen Plattformen nur sehr schwer bis überhaupt nicht wehren können.
7/2023: Wöchentlicher Kommentar von Stefan Loipfinger
2/17/2023 ▪ Liebe Leserinnen und Leser,
vor drei Wochen habe ich über verschiedene Einsichtsanträge bei Grundbüchern berichtet. Nach mehrmaligem Schriftverkehr kamen nun die Blätter zu zwei Crowdfundings. In einem Fall konnte ich fast nicht glauben, was dort steht: Die Krondach & Steinmeister GmbH sollte eigentlich Eigentümerin bei einem Grundstück in der Papiermühlstraße in Leipzig sein. Zur Finanzierung sammelte die Crowdplattform YNTO im Jahr 2021 Geld bei AnlegerInnen, die längst vergeblich auf eine Rückzahlung warten. Zumindest geplant war der Kauf, da im Februar 2021 eine Auflassungsvormerkung eingetragen wurde. Im September löschte diese das Grundbuchamt allerdings wieder und trug eine Vormerkung für eine Immobilienfirma aus Sandhausen bei Mannheim ein. Sie können sich vorstellen, wie groß der Unmut von Betroffenen zu dieser Crowdplattform im Anlegerforum Investmentcheck.Community ist.
6/2023: Wöchentlicher Kommentar Stefan Loipfinger
2/10/2023 ▪ Liebe Leserinnen und Leser,
vor zwei Wochen war der rote Faden dieses Newsletters das Thema Boykott. Verschiedene Anbieter wollten durch einen stillen Boykottaufruf das Sachwerte-Kolloquium sabotieren. Das misslang völlig, wie die Reaktionen nach meinem Newsletterbeitrag zeigten. Zuletzt mussten nun Andy Wanschka, Markus Gotzi und ich darüber diskutieren, ab welcher Teilnehmerzahl wir keine Anmeldungen mehr annehmen. Bei 100 ist spätestens Schluss. Derzeit liegen 75 Anmeldungen vor (zum Programm).
OLG Oldenburg verbietet Verkauf von Lampen der Direktinvestoren
2/7/2023 ▪ Das Landgericht Oldenburg ist vor drei Wochen dem Antrag auf Einstweilige Verfügung von Direktinvestoren für Lampen der Deutschen Lichtmiete noch nicht gefolgt (2 O 2878/22). Allerdings hat das Oberlandesgericht Oldenburg heute die Entscheidung korrigiert (2 U 8/23) und der DLM Deutsche Leuchtmittel verboten, bestimmte Lampen gegenüber Dritten zum Verkauf anzubieten. Die zwischenzeitlich in Novalumen umbenannte und zur One Square Gruppe gehörende Verwertungsgesellschaft muss damit eine von Dr. Wolfgang Schirp erstrittene empfindliche Schlappe im Kampf um das Restvermögen der insolventen Lichtmiete-Gruppe einstecken. Auch für die Arbeit des vom Gericht eingesetzten Insolvenzverwalters Rüdiger Weiß von der Kanzlei WallnerWeiß ist dieser Beschluss kein Ruhmesblatt.
5/2023: Wöchentlicher Kommentar von Stefan Loipfinger
2/3/2023 ▪ Liebe Leserinnen und Leser,
im Februar 2021 startete ich das Anlegerforum Investmentcheck.Community. Zwei Jahre später haben sich nun 3.792 TeilnehmerInnen registriert und 14.622 Beiträge zu 1.192 Themen verfasst. In einem Jubiläums-Thread schreibt beispielsweise jueric: „Das Forum ist nützlich, weil es immer wieder neue Fakten und Erkenntnisse bietet. Viele können eben viel beitragen, i.d.R. mit fachlich-sachlichem Wissen. Das hat meine Investitionsentscheidungen seither schon beeinflusst.“ Der User lucky schreibt: „Herr Loipfinger machen Sie bitte weiter - meine Hochachtung!“ Diese vielen Danksagungen freuen mich und sind ein Ansporn an Weiterentwicklungen zu arbeiten. Umgekehrt möchte ich aber an der Stelle auch Danke sagen für die vielen Informationen, die ich von den AnlegerInnen erhalten habe. Vermutlich ist das Forum der beste Informationskanal, um ungefilterte Fakten zu Vermögensanalgen und Crowdfundings zu erhalten.
4/2023: Wöchentlicher Kommentar von Stefan Loipfinger
1/27/2023 ▪ Liebe Leserinnen und Leser,
vor gut zwei Wochen habe ich bei verschiedenen Grundbuchämtern als Journalist Einsicht in Grundbücher beantragt. Das Bundesverfassungsgericht und der Bundesgerichtshof haben solche Einsichtsrechte durch die Presse bei einem öffentlichen Interesse bestätigt. Da die jeweiligen Immobilien durch Crowdfundings finanziert wurden, müsste ein solches vorliegen. Diese Woche kam nun die erste Reaktion in Form einer Ablehnung. Der Richter meinte, ich hätte das „Verwertungsziel der Daten“ nicht erläutert. Dabei habe ich als Journalist angefragt und erklärt, dass die AnlegerInnen ihre Darlehen nicht zurückerhalten haben. Was wird ein Journalist mit den Informationen wohl tun? Prüfen und unter Abwägung von Persönlichkeitsrechten und anderer Fragen entscheiden, ob er etwas und gegebenenfalls was er davon öffentlich macht.
3/2023: Wöchentlicher Kommentar von Stefan Loipfinger
1/20/2023 ▪ Liebe Leserinnen und Leser,
seit im Dezember letzten Jahres mein für die Verbraucherzentralen erstelltes Gutachten [mehr] zu den Systemproblemen von Vermögensanlagen veröffentlicht wurde, nehmen manche meine Anrufe nicht mehr an oder rufen sogar zum Boykott auf. So wird zum Beispiel das auf den 28. Februar 2023 terminierte Sachwerte-Kolloquium massiv torpediert. Bei manchen Referenten tauchten plötzlich Terminkollisionen auf, angemeldete Teilnehmer sagen wieder ab. Andererseits sind schon jetzt mit fast 50 Personen mehr Anmeldungen da als sonst um diese Zeit. Andy Wanschka, Markus Gotzi und ich freuen uns schon darauf, mit dem seriösen Teil der Branche über neue Entwicklungen zu diskutieren.
2/2023: Wöchentlicher Kommentar von Stefan Loipfinger
1/13/2023 ▪ Liebe Leserinnen und Leser,
Sie kennen alle das Wort „solvere“. Das bedeutet so viel wie „einlösen, zahlen, begleichen“. Das Gegenteil ist „insolventia“ oder im Deutschen insolvent. Leider trifft das seit Dezember auch auf ein Crowdfunding von Engel & Völkers Digital Invest zu. Das Amtsgericht Augsburg eröffnete zwei Tage vor Weihnachten ein Insolvenzverfahren bei der Royal Residenz 4 GmbH. Für das Crowdfunding „Atelier-Wohnungen an der Burg II“ sammelte EVDI Ende Juli 2022 noch 2,18 Millionen Euro. Kurz vorher wurde das Vorgängerfunding über den gleichen Betrag zurückbezahlt.