Beschluss Folgender Beschluss wurde vom Amtsgericht Rosenheim gefasst: „Zur Sicherung des Schuldnervermögens vor nachteiligen Veränderungen (§ 21 Abs. 1 und 2 InsO) wird am 04.06.2019 um 14:40 Uhr vorläufige Insolvenzverwaltung angeordnet, § 21 Abs. 2 S. 1 Nr. 1 InsO.
Zum vorläufigen Insolvenzverwalter wird bestellt: Rechtsanwalt Florian Loserth, Richard-Wagner-Straße 12, 84453 Mühldorf, Telefon: +49(8631)160350, Telefax: +49(8631)160351, Email: [email protected].
Es wird gemäß § 21 Abs. 2 S. 1 Nr. 2 Alt. 2 InsO angeordnet, dass Verfügungen der Schuldnerin nur mit Zustimmung des vorläufigen Insolvenzverwalters wirksam sind. Unter diese Anordnung fällt auch die Einziehung von Außenständen.“
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