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Vorläufiger Insolvenzverwalter bei PIM Gold bestimmt

Amtsgericht Offenbach hat ein allgemeines Verfügungsverbot erlassen

01.10.2019 • Aufgrund des bereits bekannt gewordenen Insolvenzantrages hat nun das Amtsgericht Offenbach Beschlüsse getroffen (Aktenzeichen 8 IN 402/19). Danach sind über das Vermögen der PIM Gold keine Verfügungen mehr ohne Zustimmung des vorläufigen Insolvenzverwalters Dr. Renald Metoja von Eisner Rechtsanwälte aus Lauda-Königshofen erlaubt. Für eine erste Stellungnahme war der Insolvenzverwalter telefonisch nicht erreichbar.

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