Erwerb von Immobilien in Deutschland zu einem Preis der unter dem aktuell festgestellen Verkehrswert liegt und das 12,5-fache der Jahresnettokaltmiete + Anschaffungsneben- kosten & Umsatz-/Vorsteuer nicht übersteigt. Mindestens 60% wird in Immobilien, und hier in Büro- und Handelsobjekte, angelegt.
Erlöse aus der Bewirtschaftung sowie Verwertung von Anlageobjekten.
– Kommanditkapital max. 250 Mio. Euro, min. 10 Mio. Euro (Rückabwicklungsschwelle).
– Anleger haben die Wahl, ob sie die Option der Auszahlung der jeweils entnahmefähigen Beträge in Anspruch nehmen oder nicht. Falls die Inanspruchnahme bis zum 30.11. eines jeden Jahres nicht erklärt wird, wird keine Auszahlung vorgenommen.
Az.: 1513 IN 1692/20
In dem Verfahren über den Antrag
der Bundesanstalt für Finanzdienstleistungsaufsicht, vertreten durch d. Vorstand, Marie-Curie-Straße 24 – 28, 60439 Frankfurt,
– Antragstellerin –
auf Eröffnung des Insolvenzverfahrens über das Vermögen d.
AVANA Invest GmbH, vertreten durch d. Geschäftsführer, Haus 2, Landsberger Straße 155, 80687 München
Registergericht: Amtsgericht München Register-Nr.: HRB 177572
– Schuldnerin –
Beschluss:
Zur Sicherung des Schuldnervermögens vor nachteiligen Veränderungen (§ 21 Abs. 1 und 2 InsO)
wird am 15.09.2020 um 10:00 Uhr vorläufige Insolvenzverwaltung angeordnet, § 21 Abs. 2 S. 1 Nr. 1 InsO.
Zum vorläufigen Insolvenzverwalter wird bestellt: Rechtsanwalt Dr. Matthias Hofmann, Unterer Anger 3, 80331 München, Email: [email protected].
wird gemäß § 21 Abs. 2 S. 1 Nr. 2 Alt. 2 InsO angeordnet, dass Verfügungen der Schuldnerin nur mit Zustimmung des vorläufigen Insolvenzverwalters wirksam sind. Unter diese Anordnung fällt auch die Einziehung von Außenständen.
6,5% p.a.
Gesamtausschüttung: 225,8%
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