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Fragen zum Emittenten und dessen Liquiditätsmanagement:
Wie viele Mitarbeiter sind derzeit beim Emittenten beschäftigt (Teilzeitkräfte bitte in Vollzeitstellen umrechnen)? Wann wurde der Emittent gegründet?
Emittent ist wie immer in der UDI-Gruppe eine eigens für diese Festzins-Anlage gegründete Gesellschaft, also ohne eigene Mitarbeiter. Gründungsdatum der UDI Sprint Festzins IV GmbH & Co.KG ist Januar 2016.
Die Aufgaben werden über Dienstleistungsverträge von Mitarbeitern der UDI-Gruppe wahrgenommen. Die UDI-Gruppe hat 50 Mitarbeiter, und wurde 1998 gegründet.
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Wie ist aktuell die Eigenkapital/Fremdkapital-Relation und wie wird diese voraussichtlich nach Abschluss der Kapitaleinwerbung aussehen?
Auf Ebene des Emittenten wird kein Fremdkapital aufgenommen. Die Fremdkapitalquote auf Ebene der Projektgesellschaften soll nach der Prognose im Verkaufsprospekt ca. 50 % betragen.
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Gibt es neben dem mit diesem Anlageangebot einzusammelndem Nachrangkapital bereits in der Vergangenheit bei Investoren platziertes sogenanntes wirtschaftliches Eigenkapital? Wenn ja, in welcher Höhe? Wenn ja, wann sind welche Beträge an Investoren zurückzuzahlen bzw. können Investoren erstmals welche Gesamtbeträge kündigen?
Nein. Die Leistungsbilanz der übrigen UDI-FESTZINS-Produkte kann auf unserer Internetseite unter http://www.udi.de/ueber-uns/leistungsbilanz/ und http://www.udi.de/geldanlagen/realisierte-beteiligungen/ eingesehen werden.
Zur Frage Rückzahlung / Kündigungsmöglichkeiten beim UDI Sprint FESTZINS IV - mit Kündigungsfrist 12 Monate zum 31.12.2019 und 31.12.2020 möglich. Geplante Laufzeit / Rückzahlung dann zum 31.12.2021.
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Wie hoch ist plangemäß die Quote von Eigenkapital, das im Insolvenzfall noch nach den Anlegern bedient werden würde, in Relation zum gesamten Nachrangkapital von Anlegern (evtl. kumuliert mit bereits in der Vergangenheit eingesammeltem nachrangigem Anlegerkapital)?
Eigenkapital, das im Insolvenzfall noch nach den Anlegern bedient werden würde, gibt es nur in Form eines Kommanditanteils in Höhe von 1.000 Euro, den der Gründungskommanditist Georg Hetz eingezahlt hat. Dies ist entspricht im Verhältnis zum Nachrangdarlehenskapital der Anleger einer Quote von ca. 0,007 %.
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Fragen zur rechtlichen Stellung eines Anlegers:
Verfügen die Anleger über Informations- und Kontrollrechte? Ist beispielsweise eine Einsicht in Geschäftsunterlagen möglich? Können Anleger an einer Gesellschafterversammlung o.ä. teilnehmen? Erhalten Investoren auf Wunsch einen vollständigen Jahresabschluss? Gibt es ein Testat und kann der Bericht angefordert werden?
Da es sich nicht um eine gesellschaftsrechtliche Beteiligung handelt, bestehen solche Informations- und Kontrollrechte bei dieser Vermögensanlage nicht. Allerdings informiert UDI die Anleger regelmäßig über wichtige Geschäftsvorfälle (mindestens einmal im Jahr).
Die Jahresabschlüsse können jeweils bei UDI angefordert werden. Da die Anleger keine Gesellschafter sind, nehmen sie auch nicht an den Gesellschafterversammlungen teil. Nein, gibt es nicht.
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Welche Möglichkeiten gibt es für den Emittenten, vorrangig zu bedienendes Fremdkapital auszubauen? Gibt es beispielsweise dafür definierte Grenzen im Rahmen der Investitionen? Welche Möglichkeiten haben die stimmberechtigten Vollgesellschafter, die rechtlichen Regeln zu ändern (z.B. Gesellschaftsvertrag, Satzung, Kapitalüberlassungsvertrag oder sonstige relevante Verträge)? Wenn ja, für welche? Bedarf es dafür einer Zustimmung der Anleger bzw. haben sie ein Vetorecht? Wenn ja, mit welchem Quorum?
Auf Ebene des Emittenten wird kein Fremdkapital aufgenommen.
Die angebotene Vermögensanlage (Nachrangdarlehen) beruht auf einem zwischen Anleger und Emittenten abgeschlossenen Darlehensvertrag. Dieser kann ohne Zustimmung des Anleger nicht geändert werden. Da sich die Anleger nicht als Gesellschafter an dieser Vermögensanlage beteiligen, sondern als Darlehensgeber Kapital zur Verfügung stellen, haben sie auch keine Mitspracherechte in der Gesellschaft. Daher kann dem Anleger auch kein Zustimmungs- oder Vetorecht in Bezug auf die Gesellschaft zustehen.
Die Gesellschafter selbst können den Gesellschaftsvertrag oder die Satzung gemäß § 6, Abs. 4 des Gesellschaftsvertrages mit einer Mehrheit von 75 % ändern - dies ist aber eine Standardformulierung im Gesellschaftsvertrag, und absolut nicht beabsichtigt.
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Sonstige Themen:
Welche Initialkosten fallen durch die Einwerbung des Anlegerkapitals an? Wie hoch sind die laufenden Kosten, die durch die Einwerbung des Anlegerkapitals voraussichtlich anfallen?
Während der Platzierungsphase fallen bei dem Emittenten Vergütungen und Nebenkosten in Höhe von insgesamt 4,82 % des maximalen Gesamtinvestitionsvolumens (15.001.000 Euro) an. Dabei handelt es sich um die Kosten für die Konzeption und Prospekterstellung und für die Provision für die Darlehenseinwerbung. Bei einer Einlage von 10.000 Euro entspricht dies 482 Euro. In den Vergütungen sind Kosten für die Vermittlung des Darlehenskapitals in Höhe von 4,5 % des in die Projektgesellschaften investierten Darlehenskapitals (14,95 Mio. Euro) enthalten. Wirtschaftlich werden diese zunächst aus dem Darlehenskapital gezahlten Kosten durch die Projektgesellschaften getragen, auf die diese Kosten durch die Erhebung eines Bearbeitungsentgeltes bei Darlehensausreichung umgelegt werden.
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Über welche Vertriebswege wird Ihre Kapitalanlage platziert? Welche Vertriebserlaubnis liegt der Kapitalanlage zugrunde?
Die Vermögensanlage wird exklusiv von der UDI Beratungsgesellschaft mbH vertrieben, die über eine Erlaubnis nach § 34 f GewO verfügt. Die BaFin-Billigung des Verkaufsprospektes erfolgte per 9. Juni 2016.
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Gibt es zu Ihrem Kapitalanlageangebot bereits Einschätzungen von Analysten oder der Fachpresse? Wie bewerten diese Ihr Angebot? Gibt es von unabhängigen Agenturen Bonitätseinschätzungen zum Emittenten? Wenn ja, von wem und wie sind diese ausgefallen?
Nein, derzeit noch nicht. ECOreporter erstellt gerade einen ECOanlagecheck (Stand 5.7.2016).