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UDI Sprint FESTZINS IV (Insolvenz)

UDI Sprint FESTZINS IV (Insolvenz)

Nachrangdarlehen

Investmentbeschreibung

Die Investition erfolgt in Projektgesellschaften, die mit Erneuerbaren Energien betriebene Energieerzeugungsanlagen wie Photovoltaik- und Windenergieanlagen errichten und betreiten, Biogasanlagen, grüne Wärmenetze in Deutschland und dem EU-Ausland sowie in Projektgesellschaften, die energiesparende Immobilien errichten und betreiben.

Einnahmequellen

Erlöse aus Einspeisungen in das Strom- bzw. Gasnetz oder/und Lieferung der Abwärme an Wärmekunden sowie Erträge aus den Immobilien.

www.udi.de
  • investmentcheck-Transparenzbewertung

  • Unterlagen & Information

    Der Anbieter/Emittent hat Unterlagen zur Verfügung gestellt, die ein Anleger für eine qualifizierte Anlageentscheidung benötigt.
  • Auskunftsbereitschaft

    Der Anbieter/Emittent hat die an ihn gestellten Fragen ausführlich beantwortet. Seine Transparenzbereitschaft in diesem Bereich kann als sehr gut bewertet werden.
  • Platzierungszahlen

    Der Anbieter/Emittent hat die an ihn gestellten Fragen zu den Platzierungserfolgen ausführlich beantwortet. Seine Transparenzbereitschaft in diesem Bereich kann als sehr gut bewertet werden.
  • Nachvollziehbarer Trackrecord

    Der Anbieter hat Anfragen von investmentcheck im Oktober 2018 bezüglich seiner Leistungsbilanz nur mit Hinweis auf Betriebsgeheimnisse beantwortet.
  • After-Sales-Transparenz

    Der Emittent hat seine Bekanntmachungspflicht (VermAnlG) für den Jahresabschluss 2016 nicht innerhalb der vorgschriebenen Frist von 6 Monaten erfüllt.
  • Komplementär

    UDI Festzins Verwaltungs GmbH (Insolvenz)
    Kellerweg 12
    91154 Roth
    0911-9290-550
    info@udi.de

  • Vertrieb

    UDI GmbH (vormals UDI Beratungsgesellschaft mbH)
    Frankenstr. 148
    90329 Nürnberg
    0911-929055-0
    info@udi.de

  • Emittent

    UDI Sprint FESTZINS IV GmbH & Co. KG (Insolvenz)
    Kellerweg 12
    91154 Roth
    0911-9290-550
    info@udi.de

Stammdaten
-

  • Investitionsart

    Immobilien Inland
    Energiegewinnung
    Vorgezogene JA-Bekanntmachung

  • Prospektherausgabe

    09.06.2016

  • Platzierungsende

    16.09.2016

  • Investmentstatus

    Insolvenzverfahren

  • Risikostreuung

    kein AIF nach KAGB

  • Einkunftsart

    Kapitalvermögen

  • Platzierungsvolumen

    15.000.000,00 Euro

  • Gesamtinvestition

    15.000.000,00 Euro

  • Produktinformationen

    Amtsgericht Leipzig - Abteilung für Insolvenzsachen
    Aktenzeichen: 401 IN 1269/22
    In dem Insolvenzeröffnungsverfahren über das Vermögen der UDI Sprint FESTZINS IV GmbH & Co. KG, Promenadenstraße 3, 09111 Chemnitz, Amtsgericht Chemnitz , HRA 9370
    vertreten durch die persönlich haftende Gesellschafterin UDI Festzins Verwaltungs GmbH; d. vertreten durch den Geschäftsführer Rainer Langnickel
    ergeht am 21.07.2022 nachfolgende Entscheidung:
    1. Zur Sicherung der künftigen Insolvenzmasse wird am 21.07.2022 um 08:24 Uhr die vorläufige Insolvenzverwaltung angeordnet.
    2. Zum vorläufigen Insolvenzverwalter wird
    Rechtsanwalt Dr. Jürgen Wallner Nonnenstraße 1704229 Leipzig Telefon geschäftlich: 0341 253 476 0Telefax: 0341 253 476 1Email geschäftlich: leipzig@wallnerweiss.de
    bestellt.

    Bekanntmachung Bundesanzeiger 12.06.2019
    Veröffentlichung nach § 11a Absatz 1 VermAnlG
    1. Als Betreff erkennbares Schlagwort, das den wesentlichen Inhalt der Veröffentlichung zusammenfasst:
    Möglicher Ausfall von Forderungen
    2. Name des Veröffentlichungspflichtigen einschließlich seiner Anschrift:
    Name: UDI Sprint FESTZINS IV GmbH & Co. KG
    Anschrift: Kellerweg 12, 91152 Roth
    Staat: Deutschland
    3. Bezeichnung der Vermögensanlage/ -n sowie das Veröffentlichungsdatum des Verkaufsprospektes:
    Bezeichnung der Vermögensanlage: UDI Sprint FESTZINS IV
    Art der Vermögensanlage: Nachrangdarlehen
    Veröffentlichungsdatum des Verkaufsprospektes: Verkaufsprospekt vom 09.06.2016 (veröffentlicht am 14.06.2016)

Prognostizierte Eckdaten
-

  • Anlegertyp

    Gläubiger

  • Mindestbeteiligung

    5.000,00 Euro

  • Agio

    0,00 %

  • Einzahlungsvariante

    Einmalzahlung nach Beitritt

  • geplante Anlagedauer

    31.12.2021. Vollständige oder teilweise Kündigung erstmals zum 31.12.2019 und danach zum 31.12.2020 möglich.

  • in Aussicht gestellter Anlageerfolg

    3,0% p.a. bis 31.12.2018
    3,5% p.a. bis 31.12.2020
    4,0% p.a. bis 31.12.2021
    Gesamtauszahlung von bis zu 119,25%.

Platzierungszahlen
-

  • Zeitraum

    2016 (April - September)

  • Platzierungsvolumen (in Mio. Euro)

    11,29

  • Gesamtinvestitionen (in Mio. Euro)

    11,29

  • Anmerkung Platzierungszahlen

    Vom 11.4.2016 bis 16.9.2016 platziert.

  • Anleger

    951

  • Zusatzinfo des Anbieters

    Anlegerkapital zum 30.06.2016: 3,56 Mio Euro und 308 Anleger

Dokumente
-

  • Bestätigung

    UDI Sprint FESTZINS IV - Bundesanzeiger Veröffentlichung nach § 11a Absatz 1 VermAnlG

  • Vertriebsunterlagen

    UDI Sprint FESTZINS IV - Finanzanlagenvermittlerbogen

  • Geschäftsbericht - Jahresabschluss

    UDI Sprint FESTZINS IV - Jahresabschluss 2018

  • Beitrittsvertrag - Zeichnungsunterlagen

    UDI Sprint FESTZINS IV - Postident

  • Produktbroschüre

    UDI Sprint FESTZINS IV - Produktbroschüre

  • Verkaufsprospekt

    UDI Sprint FESTZINS IV - Verkaufsprospekt

  • VIB Vermögensanlagen-Informationsblatt

    UDI Sprint FESTZINS IV - VIB Vermögensanlagen-Informationsblatt

  • Beitrittsvertrag - Zeichnungsunterlagen

    UDI Sprint FESTZINS IV - Zeichnungsschein

  • Bestätigung

    UDI Sprint FESTZINS IV GmbH & Co. KG - Insolvenzbekanntmachung

  • Bestätigung

    UDI Sprint FESTZINS IV GmbH & Co. KG - Insolvenzeröffnung

  • Geschäftsbericht - Jahresabschluss

    UDI Sprint FESTZINS IV... - Jahresabschluss 2016 Bundesanzeiger

  • Geschäftsbericht - Jahresabschluss

    UDI Sprint FESTZINS IV... - Jahresabschluss 2017 Bundesanzeiger

News & Redaktion auf investmentcheck.de
-

  • 30.11.2021 ▪ Wie solvent sind die nicht insolventen UDI-Anlagegesellschaften?

    Quo Vadis UDI

  • 07.11.2021 ▪ Bei zwei insolventen UDI-Gesellschaften fanden Gläubigerversammlungen statt

    Leipziger Terminchaos

Presseanfragen
-

  • 25.01.2017 ▪ 22087:Presseanfrage zu Ihren Platzierungszahlen für "UDI Sprint FESTZINS IV"
    • Von wann bis wann wurde in 2016 für „UDI Sprint FESTZINS IV“ bei Anlegern Kapital gesammelt?

      Vom 11.4.2016 bis 16.9.2016.
    • Wie viel Anlegerkapital (inkl. eventuell erhobenem Agio) wurde für „UDI Sprint FESTZINS IV“ in 2016 eingesammelt?

      11.292.000 Euro
    • Wie viele Investoren haben das in 2016 eingesammelte Anlegerkapital erbracht?

      951
    • Falls die Platzierung schon vor 2016 begonnen hat: Wie viel Anlegerkapital (inkl. eventuell erhobenem Agio) wurde 2015 oder vorher gesammelt?

    • Wie viele Anleger haben sich vor 2016 an „UDI Sprint FESTZINS IV“ beteiligt?

    • Bei einer weiteren Platzierung in 2017: Wie viel Anlegerkapital (inkl. eventuell anfallendem Agio) soll noch eingesammelt werden?

      Platzierung war in 2016 beendet
    • Bei Produkten mit zusätzlichem Fremdkapitaleinsatz: Wie hoch ist das Gesamtinvestitionsvolumen inkl. Bankkredite?

      kein zusätzlicher FK-Einsatz
    • Gibt es noch Anmerkungen oder Hinweise zu der Platzierung von „UDI Sprint FESTZINS IV“?

  • alles lesen »
  • 08.07.2016 ▪ 21080:Presseanfrage zu Ihren bisherigen Platzierungszahlen für "UDI Sprint FESTZINS IV"
    • Seit wann wird für „UDI Sprint FESTZINS IV“ bei Anlegern Kapital gesammelt? (möglichst Datum oder Monat und Jahr angeben)

      17.6.2016
    • Wie viel Anlegerkapital wurde für „UDI Sprint FESTZINS IV“ bis 30. Juni 2016 eingesammelt? (Bei einer Platzierung über mehrere Kalenderjahre bitte das bisherige Platzierungsvolumen auf die einzelnen Jahre aufteilen)

      3.560.000 Euro
    • Wie viele Investoren haben das bisher eingesammelte Anlegerkapital erbracht? (Bei einer Platzierung über mehrere Kalenderjahre bitte die Gesamtanzahl auf die einzelnen Jahre aufteilen)

      308
    • Bis wann soll die Platzierung von Anlegerkapital abgeschlossen sein? (möglichst Datum oder Monat und Jahr angeben)

      möglichst noch 2016, spätestens Juni 2017
    • Wie viel Anlegerkapital soll insgesamt eingesammelt werden?

      bis zu 15.000.000 Euro, mindestens 8.000.000 Euro
    • Bei Produkten mit zusätzlichem Fremdkapitaleinsatz: Wie hoch soll am Ende das damit finanzierte Gesamtinvestitionsvolumen sein?

      kein zusätzlicher Fremdkapitaleinsatz
    • Gibt es noch Anmerkungen oder Hinweise zu der Platzierung von „UDI Sprint FESTZINS IV“?

  • alles lesen »
  • 05.07.2016 ▪ 20890:Erinnerung an eine Presseanfrage zu Ihrem Kapitalmarktangebot „UDI Sprint FESTZINS IV“
    • Fragen zum Emittenten und dessen Liquiditätsmanagement:

      Wie viele Mitarbeiter sind derzeit beim Emittenten beschäftigt (Teilzeitkräfte bitte in Vollzeitstellen umrechnen)? Wann wurde der Emittent gegründet?

      Emittent ist wie immer in der UDI-Gruppe eine eigens für diese Festzins-Anlage gegründete Gesellschaft, also ohne eigene Mitarbeiter. Gründungsdatum der UDI Sprint Festzins IV GmbH & Co.KG ist Januar 2016. Die Aufgaben werden über Dienstleistungsverträge von Mitarbeitern der UDI-Gruppe wahrgenommen. Die UDI-Gruppe hat 50 Mitarbeiter, und wurde 1998 gegründet.
    • Wie ist aktuell die Eigenkapital/Fremdkapital-Relation und wie wird diese voraussichtlich nach Abschluss der Kapitaleinwerbung aussehen?

      Auf Ebene des Emittenten wird kein Fremdkapital aufgenommen. Die Fremdkapitalquote auf Ebene der Projektgesellschaften soll nach der Prognose im Verkaufsprospekt ca. 50 % betragen.
    • Gibt es neben dem mit diesem Anlageangebot einzusammelndem Nachrangkapital bereits in der Vergangenheit bei Investoren platziertes sogenanntes wirtschaftliches Eigenkapital? Wenn ja, in welcher Höhe? Wenn ja, wann sind welche Beträge an Investoren zurückzuzahlen bzw. können Investoren erstmals welche Gesamtbeträge kündigen?

      Nein. Die Leistungsbilanz der übrigen UDI-FESTZINS-Produkte kann auf unserer Internetseite unter http://www.udi.de/ueber-uns/leistungsbilanz/ und http://www.udi.de/geldanlagen/realisierte-beteiligungen/ eingesehen werden. Zur Frage Rückzahlung / Kündigungsmöglichkeiten beim UDI Sprint FESTZINS IV - mit Kündigungsfrist 12 Monate zum 31.12.2019 und 31.12.2020 möglich. Geplante Laufzeit / Rückzahlung dann zum 31.12.2021.
    • Wie hoch ist plangemäß die Quote von Eigenkapital, das im Insolvenzfall noch nach den Anlegern bedient werden würde, in Relation zum gesamten Nachrangkapital von Anlegern (evtl. kumuliert mit bereits in der Vergangenheit eingesammeltem nachrangigem Anlegerkapital)?

      Eigenkapital, das im Insolvenzfall noch nach den Anlegern bedient werden würde, gibt es nur in Form eines Kommanditanteils in Höhe von 1.000 Euro, den der Gründungskommanditist Georg Hetz eingezahlt hat. Dies ist entspricht im Verhältnis zum Nachrangdarlehenskapital der Anleger einer Quote von ca. 0,007 %.
    • Fragen zur rechtlichen Stellung eines Anlegers:

      Verfügen die Anleger über Informations- und Kontrollrechte? Ist beispielsweise eine Einsicht in Geschäftsunterlagen möglich? Können Anleger an einer Gesellschafterversammlung o.ä. teilnehmen? Erhalten Investoren auf Wunsch einen vollständigen Jahresabschluss? Gibt es ein Testat und kann der Bericht angefordert werden?

      Da es sich nicht um eine gesellschaftsrechtliche Beteiligung handelt, bestehen solche Informations- und Kontrollrechte bei dieser Vermögensanlage nicht. Allerdings informiert UDI die Anleger regelmäßig über wichtige Geschäftsvorfälle (mindestens einmal im Jahr). Die Jahresabschlüsse können jeweils bei UDI angefordert werden. Da die Anleger keine Gesellschafter sind, nehmen sie auch nicht an den Gesellschafterversammlungen teil. Nein, gibt es nicht.
    • Welche Möglichkeiten gibt es für den Emittenten, vorrangig zu bedienendes Fremdkapital auszubauen? Gibt es beispielsweise dafür definierte Grenzen im Rahmen der Investitionen? Welche Möglichkeiten haben die stimmberechtigten Vollgesellschafter, die rechtlichen Regeln zu ändern (z.B. Gesellschaftsvertrag, Satzung, Kapitalüberlassungsvertrag oder sonstige relevante Verträge)? Wenn ja, für welche? Bedarf es dafür einer Zustimmung der Anleger bzw. haben sie ein Vetorecht? Wenn ja, mit welchem Quorum?

      Auf Ebene des Emittenten wird kein Fremdkapital aufgenommen. Die angebotene Vermögensanlage (Nachrangdarlehen) beruht auf einem zwischen Anleger und Emittenten abgeschlossenen Darlehensvertrag. Dieser kann ohne Zustimmung des Anleger nicht geändert werden. Da sich die Anleger nicht als Gesellschafter an dieser Vermögensanlage beteiligen, sondern als Darlehensgeber Kapital zur Verfügung stellen, haben sie auch keine Mitspracherechte in der Gesellschaft. Daher kann dem Anleger auch kein Zustimmungs- oder Vetorecht in Bezug auf die Gesellschaft zustehen. Die Gesellschafter selbst können den Gesellschaftsvertrag oder die Satzung gemäß § 6, Abs. 4 des Gesellschaftsvertrages mit einer Mehrheit von 75 % ändern - dies ist aber eine Standardformulierung im Gesellschaftsvertrag, und absolut nicht beabsichtigt.
    • Sonstige Themen:

      Welche Initialkosten fallen durch die Einwerbung des Anlegerkapitals an? Wie hoch sind die laufenden Kosten, die durch die Einwerbung des Anlegerkapitals voraussichtlich anfallen?

      Während der Platzierungsphase fallen bei dem Emittenten Vergütungen und Nebenkosten in Höhe von insgesamt 4,82 % des maximalen Gesamtinvestitionsvolumens (15.001.000 Euro) an. Dabei handelt es sich um die Kosten für die Konzeption und Prospekterstellung und für die Provision für die Darlehenseinwerbung. Bei einer Einlage von 10.000 Euro entspricht dies 482 Euro. In den Vergütungen sind Kosten für die Vermittlung des Darlehenskapitals in Höhe von 4,5 % des in die Projektgesellschaften investierten Darlehenskapitals (14,95 Mio. Euro) enthalten. Wirtschaftlich werden diese zunächst aus dem Darlehenskapital gezahlten Kosten durch die Projektgesellschaften getragen, auf die diese Kosten durch die Erhebung eines Bearbeitungsentgeltes bei Darlehensausreichung umgelegt werden.
    • Über welche Vertriebswege wird Ihre Kapitalanlage platziert? Welche Vertriebserlaubnis liegt der Kapitalanlage zugrunde?

      Die Vermögensanlage wird exklusiv von der UDI Beratungsgesellschaft mbH vertrieben, die über eine Erlaubnis nach § 34 f GewO verfügt. Die BaFin-Billigung des Verkaufsprospektes erfolgte per 9. Juni 2016.
    • Gibt es zu Ihrem Kapitalanlageangebot bereits Einschätzungen von Analysten oder der Fachpresse? Wie bewerten diese Ihr Angebot? Gibt es von unabhängigen Agenturen Bonitätseinschätzungen zum Emittenten? Wenn ja, von wem und wie sind diese ausgefallen?

      Nein, derzeit noch nicht. ECOreporter erstellt gerade einen ECOanlagecheck (Stand 5.7.2016).
  • alles lesen »

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