Die Emittentin beabsichtigt mit den Einnahmen aus der Schwarmfinanzierung ihren Geschäftsbetrieb weiter aufzubauen. Sie ist für die Erforschung, die Entwicklung, die industrielle Fertigung, die Vermarktung und der Vertrieb von Medizintechnologien und -geräten und hiermit in Verbindung stehenden Services, sowie die Beteiligung an, die Lizenznahme von und Lizenzvergabe an Unternehmen im In- und Ausland tätig.
Erlöse aus laufendem Geschäftsbertrieb.
Amtsgericht Charlottenburg, Aktenzeichen: 36n IN 6745/19
In dem Insolvenzeröffnungsverfahren über das Vermögen der Natural Dental Implants AG, Edisonstraße 63, 12459 Berlin AG Charlottenburg, HRB 112478 vertreten durch den Vorstand Rubbert Rüdiger
– wurde am 11.11.2019 um 10.15 Uhr Dr. Florian Linkert, BBL Bernsau Brockdorff Insolvenz- und Zwangsverwalter GbR Krausenstraße 41, 10117 Berlin, zu dem vorläufigen Insolvenzverwalter bestellt.
– wurde angeordnet, dass Verfügungen der Schuldnerin über Gegenstände der Insolvenzmasse nur mit Zustimmung des vorläufigen Insolvenzverwalters wirksam sind (allgemeiner Zustimmungsvorbehalt § 21 Abs. 2 Nr. 2 2. Alternative InsO ). Die Drittschuldner dürfen nur an den vorläufigen Insolvenzverwalter leisten, es sei denn, der vorläufige Insolvenzverwalter stimmt der Leistung an die Schuldnerin zu.
Verzinsung: 1% p.a. zzgl. eines gewinnabhängigen jährlichen Bonuszins
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