Auf dem Gelände des „Quartier Hansapark“ (Baufelder I und IV) sollen in Baufeld IV nacheinander ein Büro- und Verwaltungsgebäude, ein Hotel und ein Boardinghouse sowie in Baufeld I ein Parkhaus (nachfolgend die „Immobilien“) errichtet werden. Auf die Baufelder II und III (ca. 5.000 m2) besitzt die Projektgesellschaft te Hansapark GmbH bis 31. Dezember 2019 eine Kaufoption als Erweiterungsfläche für das Quartier.
Erlöse aus dem Verkauf der Projekte
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Teilrückzahlung
Anzahl bisheriger Beiträge im Forum: 6
Thread wurde erstellt am: 16.01.2023
Letzter Beitrag: 24.12.2023
"Hallo, leider Funkstille. Auch von mir schöne Weihnachen und einen guten Rutsch Bernhard…"
1500 IN 868/22
AG München – Insolvenzgericht – 01.08.2022
In dem Verfahren über den Antrag d.
Hansapark Finance GmbH, Kellerweg 12, 91154 Roth, vertreten durch den Geschäftsführer Keller Stefan
Registergericht: Amtsgericht Nürnberg Register-Nr.: HRB 36104
– Schuldnerin –
Verfahrensbevollmächtigte:
Rechtsanwälte Wellensiek Rechtsanwälte PartG mbB, Unterer Anger 3, 80331 München
Geschäftszweig/Beschäftigung: Aufnahme von Finanzierungsmitteln zur gruppeninternen Finanzierung von Immobilienprojekten sowie alle damit in Zusammenhang stehenden Geschäfte
auf Eröffnung des Insolvenzverfahrens über das eigene Vermögen
1. Das Insolvenzverfahren über das Vermögen der Schuldnerin wird wegen Zahlungsunfähigkeit und Überschuldung am 01.08.2022 um 08.00 Uhr eröffnet.
2. Es wird Eigenverwaltung angeordnet.
3. Zum Sachwalter wird bestellt:
Rechtsanwalt Rolf G. Pohlmann
Unterer Anger 3, 80331 München
Telefon: +49(89)5480330
Telefax: +49(89)548033111
Email: [email protected]
4. Die Insolvenzgläubiger werden aufgefordert, Insolvenzforderungen (§ 38 InsO) bis zum 14.09.2022 bei dem Sachwalter schriftlich anzumelden.
Az.: 1500 IN 587/22 AG München – Insolvenzgericht – 28.03.2022
In dem Verfahren über den Antrag d.
SKAPA Invest GmbH, Kellerweg 12, 91154 Roth, vertreten durch den Geschäftsführer Jarosch Gerhard, geboren am 20.07.1965
Registergericht: Amtsgericht Nürnberg Register-Nr.: HRB 35557
– Schuldnerin –
auf Eröffnung des Insolvenzverfahrens über das eigene Vermögen
Beschluss:
Zur Sicherung des Schuldnervermögens vor nachteiligen Veränderungen (§ 21 Abs. 1 und 2 InsO)
wird am 28.03.2022 um 11:30 Uhr vorläufige Insolvenzverwaltung angeordnet, § 21 Abs. 2 S. 1 Nr. 1 InsO.
Zum vorläufigen Insolvenzverwalter wird bestellt: Rechtsanwalt Dr. Matthias Hofmann, Unterer Anger 3, 80331 München, Telefon: +49(89)5480330, Telefax: +49(89)548033111, Email: [email protected].
In Höhe von ca. 42,5 Mio. Euro wird die Errichtung der Immobilien durch Kreditinstitute fremdfinanziert werden.
6,0 % p.a.
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