Die Auswahl der Immobilien obliegt der KVG. Mindestens 60% des Wertes der Gesellschaft werden investiert in bebaute und unbebaute Grundstücke mit einem Verkehrswert von mindestens EUR 4.000.000, die in Deutschland gelegen und die zu gewerblichen Zwecken vom Typ Büro, Handel, Hotel, gewerbliches Wohnen (Microapartments), Logistik oder Wohnzwecken nutzbar sind.
Erlöse aus Vermietung und Verpachtung
Das Platzierungsvolumen kann auf 30,00 Mio. (zzgl. 5 % Ausgabeaufschlag) Euro erhöht werden.
Es steht noch nicht fest, welche Immobilien konkret erworben werden und ob bzw. an welchen konkreten Objektgesellschaften bzw. Immobilien sich die Investmentgesellschaft beteiligen wird (sog. „Blind Pool“).
Az.: 1513 IN 1692/20
In dem Verfahren über den Antrag der Bundesanstalt für Finanzdienstleistungsaufsicht, vertreten durch d. Vorstand, Marie-Curie-Straße 24 – 28, 60439 Frankfurt,
– Antragstellerin –
auf Eröffnung des Insolvenzverfahrens über das Vermögen d.
AVANA Invest GmbH, vertreten durch d. Geschäftsführer, Haus 2, Landsberger Straße 155, 80687 München
Registergericht: Amtsgericht München Register-Nr.: HRB 177572
– Schuldnerin –
Beschluss:
Zur Sicherung des Schuldnervermögens vor nachteiligen Veränderungen (§ 21 Abs. 1 und 2 InsO)
wird am 15.09.2020 um 10:00 Uhr vorläufige Insolvenzverwaltung angeordnet, § 21 Abs. 2 S. 1 Nr. 1 InsO.
Zum vorläufigen Insolvenzverwalter wird bestellt: Rechtsanwalt Dr. Matthias Hofmann, Unterer Anger 3, 80331 München, Email: [email protected].
wird gemäß § 21 Abs. 2 S. 1 Nr. 2 Alt. 2 InsO angeordnet, dass Verfügungen der Schuldnerin nur mit Zustimmung des vorläufigen Insolvenzverwalters wirksam sind.
Unter diese Anordnung fällt auch die Einziehung von Außenständen.
anfängliche Ausschüttungsprognose 3,6% p.a.
Diese Dokumente können Sie nur nach Anmeldung einsehen.