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PROJECT Metropolen 21

PROJECT Metropolen 21

geschlossener Publikums-AIF

Investmentbeschreibung

- Auswahl und mittelbarer Ankauf von geeigneten Immobilien mit Entwicklungspotenzial, die zu vorwiegend wohnwirtschaftlichen aber auch gewerblichen und gemischt genutzten Zwecken nutzbar sind. - Investitionen sind in Deutschland und in Mitgliedstaaten der Europäischen Union oder Vertragsstaaten des Abkommens über den Europäischen Wirtschaftsraum sowie in der Schweiz möglich. - Dabei strebt die Gesellschaft an, den Schwerpunkt der Investitionen auf in Deutschland belegene Immobilien zu legen

Einnahmequellen

Aus Immobilienentwicklungen sowie deren anschließendem Verkauf

www.project-investment.de/private-investoren/produkte/teilzahlungsangebot-metropolen-21
  • investmentcheck-Transparenzbewertung

  • Unterlagen & Information

    Der Anbieter/Emittent hat Unterlagen zur Verfügung gestellt, die ein Anleger für eine qualifizierte Anlageentscheidung benötigt.
  • Auskunftsbereitschaft

    Der Anbieter/Emittent hat die an ihn gestellten Fragen ausführlich beantwortet. Seine Transparenzbereitschaft in diesem Bereich kann als sehr gut bewertet werden.
  • Prognoserechnung

    Der Anbieter/Emittent hat die Anfrage von investmentcheck.de bezüglich einer nachvollziehbaren Prognoserechnung ablehnend beantwortet. Die in den Anlegerinformationen getätigten Aussagen zu den Erfolgsaussichten sind deshalb nicht auf ihre Plausibilität überprüfbar.
  • Verwahrstelle

    CACEIS Bank S.A., Germany Branch
    Lilienthalallee 36
    80939 München
    089-5400-00
    [email protected]

  • Komplementär

    PROJECT Fonds Reale Werte GmbH
    Kirschäckerstraße 25
    96052 Bamberg
    0951-91790-100
    [email protected]

  • Kapitalverwaltungsgesellschaft

    PROJECT Investment AG
    Kirschäckerstraße 25
    96052 Bamberg
    0951-91790-100
    [email protected]

  • Emittent

    PROJECT Metropolen 21 geschlossene Investment GmbH & Co. KG
    Kirschäckerstraße 25
    96052 Bamberg

  • Vertrieb

    PROJECT Vermittlungs GmbH (Insolvenz)
    Kirschäckerstraße 25
    96052 Bamberg
    0951-91790-100
    [email protected]

  • Treuhandkommanditist

    PW AG Wirtschaftsprüfungsgesellschaft
    Jungfernstieg 49
    20354 Hamburg
    040-734357-90
    [email protected]

Stammdaten
-

  • Investitionsart

    Immobilien Inland
    Immobilien International
    Vorgezogene JA-Bekanntmachung

  • Prospektherausgabe

    5/11/2021

  • Platzierungsende

    6/30/2023

  • Investmentstatus

    Kapitaleinwerbung beendet

  • Risikostreuung

    risikogemischt gemäß §262 KAGB

  • Einkunftsart

    Gewerbebetrieb

  • Platzierungsvolumen

    36,750,000.00 Euro

  • Gesamtinvestition

    36,750,000.00 Euro

  • Produktinformationen

    Die konkreten mittelbaren Anlageobjekte (Gesellschaften für die Immobilienentwicklung) stehen zum Zeitpunkt der Prospektaufstellung noch nicht fest.

    Das Platzierungsvolumen kann auf bis zu 100 Millionen Euro aufgestockt werden.

    Platzierungsgarantie von der PROJECT Vermittlungs GmbH planmäßig i. H. v. 10 Mio. Euro.

Prognostizierte Eckdaten
-

  • Anlegertyp

    Anleger - Einmal- und Teilzahlungen 120 Monate

  • Mindestbeteiligung

    10,010.00 Euro

  • Agio

    50.00%

  • Einzahlungsvariante

    Einmalzahlung mit Raten Kombi

  • geplante Anlagedauer

    30.06.2036

  • in Aussicht gestellter Anlageerfolg

    Gesamtmittelrückfluss: 154,4 %

Platzierungszahlen
-

  • Zeitraum

    2022 (Januar - Dezember)

  • Platzierungsvolumen (in Mio. Euro)

    838

  • Gesamtinvestitionen (in Mio. Euro)

    838

  • Anleger

    361

  • Zeitraum

    2023 (Januar - Juni)

  • Platzierungsvolumen (in Mio. Euro)

    169

  • Gesamtinvestitionen (in Mio. Euro)

    169

  • Anleger

    82

Dokumente
-

  • Leistungsbilanz

    PROJECT Investment Gruppe - Leistungsbilanz 2020

  • Anlagebedingungen

    PROJECT Metropolen 21 - Anlagebedingungen

  • WIB Wertpapier-Informationsblatt

    PROJECT Metropolen 21 - Basisinformationsblatt 01.01.2023

  • WIB Wertpapier-Informationsblatt

    PROJECT Metropolen 21 - Basisinformationsblatt 09.05.2023

  • Nettoinventarwert

    PROJECT Metropolen 21 - Nettoinventarwert Stand 01.07.2021

  • Nettoinventarwert

    PROJECT Metropolen 21 - Nettoinventarwert Stand 01.07.2022

  • Nettoinventarwert

    PROJECT Metropolen 21 - Nettoinventarwert zum 31.12.2021

  • Prospektnachtrag

    PROJECT Metropolen 21 - Prospektnachtrag Nr. 1 vom 18.02.2022

  • Prospektnachtrag

    PROJECT Metropolen 21 - Prospektnachtrag Nr. 1 vom 18.02.2022 und Nachtrag Nr. 2 vom 01.07.2022

  • Prospektnachtrag

    PROJECT Metropolen 21 - Prospektnachtrag Nr. 1 vom 18.02.2022, Nachtrag Nr. 2 vom 01.07.2022 und Nachtrag Nr. 3 vom 01.09.2022

  • Prospektnachtrag

    PROJECT Metropolen 21 - Prospektnachtrag Nr. 1 vom 18.02.2022, Nachtrag Nr. 2 vom 01.07.2022, Nachtrag Nr. 3 vom 01.09.2022 und Nachtrag Nr. 4 vom 01.01.2023

  • Prospektnachtrag

    PROJECT Metropolen 21 - Prospektnachtrag Nr. 1 vom 18.02.2022, Nachtrag Nr. 2 vom 01.07.2022, Nachtrag Nr. 3 vom 01.09.2022, Nachtrag Nr. 4 vom 01.01.2023 und Nachtrag Nr. 5 vom 09.05.2023

  • Angebotsbeschreibung

    PROJECT Metropolen 21 - Übersicht der Beteiligunsobjekte Stand 02.09.2022

  • Angebotsbeschreibung

    PROJECT Metropolen 21 - Übersicht der Beteiligunsobjekte Stand 10.05.2023

  • Angebotsbeschreibung

    PROJECT Metropolen 21 - Übersicht der Beteiligunsobjekte Stand 14.12.2022

  • Angebotsbeschreibung

    PROJECT Metropolen 21 - Übersicht der Beteiligunsobjekte Stand 18.05.2022

  • Verkaufsprospekt

    PROJECT Metropolen 21 - Verkaufsprospekt

  • WAI Wesentliche Anlegerinformationen

    PROJECT Metropolen 21 - WAI Wesentliche Anlegerinformationen Stand 01.07.2022

  • WAI Wesentliche Anlegerinformationen

    PROJECT Metropolen 21 - WAI Wesentliche Anlegerinformationen Stand 11.05.2021

  • Geschäftsbericht - Jahresabschluss

    PROJECT Metropolen 21 geschlossene Investment GmbH & Co. KG - Jahresabschluss 2021 vollständig

News & Redaktion auf investmentcheck.de
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Presseanfragen
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  • 8/10/2023 ▪ 35776:Presseanfrage zu Ihren Platzierungszahlen 2023 für "PROJECT Metropolen 21"
    • Von wann bis wann wurde in 2023 für „PROJECT Metropolen 21“ bei Anlegern Kapital gesammelt?

      bis 30.06.2023
    • Wie viel Anlegerkapital (inkl. eventuell erhobenem Agio) wurde für „PROJECT Metropolen 21“ in 2023 eingesammelt?

      in 2023 = 1.694.000,00 €
    • Wie viele Investoren haben das in 2023 eingesammelte Anlegerkapital erbracht?

      => Anleger: 82
    • Falls die Platzierung schon vor 2023 begonnen hat: Wie viel Anlegerkapital (inkl. eventuell erhobenem Agio) wurde 2022 oder vorher gesammelt?

      => 8.380.000,00 €
    • Wie viele Anleger haben sich vor 2023 an „PROJECT Metropolen 21“ beteiligt?

      =>Anleger: 361
    • Bei einer weiteren Platzierung in 2024: Wie viel Anlegerkapital (inkl. eventuell anfallendem Agio) soll noch eingesammelt werden?

    • Bei Produkten mit zusätzlichem Fremdkapitaleinsatz: Wie hoch ist das Gesamtinvestitionsvolumen inkl. Bankkredite?

    • Gibt es noch Anmerkungen oder Hinweise zu der Platzierung von „PROJECT Metropolen 21“?

  • alles lesen »
  • 8/4/2021 ▪ 33203:Presseanfrage zu Ihrer Ertragsprognose beim Angebot „PROJECT Metropolen 21“
    • - In Ihren Anlegerinformationen haben Sie konkrete Angaben zu den Ertragsaussichten gemacht, die ein Anleger bei Ihrem Angebot erwarten kann. Bekommt ein Anlageinteressierter eine nachvollziehbare Prognoserechnung über die gesamte geplante Anlagedauer, aus der die wesentlichen Einnahme- und Ausgabeströme ersichtlich sind?

      Weder in den gesetzlichen Vorgaben zum Verkaufsprospekt noch im IDW S4 gibt es eine Verpflichtung zu einer ausführlichen Darstellung einer Prognoserechnung. Gemäß 270 Abs. 2 Nr. 4 KAGB gilt für die wAI folgendes: „Sofern gemäß Artikel 15 Absatz 4 der Verordnung (EU) Nr. 583/2010 keine Daten über die frühere Wertentwicklung für ein vollständiges Kalenderjahr vorliegen, sind anstelle der bisherigen Wertentwicklung im Sinne von § 166 Absatz 2 Satz 1 Nummer 5 die Aussichten für die Kapitalrückzahlung und Erträge unter verschiedenen Marktbedingungen in Form einer Illustration darzustellen; die Illustration muss mindestens drei zweckmäßige Szenarien der potenziellen Wertentwicklung des geschlossenen Publikums-AIF enthalten;“ Da es sich bei geschlossenen AIF um neu aufgelegte Fonds handelt, können diese im Gegensatz zu offenen Fonds keine Wertentwicklung in der Vergangenheit aufweisen. Da es eine solche Entsprechung jedoch nicht in den gesetzlichen Vorgaben zum Verkaufsprospekt und auch nicht im IDW S4 gibt, führen wir im Prospekt auch keine Prognoserechnung, sondern eine Renditeerwartung aus. Im Prospektprüfungsgutachten erfolgen in diesem Zusammenhang folgende Hinweise: „Prognosen für den gesamten Investitionszeitraum über die Einnahmen liegen aufgrund der Konzeptionen, der den Beteiligungen naturgemäß innewohnenden Risiken sowie der Tatsache, dass die Auswahl der Investitionen zum Datum der Prospekterstellung noch nicht feststand, nicht im Einzelnen vor. Insoweit erachte ich auch eine Darstellung von Prognoserechnungen sowie der Investitions- und Finanzierungsrechnung mit absoluten Zahlen für nicht vertretbar, insbesondere vor dem Hintergrund, dass auf die bestehenden Risiken im Prospekt entsprechend hingewiesen wurde. Die Operation mit absoluten Zahlen und Beträgen erschiene unrealistisch und tendenziell irreführend. Gleichfalls ist eine Wirtschaftlichkeits- und Liquiditätsberechnung über die beabsichtigte Laufzeit des AIF im Prospekt nicht enthalten. Sie wäre auch nur unter vereinfachenden Annahmen und umfangreichen Unterstellungen und unsicheren Prämissen möglich. Aus der Natur und Zielrichtung des Beteiligungsangebotes würde eine solche Darstellung selbst unter erläuternden Ausführungen hinsichtlich der getroffenen Annahmen und ausdrücklicher Hinweise auf die unsichere Eintrittswahrscheinlichkeit einer solchen Planungsrechnung nur zu einer möglichen beispielhaften Darstellung des Investitionsverlaufes führen und einen werthaltigen Gesamteindruck der Chancen und Risiken nicht vermitteln. Eine Berechnung würde aus diesen Gründen auch nicht zu einer größeren Klarheit und verstärkten Transparenz der Gesamtaussage des Prospektes führen.“
    • - Falls ein Anlageinteressierter keine nachvollziehbare Prognoserechnung erhält: Warum legen Sie die Einnahmen- und Ausgabenströme nicht offen, die dem in Aussicht gestellten Anlageerfolg zugrunde liegen?

      s.o.
    • - Sind Sie bereit, an Investmentcheck eine nachvollziehbare Prognoserechnung inklusive Erläuterung der Annahmen zu senden (bitte nachfolgenden Link zum Upload nutzen oder per Mail an [email protected] senden)?

      s.o.
  • alles lesen »
  • 7/2/2021 ▪ 33036:Presseanfrage zu Ihrem Kapitalmarktangebot „PROJECT Metropolen 21“
    • Fragen zu den Investitionen:

      - Welche Investitionen wurden getätigt bzw. dürfen getätigt werden?

      Die Anlagestrategie der Investmentgesellschaft ist es, aus Immobilienentwicklungen sowie deren anschließendem Verkauf einen Gesamtüberschuss zu erzielen. Die Anlagepolitik der Investmentgesellschaft besteht somit in der Auswahl und dem mittelbaren Ankauf von geeigneten Immobilien mit Entwicklungspotenzial, die zu wohnwirtschaftlichen, gewerblichen und gemischtgenutzten Zwecken nutzbar sind. Die Investmentgesellschaft investiert zu diesem Zweck insbesondere über eine Beteiligung an der PROJECT M 21 Beteiligungs GmbH & Co. KG (Beteiligungsgesellschaft) als deren einzige Kommanditistin, deren Tätigkeit hauptsächlich in dem unmittelbaren und/oder mittelbaren Erwerb, Halten, Verwalten, Entwickeln und Veräußern von bebauten und unbebauten Grundstücken und/oder Beteiligungen im Bereich der Immobilienentwicklung besteht, mittelbar in Immobilien, die zu wohnwirtschaftlichen, gewerblichen, gemischtgenutzten und/oder Zwecken der Immobilienprojektentwicklung nutzbar sind.
    • - Welche Bedingungen an Investitionen gibt es? (z.B. Mindestrendite von Investitionen, Notwendige Drittgutachten vor einer Investition)

      • Alle Investitionen erfolgen ausschließlich im Bereich der Immobilienentwicklung; • Die Investitionen finden in mindestens drei verschiedenen Metropolregionen statt; • Als Metropolregion in diesem Sinne gelten Regionen mit einer Kernstadt als deren Mittelpunkt mit mehr als 200.000 Einwohnern und einem Einzugsbereich im Umland und/oder weiterer Städte von insgesamt mehr als 500.000 Einwohnern; • Die Investitionen finden in mindestens zehn verschiedenen Immobilienentwicklungen statt; • Für alle Immobilienentwicklungen ist vor Ankauf eine detaillierte Due Diligence zu erstellen, die neben generellen Anforderungen auch den prognostizierten Verkaufserlös und die Renditeerwartung beinhaltet; • Die Aufnahme von Fremdkapital auf allen Gesellschaftsebenen ist untersagt, mit Ausnahme von Gelddarlehen nach ›6.4 Leverage, Belastungen und Derivate‹ (im gesetzlichen Umfang); • Für jedes Investitionsobjekt ist ein Wertgutachten eines öffentlich bestellten Sachverständigen oder eines zertifizierten Sachverständigen einzuholen. => siehe Kapitel 5 „Beschreibung der Anlageziele, Anlagepolitik und Anlagestrategie“ im Verkaufsprospekt: https://www.project-investment.de/_Resources/Persistent/1bcbe17d8f29f745acbd1c6aaa45a9d2e58e6828/20210511_PROJECT_Metropolen_21_Verkaufsprospekt__Web.pdf
    • - In welcher Höhe wird zur Finanzierung der Investitionen neben dem Anlegerkapital noch weiteres Fremdkapital hinzugezogen?

      Kreditaufnahmen sind über alle Gesellschaftsebenen innerhalb der AIF-Beteiligungsstruktur nur zulässig, soweit: i. es sich um Gelddarlehen im Sinne von  261 Absatz 1 Nummer 8 KAGB handelt oder ii. der Kreditgeber den Bau von  öffentlichen bzw. sozial geförderten Immobilien, insbesondere Mietwohnungen bzw. Sozialwohnungen durch Vergabe von Mitteln, auch in Form von Darlehen, im Rahmen von staatlichen, Bundesland bezogenen und/oder kommunalen Maßnahmen unterstützt oder iii. der Kreditgeber den Bau von Immobilien, insbesondere Mietwohnungen bzw. Sozialwohnungen, im Rahmen energetischer Förderprogramme staatlicher Förderinstitutionen, insbesondere der KfW Bankengruppe, unterstützt oder iv. der Kreditgeber den Bau von nachhaltigen Immobilien, insbesondere Mietwohnungen bzw. Sozialwohnungen, anhand von ESG-Kriterien einer staatlichen Einrichtung, eines Bundeslandes und/oder einer kommunalen Förderinstitution durch Vergabe von Mitteln, auch in Form von Darlehen, unterstützt. Über alle Gesellschaftsebenen innerhalb der AIF-Beteiligungsstruktur dürfen Gelddarlehen im vorgenannten Sinn insgesamt nur bis zur Höhe von 100 Prozent des aggregierten eingebrachten Kapitals und noch nicht eingeforderten zugesagten Kapitals der Gesellschaft, berechnet auf der Grundlage der Beträge, die nach Abzug sämtlicher direkt oder indirekt von den Anlegern getragener Gebühren, Kosten und Aufwendungen für Anlagen zur Verfügung stehen, aufgenommen werden, wenn die Bedingungen der Kreditaufnahme marktüblich sind. Bei der Berechnung der vorgenannten 100 Prozent Grenze sind Gelddarlehen, welche Gesellschaften im Sinne des  261 Absatz 1 Nummer 3 und 4 KAGB aufgenommen haben, entsprechend der Beteiligungshöhe der Gesellschaft zu berücksichtigen. Klarstellend wird darauf hingewiesen, dass kurzfristige Verbindlichkeiten im Rahmen des gewöhnlichen Liefer- und Dienstleistungsverkehrs nicht unter das Verbot der Fremdkapitalfinanzierung fallen. Die Belastung von Vermögensgegenständen, die zu der Gesellschaft gehören, sowie die Abtretung und Belastung von Forderungen aus Rechtsverhältnissen, die sich auf diese Vermögensgegenstände beziehen, sind zulässig, wenn dies mit einer ordnungsgemäßen Wirtschaftsführung vereinbar ist und die Verwahrstelle den vorgenannten Maßnahmen zustimmt, weil sie die Bedingungen, unter denen die Maßnahmen erfolgen sollen, für marktüblich erachtet. Zudem dürfen die Belastungen insgesamt 100 Prozent des aggregierten eingebrachten Kapitals und noch nicht eingeforderten zugesagten Kapitals der Gesellschaft, berechnet auf der Grundlage der Beträge, die nach Abzug sämtlicher direkt oder indirekt von den Anlegern getragener Gebühren, Kosten und Aufwendungen für Anlagen zur Verfügung stehen, nicht überschreiten. Die vorstehenden Grenzen für die Aufnahme von Gelddarlehen und derartige Belastungen gelten nicht während der Dauer des erstmaligen Vertriebs der Gesellschaft, längstens jedoch für einen Zeitraum von 18 Monaten ab Beginn des Vertriebs. Ebenso dürfen von der Investmentgesellschaft keine Geschäfte, die Derivate zum Gegenstand haben, getätigt werden. Die Beauftragung eines Primebrokers ist nicht zulässig. Die Zulässigkeit von Kreditaufnahmen ist nur in der vorgehend beschriebenen Art möglich. Eine Darstellung der Risiken aus dem Einsatz von Fremdkapital findet sich im Abschnitt  8.2 Wesentliche Risiken  unter dem Unterabschnitt  ii. Assetrisiken , dort unter  Fremdkapitalrisiko auf Ebene der Immobilienentwicklungsgesellschaften. Weitere zu beschreibende Umstände zum Einsatz von Leverage, Angaben zu Art und Herkunft sowie damit verbundene Risiken, die auch aus der Handhabung von Sicherheiten (insbesondere aus der Art und dem Umfang der Sicherheiten sowie der Wiederverwendung von Sicherheiten und Vermögensgegenständen) resultieren, bestehen nicht. Neben den sich aus den Anlagebedingungen der Investmentgesellschaft ergebenden Beschränkungen hinsichtlich der Anlagepolitik und der Anlagestrategie, bestehen keine weiteren Anlagebeschränkungen. Die durch die Zusammensetzung der Vermögensgegenstände bedingten Risiken ergeben sich aus Abschnitt ›08 Risikohinweise‹, insbesondere Seite 33 ›Markt- und Wertentwicklungsrisiko bei Immobilieninvestments/Volatilität‹. => siehe Kapitel 6.4 „Leverage, Belastungen und Derivate“ im Verkaufsprospekt
    • - Werden Gelder im Rahmen der Investitionen auch an mit Ihnen bzw. dem Emittenten kapitalmäßig und/oder personell verflochtene Unternehmen vergeben? Wenn ja, in welcher Höhe ist dies geplant bzw. zulässig?

      Nein.
    • Fragen zur Wirtschaftlichkeit:

      - Mit welcher Rendite (berechnet nach dem Internen Zinsfuß) können Anleger vor Steuern bei plangemäßem Verlauf rechnen?

      Gesamtmittelrückfluss (Total Return): bis zu 154,4 % im MidCase-Szenario
    • - Welche Rendite ist aus den Investitionen notwendig, um die in Aussicht gestellte Anlegerrendite zu erwirtschaften?

      Objektrendite von 11,34 Prozent
    • Sonstige Themen:

      - Über welche Vertriebswege wird Ihre Kapitalanlage platziert? Welche Vertriebserlaubnis liegt der Kapitalanlage zugrunde?

      Die Platzierung erfolgt über den freien Vertrieb. Der AIF ist nach KAGB von der Bafin genehmigt.
    • - Gibt es einen Anlegerbeirat oder ein ähnliches Gremium bzw. wird es ein solches geben? Wer bestimmt die Mitglieder in diesem Gremium? Über welche besonderen Rechte verfügt dieses Gremium?

      Zur Beratung der Geschäftsführung kann in der Investmentgesellschaft jederzeit ein Beirat durch Beschluss der Gesellschafterversammlung eingerichtet werden. Der Beirat besteht aus drei Mitgliedern aus dem Kreis der Gesellschafter, die durch die Gesellschafterversammlung bestimmt werden. Der Beirat ist berechtigt, von der Geschäftsführung Auskunft über einzelne Geschäftsführungsangelegenheiten zu verlangen und dieser Empfehlungen zu geben. => siehe Kapitel 2.12 „Beirat“ im Verkaufsprospekt
    • - Gibt es zu Ihrem Kapitalanlageangebot bereits Einschätzungen von Analysten oder der Fachpresse? Wie bewerten diese Ihr Angebot?

      - DEXTRO Stabilitätsanalyse, siehe: https://www.project-investment.de/_Resources/Persistent/46f126404945314cb439ee4786d5f97a4542a131/20210720_PROJECT_Metropolen_21_Dextro_Stabilitaetsanalyse.pdf - k-mi Prospekt-Check, siehe: https://www.project-investment.de/_Resources/Persistent/669a9b673803c5eaac77ea61e45d6b1f030e6d33/20210705_k-mi_26-21_Prospektcheck__PROJECT_Metropolen_21__Web.pdf
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