P&R – Eigentum und Eigentumszertifikate

Ein Kommentar von Rechtsanwalt Dr. Jürgen Machunsky

Zurzeit drehen sich viele Fragen der P&R Anleger um das Eigentum an den Containern und die Bedeutung der Eigentumszertifikate und der Registernummern. Die Eigentumszertifikate haben die Anleger nicht automatisch erhalten, sondern nur auf Anforderung. Nach Angabe der Insolvenzverwalter haben nur zehn Prozent der Anleger diese Zertifikate angefordert.

Containerzuordnung. Die Eigentumszertifikate geben die Kaufvertragsdaten wieder und bestätigen dem Anleger, Eigentümer der nachfolgend genannten Container zu sein. Im unteren Teil sind dann Registernummern aufgelistet. Entscheidend für den Eigentumserwerb sind die Zertifikate nicht, sie haben nur Beweisfunktion. Maßgeblich für die Anleger ist, dass diesen bestimmte Container konkret zugeordnet werden können. Hierfür wäre ein firmenintern geführtes Register notwendig und ausreichend. Nun sieht es allerdings so aus, als hätte es ein solches Register nur für die Anleger gegeben, die Eigentumszertifikate angefordert haben. Für die übrigen 90 Prozent der P&R-Anleger hat es eine solche Zuordnung nicht gegeben, so dass diese auch kein (konkretes) Containereigentum erworben haben.

Rechtsanwalt Dr. Jürgen Machunsky
Dr. Jürgen Machunsky kommentiert regelmäßig Anlegerthemen für investmentcheck.de – Bild: Jan Rebuschat

Containernummern. Eine Registernummer sieht zum Beispiel so aus: BSIU 123456 9. Die ersten drei Buchstaben stehen für den Betreiber/Owner des Containers (BSI = Blue Sky), der 4. Buchstabe beschreibt die Containerart (U = Standardcontainer). Die ersten 6 Ziffern kennzeichnen dann den Einzelcontainer, die 7. Ziffer ist eine Prüfziffer. An dieser Stelle leuchtet ein rotes Lämpchen auf, da die von P&R angegeben Registernummern nur 6 Ziffern haben. Auf den Zertifikaten fehlt jeweils die Prüfziffer.

Zentralregister. Die Registernummern kann man sich wie KFZ-Kennzeichen vorstellen – sie sind gut sichtbar an jedem Container angebracht. Diese Nummern sind zentral registriert (BIC – Bureau International des Container, Paris) und über sie kann unproblematisch der Betreiber/Verantwortliche für die Container ermittelt werden. Der Betreiber, auf den der Container zugelassen ist, muss nicht zwingend der Eigentümer sein (Beispiel KFZ – Halter/Eigentümer). Bei P&R sind die Container (soweit aus den Eigentumszertifikaten bekannt), weder auf die Anleger noch auf P&R zugelassen, sondern auf unterschiedliche Schifffahrtsgesellschaften und Containermanagement-Firmen. Diese sind die Mieter der Container und tragen als Betreiber die vorrangige Verantwortung dafür. Hier sind die Container auch versichert.

Mit Zertifikat. Anlegern mit Eigentumszertifikaten sind genauso viele Container zugeordnet, wie sie gekauft haben. Durch die Registernummer sind die jeweiligen Container und deren Betreiber genau bestimmbar. Unbekannt ist, wie alt und in welchem Zustand diese Container sind und damit auch, welchen Restwert diese haben. Grundsätzlich können Eigentümer mit Eigentumszertifikaten ihre Container selbständig zum Beispiel an die Betreibergesellschaft verkaufen. Allerdings sind die Container vermietet, so dass zunächst das Mietverhältnis geklärt werden muss und sich Abwicklungsfragen im Insolvenzverfahren stellen.

Ohne Zertifikat. Für Anleger ohne Eigentumszertifikate ist die Lage noch wesentlich unübersichtlicher, da für diese offensichtlich auch keine Zuordnung zu bestimmten Containern erfolgte und somit allenfalls Miteigentum oder sonstige Rechte an einem Containerpool erworben wurden. Daraus ergeben sich eine Reihe von Problemen. So deutet sich an, dass P&R einen Teil der Anleger für eine „Liquiditätsreserve“ abgezweigt hat, aus der ein firmeneigener Schattenpool von Container aufgebaut wurde. Diese „Containerreserve“ dürfte jedoch zwischenzeitlich verbraucht sein, möglicherweise sind zwischenzeitlich auch weniger Container vorhanden, als an sie verkauft wurden. Ein weiteres Problem ist, dass die Container zu unterschiedlichen Zeitpunkten und zu höchst unterschiedlichen Preisen an die Anleger verkauft wurden. Wird der Containerbestand (über die Jahre) durch den Insolvenzverwalter verkauft und der Erlös nach einem Schlüssel an Anleger und sonstige Gläubiger verteilt, wird es ein recht zufälliges Ergebnis ohne Einzelfallgerechtigkeit geben. Es ist allerdings auch nicht erkennbar, wie mit vertretbarem Aufwand eine bessere Lösung gefunden werden soll.

Machunsky’s Meinung. Ein Vorteil für die Anleger ohne Eigentumszertifikate ist, dass wenn diesen keine konkreten Container zugeordnet werden können, auch keine Haftung bestehen kann. Fest steht jedenfalls, dass die von P&R und den Vermittlern beschworene Sicherheit durch „das Eigentum“ der Anleger nie bestanden hat.


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