BaFin ist offenbar härter als Bundesbank

Tagex darf unerlaubte Bankgeschäfte umwandeln

Die Tagex Technischer Handel GmbH & Co. KG hat im Sommer 2018 einen Verkaufsprospekt für qualifizierte Nachrangdarlehen in Höhe von 6,25 Millionen Euro erstellt. Ebenso wie das Vermögensanlagen-Informationsblatt war der Prospekt nur passwortgeschützt einsehbar. Nach einer Anfrage von investmentcheck bei der Aufsichtsbehörde BaFin hat sich das gesetzeswidrige Verhalten nun geändert. Nun taucht die Frage auf, wieso der Emittent unerlaubtes Bankgeschäft durch die Ausgabe qualifizierter Nachrangdarlehen heilen darf, während die BaFin in zahlreichen anderen Fällen hart durchgreift und eine Rückabwicklung anordnet.

Unerlaubte Bankgeschäfte. Die Emittentin hatte im Sommer 2018 Anlegerdarlehen in Höhe von 5,35 Millionen Euro in den Büchern stehen. Dabei handelt es sich aus bankenaufsichtsrechtlicher Sicht um ein Einlagengeschäft, für das der Tagex Technischer Handel GmbH & Co. KG die Erlaubnis fehlt. Das hat offenbar nicht die BaFin, sondern die Deutsche Bundesbank moniert. Im Verkaufsprospekt ist von einem Verwaltungsverfahren bei der Deutschen Bundesbank die Rede: „Zur Wiederherstellung einer rechtkonformen Finanzierung der Emittentin ist die mit der Deutschen Bundesbank übereingekommen, den Darlehensgeber der zum Zeitpunkt der Prospektaufstellung bestehenden Anlegerdarlehen die Möglichkeit einzuräumen, durch Zeichnung der angebotenen Vermögensanlage das Darlehenskapital umzuwidmen.“ Die BaFin als weitere Aufsichtsbehörde war offenbar nicht weiter aktiv: „Von der Bundesanstalt für Finanzdienstleistungsaufsicht wurden keine Verfügungen in Bezug auf die Mitglieder der Geschäftsführung der Emittentin zur Aufhebung einer Erlaubnis zum Betreiben von Bankgeschäften oder zur Erbringen von Finanzdienstleistungen getroffen.“

Die BaFin als Aufsichtsbehörde ist bei unerlaubtem Einlagengeschäft offenbar deutlich härter als die Bundesbank
Die BaFin als Aufsichtsbehörde ist bei unerlaubtem Einlagengeschäft offenbar deutlich härter als die Bundesbank
BaFin-Gebäude in Frankfurt am Main, Quelle: Stefan Loipfinger

Verkaufsunterlagen. Monatelang hat die Tagex ihre Verkaufsunterlagen zwar zum Download auf der Homepage angeboten, allerdings war zum Lesen ein Passwort notwendig, das investmentcheck auf Anfrage nicht zur Verfügung gestellt wurde. Anfragen mit der Bitte um Übersendung hat die Tagex ignoriert. Deshalb hat investmentcheck diesbezüglich bei der BaFin angefragt. Diese hat zwar nicht konkret auf die gestellten Fragen geantwortet, aber plötzlich war der Passwortschutz bei den Tagex-Verkaufsunterlagen verschwunden.

BaFin-Anfrage. Leider blieben die nachfolgend abgedruckten Fragen an die BaFin ohne konkrete Antwort. Allerdings kann im Grunde jeder selbst beurteilen, wie diese ausgefallen wäre. Denn der Fall Tagex zeigt sehr gut, dass die BaFin die Einhaltung der Veröffentlichungsfristen nicht kontrolliert. Über ausgesprochene Sanktionen hat sie auch noch nie informiert. Und auch im Fall Tagex wurden offenbar keine Sanktionen ausgesprochen.
– Darf ein Anbieter den auf seiner Homepage angebotenen Verkaufsprospekt verschlüsseln?
– Kontrolliert die BaFin die Einhaltung von Paragraph 9 Absatz 2 Vermögensanlagengesetz (Veröffentlichungspflicht)?
– Welche Sanktionen spricht die BaFin bei Verstößen diesbezüglich aus?
– Wird über diesbezüglich ausgesprochene Sanktionen auf der Homepage der BaFin informiert?

Loipfinger’s Meinung. Mehrmals pro Woche informiert die BaFin mittlerweile über Anordnungen zur Rückzahlung unerlaubt hereingenommener Einlagen. Allein heute gab sie in zwei Fällen die Einstellung und Abwicklung des Einlagengeschäfts bekannt (Fremont Captial Ltd. und Takeda Partners Ltd.). Schon im Oktober 2018 hat investmentcheck über die auffällige Erhöhung der Verstoßfälle berichtet (Mehr unerlaubte Geschäfte). Der Fall Tagex wirft nun die Frage auf, ob die Deutsche Bundesbank, die solche Fälle offenbar ebenfalls ahndet, eine andere Messlatte im Umgang mit unerlaubten Bankgeschäften an den Tag legt. Und wieso veröffentlicht die BaFin die Fälle konsequent, während die Bundesbank über den Fall Tagex nicht berichtet hat? Darf in Deutschland der Umgang mit „unerlaubtem Einlagengeschäft“ davon abhängen, ob die Bundesbank oder BaFin den Fall behandelt?


Beitrag veröffentlicht

in

von