Hase-und-Igel-Spiel

Life Forestry Switzerland tanzt der BaFin auf der Nase herum

Die Dreistigkeit mancher Anbieter kennt keine Grenzen. Nachdem die BaFin im Herbst letzten Jahres das Angebot „Teakinvestment“ von der Life Forestry Group wegen fehlendem Verkaufsprospekt untersagt hat, machte der Anbieter einfach mit der Produktbezeichnung „Golden Teak“ weiter. Jetzt hat die BaFin auch hier Anhaltspunkte für einen fehlenden Verkaufsprospekt festgestellt.

Angebote. Im Editorial der beiden Verkaufsbroschüren schwärmt Carl-Lambert Liesenberg von der Schönheit und Eleganz des Edelholzes Teak sowie von der Rentabilität bei geringer Korrelation zu anderen Anlegeformen. Zwei Wörter hat er allerdings ersetzt. Im Vorjahr schrieb er noch von einem Investment, während er jetzt noch von der „Basis für ein erfolgreiches Engagement“ berichtet. Außerdem machte er den Baumeigentümer einfach zum Teakwaldpächter. Das beschreibt auch schon ganz gut den wesentlichen Unterschied: Aus Eigentum wurde Pacht. Die „Baumeigentums-Urkunde“ als Nachweis wurde zur „Pacht-Urkunde“. Was sich allerdings nicht geändert hat, ist der prognostizierte Ertrag. Mit 7,31 Prozent kann ein Anleger laut dem im Schweizerischen Stans angesiedelten Anbieter rechnen. Der schlechte Fall wird mit 4,18 Prozent und die positive Abweichung mit 10,34 Prozent prognostiziert. Also heute wie damals: „Hervorragende Renditen mit Wachstumspotenzial“.

Mit solch billigen Tricks soll das Verkaufsverbot der BaFin umgangen werden.
Mit solch billigen Tricks soll das Verkaufsverbot der BaFin umgangen werden.
Quelle: Deckblätter der jeweils 64 Seiten dicken Werbebroschüren

Gesetzeslage. Schwer nachvollziehbar für einen Außenstehenden ist die Diskussion darüber, ob diese Angebote dem Vermögensanlagengesetz und damit der Prospektpflicht unterliegen. Relevant ist Paragraph 1 Absatz 2 Nummer 7: „… sonstige Anlagen, die eine Verzinsung und Rückzahlung oder einen vermögenswerten Barausgleich im Austausch für die zeitweise Überlassung von Geld gewähren oder in Aussicht stellen“. Das dürfte bei einem Renditeversprechen von 7,31 Prozent unabhängig von der genauen rechtlichen Ausgestaltung gegeben sein. Das Kriterium der zeitweisen Überlassung dürften beide Angebote in Form einer Laufzeit von 20 Jahren erfüllen.

BaFin. In 2018 trat die BaFin sehr absolut auf und verbot das öffentliche Angebot in Deutschland: „Die Untersagung erfolgte, weil die Life Forestry Switzerland AG keinen von der BaFin gebilligten Verkaufsprospekt für diese Vermögensanlage veröffentlicht hat, der die nach dem VermAnlG erforderlichen Angaben enthält.“ Die vor einer Woche veröffentlichte Mitteilung zum aktuellen Angebot klingt dagegen viel vorsichtiger: „Die BaFin hat Anhaltspunkte dafür, dass die Life Forestry Switzerland AG in Deutschland eine Vermögensanlage in Form von Direktinvestments in Teak mit der Bezeichnung ‚Golden Teak – Land Lease‘ öffentlich anbietet.“

Loipfinger’s Meinung. Wild-West-Zeiten mit Kapitalanlagen ohne ausreichende Verkaufsunterlagen sollten längst vorbei sein. Deshalb wurde das Vermögensanlagengesetz zuletzt so geändert, dass im Grunde jede Form einer zeitweisen Überlassung größerer Beträge nur mit formal gestatteten Verkaufsunterlagen zulässig ist. Die Hürde dafür ist ohnehin sehr niedrig. Trotzdem gibt es ganz unseriöse Anbieter, die nicht einmal das erfüllen. Hier müsste die BaFin im Verbraucherinteresse resolut auftreten und auch die gesetzlich zulässigen Bußgelder von bis zu 500.000 Euro verhängen (nennenswerte Bußgelder wurden offenbar nicht festgelegt, da die Aufsichtsbehörde darüber nicht berichtet hat). Dann auch noch in der zweiten Mitteilung wachsweich von Anhaltspunkten für einen fehlenden Verkaufsprospekt zu sprechen, wird nicht dazu beitragen, dass sie solche unseriösen Anbieter abgeschreckt. Privatanleger brauchen keine solchen Holzinvestments in Costa Rica und Ecuador.

Nachtrag vom 3. Juni 2019. Die Bekanntmachung der BaFin vom 25. März 2019 wurde zwischenzeitlich vom Netz genommen. Bitte beachten Sie hierzu unsere aktuelle Berichterstattung, die Sie hier abrufen können.