BGH soll über Anfechtungen bei P&R entscheiden

Insolvenzverwalter bieten den P&R-Anlegern einen Vergleich an

8,6 Tonnen Papier verschicken die Insolvenzverwalter der P&R-Unternehmen in den nächsten Tagen an 54.000 Anleger. Ausführlich erklärt wird darin, warum sich der Betrag für die Forderungsanmeldung gegenüber den bereits getätigten Anmeldungen von Sommer 2018 ändert und wie er sich nun berechnet. Auch das Thema Anfechtungen von erhaltenen Ausschüttungen und Rückzahlungen wird ausführlich behandelt. Es ist ein ehrliches Schreiben, das aber nicht allen Investoren gefallen wird.

Forderungsanmeldung bisher. Im Sommer 2018 haben die meisten P&R-Anleger ihre Forderungen gemäß den vorausgefüllten Formularen des Insolvenzverwalters angemeldet. Damals wurde eine Erfüllung der Verträge unterstellt, was als positives Interesse bezeichnet wird. Die Schwierigkeit dabei ist allerdings, dass der Rückkauf der Container betraglich nicht garantiert ist (Ausnahme sind nur die Leasingmodelle). Auch wenn P&R über 40 Jahre „freiwillig“ die in Aussicht gestellten Beträge unabhängig vom tatsächlichen Marktwert bezahlte, kann Michael Jaffé diese Vorgehensweise nicht übernehmen. Er kann vertraglich fixierte Ansprüche in Form der Mieten nicht mit den in Aussicht gestellten Rückkaufswerten in einen Topf werfen. Vertraglich garantiert ist für die Container – die es überwiegend ohnehin nicht gibt – ein Rückkauf zum Marktwert bei Vertragsende.

In der Kanzlei Jaffé fallen wichtige Entscheidungen im Insolvenzfall P&R
In der Kanzlei Jaffé fallen wichtige Entscheidungen im Insolvenzfall P&R
Foto: Kanzleiräume in München, Quelle: Stefan Loipfinger

Forderungsanmeldung neu. Bei 170.000 Forderungen von 54.000 Gläubigern muss ein Insolvenzverwalter schon aus ökonomischen Gründen sehr genau überlegen, ob er die vorprogrammierten Streitigkeiten über die Höhe der Rückkaufswerte vermeidet. Vor allem, weil im Betrugsfall von P&R ohnehin die Forderungsanmeldung über das negative Interesse passender ist. Hier wird so getan, als wenn ein Anleger seinen Containerkauf nie getätigt hätte. Konkret wird von Jaffé der ursprüngliche Kaufpreis unter Berücksichtigung eventuell erhaltener Rabatte minus der erhaltenen Ausschüttungen berechnet. Dazu kommt dann noch der gesetzliche Zinssatz von vier Prozent (Paragraph 849 BGB) auf das jeweils gebundene Kapital. Da dies alles nicht so einfach zu berechnen ist, hat die Kanzlei Jaffé den Anlegern die Beträge wie im Vorjahr auch nach dieser Methode vorkalkuliert. Sie müssen diese nur noch auf Plausibilität prüfen.

Unterschied. Im Normalfall ist der Schaden nach dem positiven Interesse (Methode Sommer 2018) höher ausgefallen als nach dem nun angewandten negativen Interesse. Doch das heißt nicht, dass damit der zu erhaltende Betrag am Ende niedriger wird. Denn bei geringeren Forderungen insgesamt wird die Quote etwas höher. 20 Prozent von 100 Euro sind eben der gleiche Betrag wie 25 Prozent von 80 Euro. Da das Massevermögen, also der auszuzahlende Betrag aus der Vermietung und Vermarktung der Container davon nicht betroffen ist, stellt die Forderungsanmeldung eben nur einen Verteilungsschlüssel eines bestimmten „Topfes“ dar. Anderseits wird es trotzdem kleine Gewinner und Verlierer aus der Umstellung geben, da je nach bisheriger Laufzeit der Verträge die eine Methode etwas günstiger oder ungünstiger ist. Berechnungen von investmentcheck zeigen, dass Investoren mit älteren Verträgen nach der neuen Methode etwas besser abschneiden (gleiche zu verteilende Masse unterstellt).

Vergleichsangebot. Zur Befriedung des Verfahrens bietet die Kanzlei Jaffé den P&R-Anlegern mit den Schreiben einen Vergleich an, der zu dem neu berechneten Betrag noch ein Drittel der Differenz aus den Forderungsanmeldungen alt und neu addiert. Das gleicht die Unterschiede zum Teil aus, stellt ältere Verträge aber immer noch leicht besser. Das ist alles nicht entscheidend, da Jaffé vermutlich vor allem die 1.000 mandatierten Anlegeranwälte (so viele sind es wirklich) ruhig stellen will. Wer den Vergleich nicht unterschreibt, muss erst mehr einklagen, als das Vergleichsangebot inklusive Aufschlag bietet.

Verzichte. Bestandteil des Vergleichs ist neben der anzumeldenden Forderungshöhe auch ein Verzicht auf Geltendmachung von Ansprüchen gegenüber der Schweizer P&R Equipment & Finance Corp. Für Anleger ohne Eigentumszertifikate ist das belanglos, weil sie ohnehin keine Chancen auf Geltendmachung haben dürften. Für diejenigen mit Zertifikaten will Wolfgang Schirp von der gleichnamigen Kanzlei in Berlin tätig werden. Nachdem ein Vergleichsversuch vor dem Friedensrichter erwartungsgemäß zu keinem Ergebnis führte, wird er Klage für einen Musteranleger einreichen. Dieser Anleger ist in der doppelt günstigen Position, dass er Zertifikate hat und die darauf notierten Containernummern auch noch existieren. Denn das ist Voraussetzung, dass überhaupt eine Chance auf Besserstellung besteht. In Summe also eine kleine Minderheit, da beide Kriterien nur auf einen Teil der knapp acht Prozent der Anleger mit Zertifikat zutreffen. Und diesen Anlegern muss auch bewusst sein, dass sie bei der ersten Vorabausschüttung in 2020, an der Jaffé immer noch festhält, nicht dabei sein werden.

Ausgeklammert. Kein Bestandteil der Vergleichsvereinbarung sind andere Ansprüche, die Anleger eventuell gegen Finanzberater, Wirtschaftsprüfer oder die Finanzaufsicht geltend machen. Das sind individuelle Ansprüche, die auch nicht aus der Insolvenzmasse bedient werden würden. Anders ist das bei eventuell noch entstehenden Steuerschäden. Sollten solche durch eine geänderte Handhabung der Finanzverwaltung entstehen, kann ein Anleger diese auch bei Annahme des Vergleichs später noch als Forderung anmelden.

Steuern. Massive Unruhe bei den Investoren herrscht seit mehreren Wochen, da einige Wohnsitzfinanzämter bei Anlegern Nachfragen wegen ihren P&R-Investments stellen. Steuerliche Bescheide sind investmentcheck allerdings noch nicht bekannt. Es ist ohnehin ungewöhnlich, dass die Oberfinanzdirektionen in ihren regelmäßigen Runden noch keine für die einzelnen Finanzämter bindenden Handlungsanweisungen vorgegeben haben. Laut Informationen von investmentcheck laufen derzeit Abstimmungsgespräche, die am Ende eine einheitliche Regelung für alle Anleger bedeuten würden. Wie diese ausgehen, ist schwer zu sagen. Eine Umqualifizierung der sonstigen Einkünfte in Einkünfte aus Kapitalvermögen erscheint plausibel. Doch wie werden dann die bereits erhaltenen Auszahlungen gewertet? Sie komplett als steuerpflichtige Kapitalerträge zu behandeln würde eine Prozesslawine auslösen. Schließlich waren Ausschüttungen bei P&R aufgrund der Wertverluste von Containern immer als Tilgung und Verzinsung zu sehen. Korrekter und fairer wäre deshalb eine Aufteilung in Kapitalrückzahlung (Tilgung) und Verzinsung. Doch sind Finanzämter korrekt und fair?

Hemmungsvereinbarung. Finanzämter haben ähnlich wie Insolvenzverwalter einen Auftrag zu erfüllen. Deshalb wird nun auch die von investmentcheck schon 2018 mehrfach thematisierte Anfechtung vom Insolvenzverwalter ausführlich diskutiert. Kurz zum Hintergrund: Bis zu vier Jahre vor Insolvenzeröffnung zu Unrecht geleistete Zahlungen muss ein Insolvenzverwalter wie eine Schenkung anfechten. Jetzt ist P&R mit einer Million fehlender Container zum Großteil ein Schneeballsystem. Das spricht für eine Rückzahlung. 618.000 vorhandene Container sprechen dagegen. Jaffé sitzt zwischen den Stühlen. Neuere Anleger profitieren von einer Anfechtung. Anleger, die ihr Engagement die letzten Jahre abgebaut haben, leiden darunter. Als Insolvenzverwalter muss Jaffé allen gerecht werden und im Zweifel dafür sogar haften. Deshalb überlässt er die Beantwortung der Fragen Gerichten. Maximal 20 Musterverfahren wird er die nächsten Monate auswählen und bis zum Bundesgerichtshof (BGH) zur Entscheidung bringen. Der soll am Ende darüber befinden, wie ein Fall P&R zu behandeln ist. Doch das wird dauern. Selbst bei einem Instanzensprung ist bis zur Verjährungsfrist Ende 2021 eine Entscheidung unwahrscheinlich. Im Interesse aller muss Jaffé die Verjährung also hemmen. Das kann ein Anleger freiwillig tun und die Hemmungsvereinbarung bis Ende 2023 unterschreiben. Falls Ende 2021 noch keine höchstrichterliche Entscheidung vorliegt, wird Jaffé die Verjährung durch Mahnbescheide oder Klagen unterbrechen. Das muss er tun, um im Falle notwendiger Anfechtungen verjährte Ansprüche nicht selbst ausgleichen zu müssen.

Entreicherung. Ob es zu Anfechtungen kommen wird oder nicht, ist derzeit also noch völlig offen. Wer die Gutachten der Insolvenzverwalter anlässlich der Insolvenzeröffnung genau liest, wird allerdings eher die Meinung vertreten, dass es zu Anfechtungen kommen wird. Denn, wie Jaffé klar ausgeführt hat, wurde in den Jahren vor der Insolvenz – und um die geht es ja – im Grunde alles Geld der Anleger dazu benützt, um fällige Beträge ausgleichen zu können. Ein ganz wichtiger Aspekt dürfte aber viele Anleger zumindest etwas beruhigen. Wer in den vier Jahren vor der Insolvenz fällige Gelder sofort wieder in neue Container steckte, kann dafür die Einrede der Entreicherung geltend machen. Vereinfacht ausgedrückt, soll ein Anleger nicht schlechter gestellt werden, als er vor der „Bereicherung“ stand. Peter Mattil, anwaltlicher Vertreter der mit Abstand größten Anlegergruppe im Fall P&R, hat auf Nachfrage von investmentcheck erklärt, dass seiner Meinung reinvestierte Gelder den Tatbestand der Entreicherung erfüllen.

Regressansprüche. Den Schaden im Fall P&R bezifferte Michael Jaffé gegenüber investmentcheck auf ungefähr 2,8 bis 3,0 Milliarden Euro. Als Hauptverursacher gilt Heinz Roth, bei dem es bereits aufgrund der Ansprüche des Insolvenzverwalters zur Privatinsolvenz kam. Dabei wird es nicht bleiben. Wie investmentcheck erfahren hat, sind auch Regressansprüche gegenüber dem letzten P&R-Geschäftsführer Martin Ebben zu erwarten. Und selbst gegen die Erbmassen der beiden verstorbenen Geschäftsführer Wolfgang Stömmer (†2018) und Werner Feldkamp (†2016) werden vermutlich Regressansprüche angemeldet. All das wird natürlich nicht ansatzweise ausreichen, um den Gesamtschaden auszugleichen. Doch im Sinne der Gläubiger ist es nur logisch und richtig, es trotzdem zu tun.

Loipfinger’s Meinung. Bis auf ganz wenige Anleger, für die es eventuell Sinn machen kann, Abtretungsansprüche direkt in der Schweiz durchzusetzen, kann die überwiegende Mehrzahl die Vergleichsvereinbarung annehmen. Auch die Hemmungsvereinbarung kann ein Investor unterschreiben, da er ohnehin nie die Chance bekommen wird, sich auf eine Verjährung zu berufen. Im Zweifel muss Jaffé andere verjährungshemmende Maßnahmen treffen, die nur weitere Kosten verursachen. Und noch einen Vorteil hat die Annahme des Vergleichs: Bisher hat Jaffé 110 Millionen Euro aus der Schweiz an Mieten erhalten. Bis Ende 2019 sollen noch 150 Millionen Euro hinzukommen. Damit kann er weiterhin wie geplant Mitte 2020 eine erste Abschlagszahlung vornehmen. Das passiert allerdings nur, wenn ein Großteil der Anleger den Vergleich annimmt. Und natürlich werden nur Investoren einen Abschlag erhalten, die den Vergleich unterschrieben haben.

Die gesammelte P&R-Berichterstattung bei investmentcheck ist hier abrufbar