Vergleichsvorschlag kommt gut an

P&R-Anleger vertrauen den Insolvenzverwaltern

Vor einigen Wochen haben die Insolvenzverwalter Dr. Michael Jaffé und Dr. Philip Heinke über 80.000 Vergleichsvorschläge an die P&R-Anleger verschickt. Damals haben sie um Zustimmung geworben, da nur bei einer überwiegenden Annahme der Vergleichsvereinbarung der weitere Ablauf des Insolvenzverfahrens nicht gefährdet ist. Zumindest in dieser Hinsicht können die Investoren aufatmen. Schon jetzt wurden über 95 Prozent der vorausgefüllten Vereinbarungen unterschrieben zurückgeschickt. Einer endgültigen Annahme der Vergleiche durch die Insolvenzverwalter im Herbst 2019 dürfte damit nichts mehr im Wege stehen.

Abschlagszahlung. Die Annahme der Vergleichsvereinbarung ist für die P&R-Investoren Voraussetzung dafür, dass sie im nächsten Jahr eine erste Abschlagszahlung erhalten können. Wie viel das sein wird, ist momentan noch schwer zu sagen. Bis Ende diesen Jahres rechnet Jaffé mit Auszahlungen von der Schweizer P&R Equipment & Finance Inc. in Höhe von 260 Millionen Euro. Diese kassiert die Mieten für alle noch vorhandenen Container. Wie hoch die Quote für die Abschlagszahlung ausfällt, ist momentan noch nicht zu prognostizieren. Das hängt auch davon ab, wann genau die Abschlagszahlung nächstes Jahr geleistet wird und wie viel Geld in 2020 noch hinzukommt. Vermutlich wird die genaue Quote aufgrund von Querverrechnungen außerdem in jeder der vier P&R-Gesellschaft unterschiedlich ausfallen.

Aus diesen Büroräumen wird die Insolvenz von P&R gesteuert
Aus diesen Büroräumen wird die Insolvenz von P&R gesteuert
Foto: Kanzlei Jaffé in München Quelle: Stefan Loipfinger

Hemmungsvereinbarung. Mit den Vergleichsvereinbarungen haben die Insolvenzverwalter auch eine Hemmungsvereinbarung verschickt. Dabei geht es darum, die Verjährung von eventuellen Anfechtungen zu unterbrechen. Ob diese kommen werden oder nicht, soll in gerichtlichen Musterverfahren geklärt werden. Bis zur höchsten Instanz, dem Bundesgerichtshof, dauert es allerdings länger, als die gesetzliche Verjährungsfrist bis Ende 2021 vorgibt. Insolvenzverwalter Dr. Michael Jaffé erklärte diesbezüglich, dass nahezu alle Gläubiger auch der von der Annahme des Vergleichsvorschlags unabhängigen Hemmungsvereinbarung zugestimmt haben.

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Loipfinger’s Meinung. Das Vertrauen der P&R-Investoren in die Insolvenzverwalter wird durch die hohe Zustimmungsquote innerhalb weniger Wochen eindrucksvoll bestätigt. Sogar die mit einem Eigentumszertifikat eventuell besser gestellten Investoren haben überwiegend den Vergleichsvorschlag angenommen. Wie vernünftig und besonnen die P&R-Anleger agieren, zeigt sich außerdem mit der Hemmungsvereinbarung. Auch wenn vermutlich fast niemand hofft, dass es zu Anfechtungen kommt, haben fast alle die Verjährungsunterbrechung bis Ende 2023 akzeptiert.

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