Nächste Insolvenz in der Causa P&R

Antrag auf Nachlassinsolvenz bei langjährigem P&R-Geschäftsführer

Am 26. Juni 2019 entschied das Amtsgericht München über die Nachlassinsolvenz bei Werner Feldkamp. Er war langjähriger Weggefährte von P&R-Gründer Heinz Roth, über dessen Vermögen ebenfalls bereits ein Insolvenzverfahren eröffnet wurde. Feldkamp verstarb überraschend im Mai 2016 im Alter von 65 Jahren. Antragstellerin für die Nachlassinsolvenz war das Landesamt für Finanzen aus Würzburg. Diese Behörde verwaltet die Erbschaften für den Freistaat Bayern und ist Erbin des Feldkamp-Nachlasses.

P&R. Heinz Roth bezeichnete Feldkamp bei seinem Tod als Partner über Jahreszehnte hinweg, „der das Unternehmen umsichtig und klug auch unter manchmal schwierigen Marktbedingungen auf Erfolgskurs gehalten hat. Er hatte mein uneingeschränktes Vertrauen. Herr Feldkamps [sic] plötzlicher Tod lässt uns in großer Betroffenheit und tiefer Trauer zurück.“ Feldkamp war neben Roth die zentrale Figur bei P&R. Die Geschäfte der P&R Container Vertriebs- und Verwaltungs-GmbH führte er beispielsweise seit 1983. Laut den Gutachten zur Insolvenzeröffnung bei den P&R-Gesellschaften wurden allein die letzten drei Jahre seiner Geschäftsführertätigkeit Beträge von weit über zwei Milliarden Euro an die Anleger der P&R-Gruppe ausbezahlt. Wie im Falle Roth dürften die Insolvenzverwalter deshalb erhebliche Schadensersatzansprüche geltend gemacht haben.

P&R informierte am 10. Mai 2016 die Öffentlichkeit über den Tod des langjährigen Geschäftsführers Feldkamp
P&R informierte am 10. Mai 2016 die Öffentlichkeit über den Tod des langjährigen Geschäftsführers Feldkamp
Quelle: P&R-Pressemitteilung vom 10. Mai 2016

Nachlassinsolvenz. Erst wenn alle potenziellen Erben einen Nachlass ausschlagen, kommt am Ende der Staat an die Reihe. Auf Nachfrage erklärte das Bayerische Staatsministerium der Finanzen und für Heimat den Vorgang: „Sinn und Zweck der Feststellung des Staates als gesetzlicher Erbe (sog. Zwangserbe) ist es, ‚herrenlose Nachlässe‘ zu vermeiden und eine ordnungsgemäße Abwicklung des Nachlasses insbesondere im Sinne der Gläubiger sicherzustellen. Alle Staatserbschaften des Freistaates Bayern werden grundsätzlich zentral vom Landesamt für Finanzen (LfF) an der Dienststelle Würzburg abgewickelt.“ Bei Feldkamp passierte das erst später, nachdem die Erbin den zuerst angenommenen Nachlass offenbar angefochten hat. Vermutlich als Konsequenz aus den geltend gemachten Haftungsansprüchen aus der Geschäftsführerzeit. Das Bayerische Finanzministerium bestätigte, dass der Freistaat Bayern erst kürzlich Erbin wurde: „Im konkret angesprochenen Fall wurde das Staatserbrecht im Mai dieses Jahres festgestellt, sodann hat das LfF im Rahmen seiner Zuständigkeit am 28. Mai 2019 das Nachlassinsolvenzverfahren beantragt. Mit Beschluss vom 26. Juni 2019 hat das Amtsgericht München die Insolvenzverwaltung zur Sicherung des Nachlasses vor nachteiligen Veränderungen angeordnet und dem Erbe ein allgemeines Verfügungsverbot auferlegt (§ 21 Abs. 1 und 2 InsO).“

Loipfinger’s Meinung. Es ist noch völlig offen, wie hoch das Erbe von Feldkamp ist. Das herauszufinden ist nun Aufgabe des vorläufigen Insolvenzverwalters Miguel Grosser aus der Kanzlei Jaffé. Für die betrogenen Anleger zeigt auch der Fall Feldkamp, dass die P&R-Insolvenzverwalter einen guten Job machen. Sie sorgen für Gerechtigkeit, in dem sie sogar an das Erbe eines verstorbenen Geschäftsführers herantreten. Dieses wandert hiermit wohl weitestgehend in die Insolvenzmasse der P&R-Verfahren.

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Anfrage Steuerbehandlung. Aufgrund der Korrespondenz mit dem Bayerischen Finanzministerium hat Investmentcheck auch gefragt, ob es schon eine abgestimmte Einschätzung der Länderfinanzministerien gibt, wie die ungeklärten steuerlichen Fragen für die P&R-Anleger bundeseinheitlich zu behandeln sind. Zu diesem Fragekomplex wich das Pressereferat allerdings aus: „Wir bitten um Verständnis, dass aufgrund des Steuergeheimnisses (§ 30 AO) keine Auskünfte zu Steuerfällen gegeben werden können.“ Es wurde zwar nicht zu einzelnen Steuerfällen gefragt, sondern nur eine allgemeine Einschätzung der steuerlichen Handhabung erbeten. Schließlich müssen jetzt 54.000 P&R-Anleger ihr Steuererklärungen für 2018 abgeben, ohne zu wissen, wie dies in einem solchen Betrugsfall richtig zu erfolgen hat. Es müssen auch 54.000 Erklärungen von Finanzbeamten bearbeitet werden, die vermutlich ebenfalls Schwierigkeiten haben, dies richtig zu veranlagen. Von Steuergerechtigkeit im Sinne einer vergleichbaren Handhabung ist hier wohl nicht auszugehen.

Die gesammelte P&R-Berichterstattung bei investmentcheck ist hier abrufbar.

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