Schon 3 Fundings der GLS Crowd insolvent

Insolvenzverfahren bei MindTags GmbH eingeleitet

Als erste Crowdplattform einer Bank startete im Jahr 2017 die GLS Crowd: „Unter gls-crowd.de geht die erste, europäische Crowdinvesting-Plattform einer Bank online. Das auf professionelle Finanzdienstleister ausgerichtete Betreibermodell.“ Bis heute wurden 17 Fundings durchgeführt. Drei davon sind schon Pleite. Aktuell betrifft es die MindTags GmbH, bei der die GLS Crowd 400.000 Euro für eine integrative Smart-App einsammelte. Die App wurde für Benutzer mit körperlichen Einschränkungen kreiert: „Mit Ihrer Investition tragen Sie dazu bei, dass viele weitere Orte wie Museen, öffentliche Gebäude, Tier- und Freizeitparks für Menschen mit und ohne körperlichen Einschränkungen erschlossen werden können.“

MindTags. Gründer und Geschäftsführer Erich Thurner weiß als Sehbehinderter um die Hürden im Alltag. Deshalb gründete er zuerst den gemeinnützigen Verein CarpeVitam e.V. und im November 2015 die MindTags GmbH. Seine Idee war, vor allem Menschen mit körperlichen Einschränkungen durch eine App zu helfen: „Mit Ihrer Investition tragen Sie dazu bei, dass viele weitere Orte wie Museen, öffentliche Gebäude, Tier- und Freizeitparks für Menschen mit und ohne körperlichen Einschränkungen erschlossen werden können.“ Neben diesem guten Gefühl versprach MindTags den Investoren jährlich sechs Prozent Verzinsung. Die Rückzahlung der Nachrangdarlehen mit qualifiziertem Rangrücktritt sollte in drei jährlichen Tranchen ab dem 30. September 2020 erfolgen.

Schwache Erfolgsquote: 3 Pleiten von 17 Fundings
Schwache Erfolgsquote: 3 Pleiten von 17 Fundings
Quelle: Homepage GLS Crowd

Insolvenz. Am 3. Juli 2019 um 13.45 Uhr bestellte das Amtsgericht Charlottenburg für die MindTags GmbH den Rechtsanwalt Christian Graf Brockdorff zum vorläufigen Insolvenzverwalter. Verfügungen aus dem Vermögen der Schuldnerin dürfen nur noch mit seiner Zustimmung erfolgen. Zahlungen an die MindTags dürfen nur noch an ihn geleistet werden. Über die Hintergründe der Insolvenz ist bisher nichts bekannt. Auf der Homepage von MindTags findet sich kein Hinweis. Auf Nachfrage gab es keine Antwort. Christoph Lützel, Pressesprecher der GLS Bank antwortete sehr allgemein, dass „in dieser sensiblen Phase des Unternehmens Fragen wie z.B. nach den Ursachen für den Insolvenzantrag“ nicht beantwortet werden könnten. Er bittet um Verständnis, dass „die GLS Crowdfunding GmbH als Vermittler der Vermögensanlage sowohl den Interessen des Emittenten als auch denen der Investoren verpflichtet ist“.

Weitere Pleiten. Mit „Rückzahlung fraglich“ sind auf der GLS Crowd-Plattform nun schon drei von 17 Fundings überschrieben. Für die BIP Industrietechnik sammelt die GLS Crowd im Juni 2018 eine dreiviertel Million Euro ein. Dann ging es schnell bergab. Im Februar 2019 kam es zum Insolvenzantrag und seit April findet sich im Bundesanzeiger folgender Hinweis: „Die Gesellschaft ist infolge Eröffnung des Insolvenzverfahrens (AZ: 6 IN 65/19 Amtsgericht Potsdam) aufgelöst.“ Im Oktober 2018 kam es zum Insolvenzantrag bei der Boutique Vegan GmbH & Co. KG. Das Funding hierfür begann im Juli 2017. Eine halbe Million Euro sammelte die GLS Crowd bis Anfang 2018 für den Online-Shop von veganen Produkten.

GLS Crowd. Die GLS Crowdfunding GmbH als Betreiberin der GLS Crowd ist eine Tochtergesellschaft der CrowdDesk GmbH. Eine gesellschaftsrechtliche Verbindung zur GLS Bank besteht deshalb nicht. Allerdings wählt die GLS Bank Projekte aus und schlägt diese zum Funding vor. Sozial-ökologische Aspekte sind deshalb sehr wichtig. Es gelten die Anlage- und Finanzierungsgrundsätze der GLS Bank. Auch der Verbraucherschutz wird groß geschrieben: „Wir möchten die GLS Crowd als Online-Plattform für Crowdfinanzierung möglichst verbraucher- und anlegerfreundlich gestalten.“ In den Allgemeinen Darlehensbedingungen sind deshalb auch Reporting-Vorgaben enthalten. Danach sollen Investoren innerhalb von 45 Kalendertagen nach Quartalsende umfangreich Bericht erstatten.

Transparenzverstoß. Wie unwichtig MindTags allerdings Transparenz gegenüber den Anlegern war, zeigt ein klarer Verstoß gegen das Vermögensanlagengesetz. Dort ist geregelt, dass innerhalb von sechs Monaten nach Geschäftsjahresende ein Jahresabschluss im Bundesanzeiger veröffentlicht werden muss. Der von den Geschäftsführern Henrik Busch und Erich Thurner unterzeichnete Abschluss per 31. Dezember 2017 wurde allerdings erst im Januar 2019 festgestellt und am 22. März 2019 veröffentlicht. Christoph Lützel, Pressesprecher der GLS Bank erklärte, dass Emittenten vor dem Fundingstart auf die verkürzten Fristen hingewiesen werden. Eventuell fehlende Abschlüsse würden nachgefordert. Konkreter wurde er nicht. Johannes Laub, Geschäftsführer der GLS Crowdfunding GmbH und auch der Mutter CrowdDesk GmbH äußerte sich auf Anfrage nicht. Besonders pikant ist das, weil sein Kollege Jamal El Mallouki auch noch Vorstand im Bundesverband Crowdfunding ist, der sehr strenge Reporting-Standards für seine Mitglieder vorschreibt.

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Loipfinger’s Meinung. Vollmundig als erste europäische Crowdinvesting-Plattform einer Bank angekündigt, muss die sozial-ökologische Bank nun schon die dritte Pleite eines Crowdfundings verbuchen. Drei von 17 Fundings, die nach zwei Jahren ausgefallen sind, ist ein Armutszeugnis. Vor allem, weil ein Teil davon erst vor einigen Monaten gefundet wurde und noch zu jung für einen potenziellen Ausfall ist. Dann auch noch die leeren Versprechen zu Verbraucherschutz, wenn die GLS-Fundings reihenweise die gesetzlichen Transparenzpflichten für Jahresabschlüsse gemäß Vermögensanlagengesetz nicht einhalten. Die GLS Crowd entwickelt sich langsam zum toxischen Reputationsmüll, den man eigentlich ja nicht haben will.

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