Längst nicht pari

Paribus liefert nicht die versprochene Transparenz

Anbieter wie Paribus aus Hamburg sehen sich als die BaFin-überwachte Elite unter den Initiatoren geschlossener Fonds. Doch nur weil die Finanzaufsicht als Hüterin für Recht und Ordnung mehr Sicherheit verspricht, sollten Anleger nicht bedenkenlos vertrauen. Im Gegenteil: Bei Paribus häufen sich immer mehr kritische Themen, die für sich genommen jeweils noch kein K.O.-Kriterium darstellen. Die Summe stimmt allerdings durchaus bedenklich.

Fehlende Leistungsbilanz. Im April 2015 schrieben die vier Paribus-Chefs Dr. Christopher Schroeder, Joachim Schmarbeck, Thomas Böcher und Dr. Volker Simmering in der damals veröffentlichten Leistungsbilanz 2013: „Es ist uns ein besonderes Anliegen, Erfolge wie auch Misserfolge transparent zu kommunizieren. Nicht immer lassen sich wirtschaftliche Entwicklungen über einen längeren Zeithorizont exakt prognostizieren. Ein gutes Fondsmanagement erkennen Sie daran, wie das Asset gerade in Zeiten von Marktturbulenzen geführt wird.“ Das war das letzte Mal, dass Paribus Erfolge wie Misserfolge transparent in einer Leistungsbilanz kommunizierte. Seit dem müssen sich interessierte Anleger mühsam ein eigenes Bild von der Managementqualität erarbeiten. In Bezug auf Finanzvermittler schrieb Paribus auf Nachfrage, dass jahrelange Vertriebspartnerkontakte keine Leistungsbilanz erfordern würde: „Die Produktprüfungen werden immer je AIF durchgeführt – unabhängig von einer Leistungsbilanz.“

Sitz der Paribus-Gruppe in Hamburg
Sitz der Paribus-Gruppe in Hamburg
Bild: Stefan Loipfinger

Salamitaktik. Über Monate korrespondierte Investmentcheck mit Paribus zu einer Vielzahl von Fragen. Die Antworten waren häufig nicht erschöpfend und wirkten zum Teil bewusst irreführend. Nachdem eine aktuelle Leistungsbilanz nicht vorliegt, versprach Paribus „alle Fondsgeschäftsberichte 2018“ zuzusenden. Leider fehlten in der Zusendung allerdings einige Berichte, weshalb Paribus auf eine Nachfrage die Zurverfügungstellung als „nicht verpflichtend“ beschrieb und auf die im Bundesanzeiger veröffentlichten Berichte verwies. Da dort aber Berichte zu 2019 trotz gesetzlicher Anforderung nicht fristgerecht eingereicht wurden, schob Paribus die aktuelle Corona-Situation als Grund vor, warum „dieses Jahr nicht alle Jahresabschlüsse rechtzeitig beim Bundesanzeiger eingereicht“ wurden. Bezüglich der ursprünglich mal versprochenen Fondsgeschäftsberichte 2018 kam dann plötzlich die Bitte um Verständnis, dass Paribus „keine weiteren Gesellschafterinformationen an fondsfremde Personen herausgeben“ könne.

Eisenbahnen. Innerhalb von zehn Jahren entstand mit Northrail der in Europa mittlerweile führende Lokvermieter (Marktanteil circa 30 Prozent). Die ersten Käufe finanzierte Paribus mit Anlegerkapital. Diese Investments laufen allerdings wenig zufriedenstellend. Beim Rail Portfolio I wurden für die Jahre 2017 bis 2019 statt insgesamt 36 Prozent nur acht Prozent ausgeschüttet. Beim Rail Portfolio II lag die Summe der Ausschüttungen in diesen drei Jahren statt bei 24 nur bei zehn Prozent. Das Rail Portfolio III hinkt mit zehn Prozent in drei Jahren ebenfalls weit hinter dem Soll von 21 Prozent hinterher. Die Ursachen für die negativen Abweichungen sind vielfältig. Reduzierte Markt-Mietraten, geringer als erwartetes Wachstum des Schienengüterverkehrs oder eine schlechte Vermietbarkeit bestimmter Lok-Typen sind nur ein paar Themen, die höchstwahrscheinlich auch in den nächsten Jahren für unter Prospekt liegende Auszahlungen sorgen werden. Außerdem dürften nicht näher bezifferte Lokverkäufe die zukünftigen Ergebnisse belasten: „Zu berücksichtigen ist hierbei ferner, dass einige Ist-Werte zu einem geringen Teil Erlöse aus Veräußerungen einzelner Lokomotiven enthalten, die mit Zustimmung der Anleger vorzeitig durchgeführt wurden.“ Anleger leiden also unter negativen Marktentwicklungen und verschiedenen Fehlentscheidungen, während mit dem europäischen Marktführer Northrail andere von einer unternehmerischen Wertschöpfung profitieren.

Paribus Rail Portfolios zahlen überwiegend geringere Ausschüttungen als prognostiziert
Paribus Rail Portfolios zahlen überwiegend geringere Ausschüttungen als prognostiziert
Grafik: Investmentcheck.de

Soll-Anpassungen. Bestenfalls als intransparent und drastisch formuliert als Anlegertäuschung könnte das Vorgehen von Paribus bezüglich der nachträglichen Anpassungen bei den Soll-Ausschüttungen angesehen werden. Hierbei geht es darum, den Anlegern in den jährlichen Geschäftsberichten aufzuzeigen, wie die tatsächliche Leistung im Verhältnis zur Prognose aussieht. Ein Beispiel: Im Geschäftsbericht 2018 zum Rail Portfolio II findet sich als Soll-Wert für die Anlegerausschüttung 2018 eine Angabe von 1,00 Prozent. Tatsächlich bezahlt hat Paribus aber 2,5 Prozent, was eine tolle Leistung suggeriert. Über alle Jahre seit Fondsauflage lag das Ist nach dieser Darstellung mit 41,25 Prozent nur unbedeutend unter dem Soll von 41,75 Prozent. In der Fußnote steht zu den Soll-Werten ab 2016, dass diese auf Erkenntnissen der Fondsgeschäftsführung zum Zeitpunkt der Erstellung des Geschäftsberichtes beruhen. Einem Anleger hilft das wenig, denn er investierte Jahre vorher und beurteilte die Aussichten anhand der anfänglichen Prognose. Würde er zur Anbieterbeurteilung also den bei Zeichnung überreichten Prospekt heranziehen, sieht er eine damals für den Zeitraum 2011 bis 2018 in Aussicht gestellte Prognose von 59 Prozent. Mit dem beispielsweise in der Leistungsbilanz 2013 formulierten Versprechen, „Erfolge wie auch Misserfolge transparent zu kommunizieren“ hat das wenig zu tun.

Schiffe. Einen wenig erfolgreichen Versuch unternahm Paribus auch mit der Auflage eines Schiffsportfolio-Fonds. Das als Renditefonds X verkaufte Angebot brachte für die Investoren allerdings wenig Erfreuliches zustande. Statt den anfänglich in Aussicht gestellten Ausschüttungen von 148 Prozent flossen tatsächlich nur 30,5 Prozent an die Investoren. Dabei ist ein erheblicher Teil des Rückflusses nur deshalb entstanden, weil das Management nicht das gesamte Anlegerkapital investierte. Es wurde somit „gerettet“, wie Paribus selbst auf Nachfrage einräumte, „da diese Gelder sonst verlustig gewesen wären“. Der installierte Beirat forderte angesichts des desolaten Ergebnisses einen Vergütungsverzicht. Paribus war dazu offenbar nicht bereit und bezifferte auf Anfrage die Auflösungskosten inklusive Beiratsvergütung auf 102.000 Euro.

Übertragungsverweigerung. Bei dem von Paribus verwalteten Fonds FHH Immobilienfonds Automobilzentrale Rhein-Main sollten Anleger im Frühjahr einer Änderung des Gesellschaftsvertrages zustimmen. Hintergrund waren Käufe eines Zweitmarktfondsanbieters, die zukünftig verhindert werden sollten. Paribus plante für solche Fälle eine Art Vetorecht, ein eigenes Vorkaufsrecht und eine Stimmrechtsbegrenzung einzuführen. Der Aufkäufer schrieb darauf hin alle Anleger an und bezeichnete die Änderungen als drohende Entmündigung und teilweise Enteignung. Dadurch scheiterte die Abstimmung, wie Paribus zerknirscht einräumte: „Unsere Einschätzung ist, dass sich das Abstimmungsverhalten nach Einwirken des speziellen Zweitmarktanbieters, welches zum Teil auf zumindest unsachlichen Darstellungen beruhte, geändert hat.“ Unabhängig von dem emotional geführten Streit dieser beiden Parteien sollte Paribus auf Anfrage von Investmentcheck erklären, ob der mögliche Ausschluss einer sehr wichtigen Käufergruppe nicht preismindernd zu Lasten der Anleger wirke. Trotz der eventuell fehlenden Kaufangebote und der damit reduzierten Nachfrage sieht Paribus keine Preisminderung. Im Gegenteil: Ohne nachvollziehbare Begründung wird behauptet, dass sich die Änderungen „sogar eher positiv auf den Preis ausgewirkt“ hätten. Denn der letzte Kurs des „speziellen Zweitmarktanbieters“ lag nur bei 70 Prozent, während Paribus einen Wert von 108 Prozent als gerechtfertigt ansehe. Wie sich die 108 Prozent genau berechnen, legten die Hamburger allerdings nicht offen. Damit steht ein nicht nachvollziehbarer theoretischer Wert den an der Fondsbörse Deutschland durch Angebot und Nachfrage bezahlten Kursen gegenüber. Das erinnert an den Vergleich von Buchwert einer Aktie und tatsächlichen Bezahltkursen an der Börse.

Adressen. Eine der Ursachen für den Streit ist die Forderung des Zweitmarktanbieters, bei einigen Fonds die Namen und Adressen der Mitgesellschafter offen zu legen. Denn es ist gängige Rechtsprechung, dass ein Kommanditist das Recht hat zu erfahren, wer noch mit ihm Gesellschafter ist. In der Praxis ist das immer dann wichtig, wenn bestimmte Mehrheiten benötigt werden, um einen Anbieter besser kontrollieren oder im Extremfall sogar absetzen zu können. Klar, dass die Anbieter deshalb gegen die Herausgabe sind. Paribus streubt sich ebenfalls gegen die Herausgabe und liefert zum Teil erst nach vermeidbare Kosten produzierenden Gerichtsentscheidungen. Auf Nachfrage begründen die Hamburger dies mit „vermehrten Zukäufen durch den speziellen Zweitmarktanbieter“. Nicht aus Anlegersicht verständliche Datenschutzbedenken scheinen also im Vordergrund zu stehen, sondern nur die Vorliebe für weniger streitbare Privatanleger im Gegensatz zu professionellen Zweitmarktaufkäufern.

Linke Tasche, rechte Tasche. Ein ebenfalls sehr spezieller Fall liegt beim FHH Immobilienfonds Bezirksrathaus Köln vor. Erst vor einem Jahr hat auch hier Paribus sämtliche Dienstleistungen übernommen. Der Erfolg des Fonds ist also nicht deren Verdienst. Um davon in Millionenhöhe zu profitieren, hat Paribus nun die Überführung in einen regulierten alternativen Investmentfonds (AIF) beschließen lassen. Die Mehrheit der Anleger möchte eigentlich das Investment beenden, wie es auch schon der Verkaufsprospekt bei Fondsauflage 2010 vorsah. Sie bekommen nun per Jahresende einen Wert ausbezahlt, der grundsätzlich aus dem Mittelwert von zwei externen Gutachtern besteht. Diese beauftragt Paribus. Eventuell wäre der Erlös bei einem Verkauf über ein Bieterverfahren allerdings höher ausgefallen. Auf alle Fälle lägen bei einer Veräußerung an Dritte weniger Interessenskonflikte vor. Zum Schaden von Paribus ist das komplexe Vorgehen nicht. Nur im Gesamtpaket konnte über fünf Punkte abgestimmt werden. Alternativen oder zu den einzelnen TOPs abweichende Abstimmungsmöglichkeiten gab es nicht. Gut für Paribus ist die damit abgesegnete Verkaufsvergütung von rund 2,5 Millionen Euro. Damit die Zahl nicht hellhörig machte, wurde dieser Gesamtbetrag nicht beziffert. Und die verschiedenen Gebühren für die Neukonzeptionierung haben damit natürlich nichts zu tun.

Loipfinger’s Meinung. Damit kein verzerrter Eindruck entsteht: Paribus hat im Immobilienbereich auch Fonds, die gut oder sehr gut laufen. Anleger profitieren von den stark gestiegenen Märkten. Beim Paribus Hamburg-Wohnen wurden statt 181 Prozent bis zur Auflösung 2018 sogar 390 Prozent an Anleger ausbezahlt. Andererseits blieb trotz der allgemeinen Marktsteigerungen beim Property Portfolio Hamburg bis zur Auflösung 2017 weniger als prognostiziert für die Anleger übrig. Das insgesamt beurteilen und einordnen zu können, würde eine Leistungsbilanz ermöglichen. Eine solche verweigert Paribus auch deshalb, weil sie verstärkt fremde Produkte in die Verwaltung nimmt. Bei solchen Fonds „in Sondersituationen“ könne es „bereits als Erfolg gewertet werden, wenn überhaupt positives Eigenkapital realisiert wird“. Die Anleger mancher FHH-Fonds werden hier wohl deutlich widersprechen. Ihre Investments entwickelten sich sehr gut und sie sind nun mit Paribus als neuen Manager konfrontiert. Der scheint die Verwaltung als Chance auf über die reine Verwaltungsvergütung hinaus gehende Gebühren zu begreifen. Zusammen mit der verweigerten Transparenz ist das keine gute Entwicklung.

Kostenloser Newsletter. Sofern Sie regelmäßig an Informationen von investmentcheck interessiert sind, können Sie sich hier für den kostenlosen Newsletter eintragen. Sie erhalten dann alle Informationen wöchentlich in einer Mail zusammengefasst.


Beitrag veröffentlicht

in

von