Mal so, mal so

Auf die BaFin ist leider kein Verlass

Exporo bekommt eine Strafe über 49.000 Euro aufgebrummt, vor EcoTree und Red Cave wird wegen Anhaltspunkten für einen fehlenden Verkaufsprospekt gewarnt. Das klingt nach einer streng durchgreifenden Finanzaufsicht. Wer jedoch etwas genauer hinschaut, bekommt einen anderen Eindruck. Es wirkt ein wenig gutsherrenartig. Genau das proklamiert aber der BaFin-Chef Felix Hufeld immer, dass er nicht tun will. Er will keine Finanzaufsicht nach Gutsherrenart.

Exporo. In der Crowdfundingbranche und im grauen Kapitalmarkt dürfte die Entscheidung der BaFin gegenüber der Exporo Investment GmbH mit großem Interesse aufgenommen werden. Wegen einem Verstoß gegen eine EU-Verordnung (Artikel 13 Absatz 1 der PRIIPs-VO 1286/2014) wurden 49.000 Euro Geldbuße festgesetzt: „Die Exporo Investment GmbH hatte Kleinanlegern Basisinformationsblätter für verpackte Anlageprodukte für Kleinanleger und Versicherungsanlageprodukte (PRIIPs) nicht zur Verfügung gestellt, bevor diese Kleinanleger durch einen Vertrag oder ein Angebot im Zusammenhang mit diesen PRIIPs gebunden waren.“ Damit wird Exporo für etwas bestraft, was nach Beobachtung von Investmentcheck leider weit verbreitet ist in der Branche. Bestehenden Kunden wird gerne eine Investitionsmöglichkeit vor dem offiziellen Zeichnungsbeginn angeboten, um dann in der Öffentlichkeit durch die sehr schnelle Ausplatzierung ein noch knapperes Gut zu suggerieren und Anleger zu Entscheidungen ohne ausreichende Bedenkzeit zu animieren. Richtig einsichtig zeigt sich Exporo auf Nachfrage zu dem Bußgeldbescheid allerdings nicht: „Es handelt sich dabei um einen juristisch unterschiedlich beurteilten Sachverhalt, ob die PRIIPs-Verordnung für ein von uns vermitteltes Projekt anzuwenden sei oder nicht. Die BaFin hat – anders als wir – die Auffassung vertreten, dass dies der Fall sei. Da es sich hierbei allerdings a) um einen rechtlich komplexen Präzedenzfall handelt und b) wir keine gerichtliche Auseinandersetzung mit der BaFin anstreben, haben wir uns entschieden, das verhängte Bußgeld zu akzeptieren.“

Felix Hufeld auf dem BaFin-Verbraucherschutzforum im November 2019
BaFin-Chef Felix Hufeld sollte endlich den Verbraucherschutz als Aufsichtszweck umsetzen.
Bild: Stefan Loipfinger, BaFin-Verbraucherschutzforum im November 2019

EcoTree. Vor einigen Tage hat die BaFin eine Warnung vor EcoTree SAS veröffentlicht. Als Begründung werden Anhaltspunkte für einen Verkauf von Direktinvestments in verschiedene Baumarten angeführt, wobei der dafür notwendige Verkaufsprospekt fehlt. In einem Telefonat mit dem Anbieter erklärte einer der Chefs, sie seien von der Warnung absolut überrascht worden. Bisher verkaufte EcoTree Investments in Frankreich, Dänemark und Skandinavien, wobei die dortigen Aufsichtsanforderungen strikt einhalten werden. In Deutschland sei man bereits in Kontakt mit der BaFin, um auch hier die Vorgaben zu erfüllen. Nur durch einen Fehler in der Marketingabteilung sei die für den DACH-Raum in Vorbereitung befindliche Homepage kurz online gestellt worden. Im Herbst soll es dann so weit sein, dass mit den entsprechenden Unterlagen Investitionsmöglichkeiten angeboten werden können. Etwas erstaunt zeigte sich EcoTree auch in Bezug auf die deutsche Presse, die die Warnung der Finanzaufsicht ohne Gelegenheit zur Stellungnahme stark verbreitete. Investmentcheck habe als einziger eine Anfrage gestartet und die Hintergründe abgefragt.

Red Cave. Die in Liechtenstein ansässige Red Cave AG soll laut BaFin Miteigentumsanteile an mobilen Ölförderanlagen öffentlich ohne Verkaufsprospekt anbieten. Dafür lägen der Finanzaufsicht „Anhaltspunkte“ vor. Eine Stellungnahme dazu war von dem Anbieter leider weder per Mail noch per Telefon zu erhalten. Zumindest die Homepage vermittelt den Eindruck, dass die BaFin hier richtig liegt: „Sie erwerben für € 5.000 je Anteil einen oder mehrere Anteile an der RED CAVE Ausrüstung und sind am Ertrag beteiligt.“ Rechtlich wird man Miteigentümer an dem Förderequipment und verpachtet dieses an eine Ölfördergesellschaft. Für zehn Jahre wird eine jährliche Rendite von 8,03 Prozent in Aussicht gestellt.

Samina. Im April 2017 startete Finnest ein Funding für die österreichische Samina Produktions- und Handels GmbH. Damit ist der Anbieter von naturbasierten Schlafsystemen gemäß Vermögensanlagengesetz verpflichtet, Jahresabschlüsse innerhalb von sechs Monaten nach Geschäftsjahresende im deutschen Bundesanzeiger zur Veröffentlichung einzureichen. Das tat er nicht, so wie auch hunderte andere Emittenten diese Vorschrift missachten. Die BaFin sieht für die Anmahnung dieser Verstöße das Bundesamt für Justiz in der Verantwortung. Das ist richtig, da der Gesetzgeber leider eine zu komplizierte und in der Praxis nicht funktionierende Aufgabenverteilung festlegte. Wofür allerdings eindeutig nur die BaFin verantwortlich ist, ist die Gestattung neuer Fundings. So hat sie kürzlich ein neues Vermögensanlagen-Informationsblatt von dem gleichen Emittenten gestattet. Darin steht: „Es wurde noch kein Jahresabschluss des Emittenten im Bundesanzeiger offengelegt. Jahresabschlüsse des Emittenten werden zukünftig im elektronischen Bundesanzeiger offengelegt und können unter www.bundesanzeiger.de online abgerufen werden.“ Auf die Frage, wieso ein solcher Anbieter trotz eindeutiger Gesetzesverstöße in der Vergangenheit ein neues Funding gestattet bekommt, antwortete die Finanzaufsicht ausweichend, sie würde bei einem VIB nur prüfen, „ob die gesetzlich geforderten Mindestangaben vollständig und in der vorgeschriebenen Reihenfolge erfolgen“. Aber was ist mit der Gesetzesvorgabe, dass die Angaben „redlich“ sein müssen? Ist das Fehlen gesetzlich vorgeschriebener Jahresabschlüsse kein inhaltlich vorgeschriebener Umstand? Wieso nutzt die Aufsicht in solchen Fällen nicht die gesetzlich eingeräumten Verbots- und Untersagungsmöglichkeiten? Weshalb werden BaFin-MitarbeiterInnen nicht angehalten, den gesetzlichen Verbraucherschutzauftrag zu erfüllen?

Avoris. Samina ist kein Einzelfall, der auf ein ausnahmsweise vorkommendes Mitarbeiterversagen zurückgeführt werden könnte. Ebenfalls erst kürzlich gestattete die BaFin ein VIB für die Avoris red GmbH. Darin steht zum Jahresabschluss, dass ein solcher noch nicht offengelegt wurde. Dabei hat dieser Emittent auch schon 2019 über Home Rocket Deutschland Geld gesammelt. Damals stand im Informationsblatt, dass der letzte Jahresabschluss zum 31. Dezember 2018 offengelegt ist und künftige Jahresabschlüsse im elektronischen Bundesanzeiger offengelegt werden. Weder 2018 noch 2019 sind dort bisher zu finden.

Loipfinger’s Meinung. Wie mit Scheuklappen sollen BaFin-MitarbeiterInnen auf Kosten des Verbraucherschutzes offenbar nur das tun, was explizit vorgeschrieben ist. Das muss sich endlich ändern. BaFin-Chef Hufeld sollte seine MitarbeiterInnen anhalten, auch über den Tellerrand zu schauen und im Zweifel die vielfältigen Befugnisse zur Produktintervention zu nutzen. Zumindest wenn Beschwerden eingehen, werden diese nicht ignoriert. Zu dem angefragten Fall Samina wollte die BaFin zwar nichts sagen, räumte aber allgemein ein, dass Hinweise auf Verstöße gegen Rechnungslegungsvorschriften an das Bundesamt für Justiz weitergleitet würden. Auch der Fall Exporo zeigt, dass man mit empfindlichen Bußgeldern etwas mehr Disziplin bei der Umsetzung von Regeln zum Verbraucherschutz sorgen möchte.

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