Insolvenzen bei der SeniVita-Gruppe

Nun sind 75 Millionen Euro von Anlegern ausfallgefährdet

Nach den 30 Millionen Euro bei der Dr. Wiesent Sozial gGmbH sind nun zusätzliche 45 Millionen Euro Anlegerkapital bei der SeniVita Social Estate AG im Feuer. Das Amtsgericht Bayreuth musste weitere Insolvenzverfahren eröffnen. Jetzt sind auch die Gläubiger einer Anleihe betroffen. Sie müssen juristisch wohl einiges aufarbeiten, da es Anzeichen für eine nicht korrekte Verwendung hinterlegter Sicherheiten gibt.

Fehleinschätzung. Nach den ersten Insolvenzanträgen im Dezember 2020 (Gemeinnützige Pleite) war die SeniVita Social Estate AG (SSE AG) noch fest von einem Fortbestand überzeugt: „Die Antragstellung auf Eröffnung des Insolvenzverfahrens der Dr. Wiesent Sozial gGmbH hat keine Auswirkungen auf die SSE AG und deren Tochterfirmen.“ Hintergrund sei, dass die Dr. Wiesent Sozial gGmbH, die bis März 2020 noch SeniVita Sozial gemeinnützige GmbH hieß, zwei rechtlich voneinander getrennte Gesellschaften sind. Das ist grundsätzlich richtig, wobei die Dr. Wiesent Sozial gGmbH zusammen mit der Ed. Züblin AG laut Jahresabschluss 2019 jeweils knapp 50 Prozent der Anteile an der SSE AG hält.

Organigramm SeniVita Social Estate AG
Organigramm SeniVita Social Estate AG
Quelle: Präsentation auf der Gläubigerversammlung am 7. April 2020

Insolvenzeröffnungen. Am 29. Januar 2021 entschied das Amtsgericht Bayreuth auf Antrag der SSE AG über deren Vermögen ein Insolvenzverfahren zu eröffnen (Aktenzeichen IN 19/21). Zum vorläufigen Insolvenzverwalter bestellte das Gericht den Rechtsanwalt Dr. Hubert Ampferl von der Kanzlei Dr. Beck & Partner. Neben den Pleiten aus dem Dezember 2020 und der aktuellen SSE AG betreut er noch eine Reihe weiterer Verfahren aus der Gruppe. Dazu zählen beispielsweise die advivion GmbH, elvivion viva GmbH, elvivion casa GmbH, SeniVita Ambulante Pflege gGmbH, die SeniVita Seniorenhäuser gGmbH und die SeniVita Tagespflege gGmbH.

Finanzierung. Von rund 30 Millionen Euro Schulden bei Genussrechts- und Genussschein-Gläubigern ist bei der Dr. Wiesent Sozial gGmbH auszugehen. Noch mehr Anlegerkapital steckt hingegen in der SSE AG. In die 2015 emittierte Wandelanleihe (ISIN: DE000A13SHL2) flossen 44,6 Millionen Euro. Eigentlich hätten diese im Mai 2020 zurückbezahlt werden sollen. Da dies nicht möglich war, entschied sich eine Gläubigerversammlung im April 2020 zu einer Verlängerung der Laufzeit bis 2025. Außerdem änderten sich die ursprünglichen Anleihebedingungen, unter anderem bei der Verzinsung, den Sicherheiten und dem Treuhänder. Im Glauben an eine mögliche Restrukturierung stimmten die Gläubiger mit großer Mehrheit zu. Außerdem wählten sie mit Rechtsanwalt Gustav Meyer zu Schwabedissen von der Kanzlei mzs einen gemeinsamen Vertreter, der die Rechte der Investoren verteidigen soll.

Ominöser Immobiliendeal. Im Oktober 2020 verbreitete die SSE AG per Ad-hoc-Meldung die frohe Botschaft, dass ein Verkauf von 75 Wohnungen einen Mittelzufluss von 11,4 Millionen Euro generierte: „Der Liquiditätszufluss aus den Verkäufen ermöglicht der SSE-Gruppe, die zu Jahresbeginn eingeleiteten Restrukturierungsmaßnahmen fortzusetzen und die Entwicklung neuer Standorte für Senioreneinrichtungen
voranzutreiben.“ Doch so fröhlich wie es in der Ad-hoc-Meldung klang wurde der Verkauf von den Anleihegläubigern nicht aufgenommen. In einem Bericht schrieb Meyer zu Schwabedissen, dass er die als Sicherheiten hinterlegten Wohnungen nicht freigegeben habe. Die One Square Treuhand GmbH habe sich hier nach seiner Ansicht eventuell nicht korrekt verhalten. Die One Square-Gruppe hätte sogar selbst als einer der Hauptnutznießer von der Freigabeentscheidung profitiert: „Sie hat aus der frei gewordenen Liquidität nach den mir bekannten Informationen vermutlich rund 720.000 Euro an Honorar erhalten.“ Auf Anfrage verwies One Square auf ihre Vertraulichkeit, zu der sie als Sicherheitentreuhänder verpflichtet seien. Allgemein betonten sie allerdings, dass sie zu jeder Zeit in Übereinstimmung mit den vertraglichen Regelungen gehandelt hätten.

Gemeinsamer Vertreter. Nicht nur die Rolle des Treuhänders hinterfragt Meyer zu Schwabedissen kritisch in seinem Bericht vom Januar 2021 an die Anleihegläubiger. Es gäbe Anhaltspunkte, die es ihm angezeigt erscheinen lassen, eine vollumfängliche juristische Aufarbeitung der Geschehnisse durchzuführen. Zu klären gäbe es einiges in Bezug auf diverse Projekte, in die noch im Herbst Millionenbeträge bezahlt wurden: „Mir liegen keine Belege vor, aus denen ich entnehmen kann, dass die betreffenden Firmen überhaupt branchenerfahren sind.“ Weiterhin wirft er die Frage auf, inwieweit bestimmte Vorgänge mit Billigung des Aufsichtsrates erfolgten. Ihm lägen keine Unterlagen vor, aus denen sich dies entnehmen ließe. Damit könnte auch zusammenhängen, dass ein ehemaliger Vorstand im Dezember 2020 mit sofortiger Wirkung entlassen wurde: „Die Entpflichtung beruht auf § 84 Abs. 3 des Aktiengesetzes, wonach ein Vorstand bei grober Pflichtverletzung oder bei Unfähigkeit abberufen werden kann.“

Rechtsrat. Dr. Wolfgang Schirp von der Berliner Kanzlei Schirp & Partner vertritt bereits Anleger. Er empfiehlt betroffenen Investoren unbedingt sich rechtlichen Beistand zu nehmen, da Haftungsansprüche gegenüber verschiedenen Seiten zu prüfen sind: „Es gibt deutliche Anzeigen dafür, dass Gläubiger zu Unrecht bei der Verwertung von Sicherheiten übergangen worden sind. Investoren könnten daraus Haftungsansprüche gegen verschiedene Verantwortliche zustehen, die es durchzusetzen gilt.“

Loipfinger’s Meinung. Die schon länger andauernde Unternehmenskrise, die nun in zahlreiche Insolvenzen mündete, scheint vor allem durch Managementfehler verursacht worden zu sein. Unglückliche Standortwahl, strategische Lücken in der Marktbearbeitung und strukturelle Defizite in der Organisation sowie den Prozessen sind nur einige Themen in diesem Zusammenhang. Das dann in Kombination mit den vom gemeinsamen Vertreter aufgeworfenen Fragen aus einem millionenschweren Immobilienverkauf lässt massive Zweifel am früheren Management aufkommen. Für Juristen wird dieser Fall viel zu tun mitbringen.

Neues Anlegerforum. Im Februar 2021 ging das neue Anlegerforum Investmentcheck.community online. Dort können nun auch geschädigte SeniVita-Anleger nach einer Registrierung miteinander diskutieren. In einem eigenen Unterforum
geht es auch um die Anleihe und den Genussschein.

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